Die Stadt Kaufbeuren plant die Generalsanierung und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule im Ortsteil Neugablonz. Die Schule aus den 50er Jahren, mit südli. Baukörper aus den 70er/80er Jahren, muss aufgrund steigender Schülerzahlen erweitert werden. Sie ist eine Mittelschule mit Grundschule und hat einen Bedarf von insges. 26 Klassenräumen. Der besteh. Hort wird ausgelagert, die Räume in den Ganztagesbereich mit der nördli. Erweiterung integriert. Die Mittagsverpflegung wird extern realisiert. Neben den erforderlichen Raumanpassungen soll der Bestand energetisch saniert werden (Gebäudehülle u. Haustechnik) und mit den Erweiterungen, in denen jeweils ein Aufzug eingeplant wird, auch barrierefrei erschlossen werden. Die Planungen sollen auf einer vorliegenden Machbarkeitsstudie eines Architekturbüros aufbauen. Besonderer Wert wird auf eine architektonisch ansprechende, energetisch optimierte, kostengünstige und zeitlich rasch realisierbare Lösung (tlw. mit Containern) gelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kaufbeuren plant die Generalsanierung und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule im Ortsteil Neugablonz.
Die Schule aus den 50er Jahren, mit südli. Baukörper aus den 70er/80er Jahren, muss aufgrund steigender Schülerzahlen erweitert werden. Sie ist eine Mittelschule mit Grundschule und hat einen Bedarf von insges. 26 Klassenräumen. Der besteh. Hort wird ausgelagert, die Räume in den Ganztagesbereich mit der nördli. Erweiterung integriert. Die Mittagsverpflegung wird extern realisiert. Neben den erforderlichen Raumanpassungen soll der Bestand energetisch saniert werden (Gebäudehülle u. Haustechnik) und mit den Erweiterungen, in denen jeweils ein Aufzug eingeplant wird, auch barrierefrei erschlossen werden.
Die Planungen sollen auf einer vorliegenden Machbarkeitsstudie eines Architekturbüros aufbauen.
Besonderer Wert wird auf eine architektonisch ansprechende, energetisch optimierte, kostengünstige und zeitlich rasch realisierbare Lösung (tlw. mit Containern) gelegt.
Die Stadt Kaufbeuren plant die Generalsanierung und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule im Ortsteil Neugablonz.
Die Schule aus den 50er Jahren, mit südli. Baukörper aus den 70er/80er Jahren, muss aufgrund steigender Schülerzahlen erweitert werden. Sie ist eine Mittelschule mit Grundschule und hat einen Bedarf von insges. 26 Klassenräumen. Der besteh. Hort wird ausgelagert, die Räume in den Ganztagesbereich mit der nördli. Erweiterung integriert. Die Mittagsverpflegung wird extern realisiert. Neben den erforderlichen Raumanpassungen soll der Bestand energetisch saniert werden (Gebäudehülle u. Haustechnik) und mit den Erweiterungen, in denen jeweils ein Aufzug eingeplant wird, auch barrierefrei erschlossen werden.
Die Planungen sollen auf einer vorliegenden Machbarkeitsstudie eines Architekturbüros aufbauen.
Besonderer Wert wird auf eine architektonisch ansprechende, energetisch optimierte, kostengünstige und zeitlich rasch realisierbare Lösung (tlw. mit Containern) gelegt.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kaufbeuren
Postanschrift: Kaiser-Max-Straße 1
Postleitzahl: 87600
Postort: Kaufbeuren
Kontakt
Internetadresse: http://www.Kaufbeuren.de🌏
E-Mail: vgv@meixner-partner.de📧
URL der Dokumente: http://www.meixner-partner.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-23 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 096-219150
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Die bereits vorhandene Machbarkeitsstudie eines Architekturbüros bildet die Grundlage der weiteren Bearbeitung.
Der Auftraggeber ist aber im Auftragsfall auch offen für eine Weiterentwicklung bzw. für alternative Ansätze, wenn dadurch eine Optimierung erzielt werden kann.
Die bereits vorhandene Machbarkeitsstudie eines Architekturbüros bildet die Grundlage der weiteren Bearbeitung.
Der Auftraggeber ist aber im Auftragsfall auch offen für eine Weiterentwicklung bzw. für alternative Ansätze, wenn dadurch eine Optimierung erzielt werden kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kaufbeuren plant die Generalsanierung und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule im Ortsteil Neugablonz.
Die Schule aus den 50er Jahren, mit südli. Baukörper aus den 70er/80er Jahren, muss aufgrund steigender Schülerzahlen erweitert werden. Sie ist eine Mittelschule mit Grundschule und hat einen Bedarf von insges. 26 Klassenräumen. Der besteh. Hort wird ausgelagert, die Räume in den Ganztagesbereich mit der nördli. Erweiterung integriert. Die Mittagsverpflegung wird extern realisiert. Neben den erforderlichen Raumanpassungen soll der Bestand energetisch saniert werden (Gebäudehülle u. Haustechnik) und mit den Erweiterungen, in denen jeweils ein Aufzug eingeplant wird, auch barrierefrei erschlossen werden.
Die Schule aus den 50er Jahren, mit südli. Baukörper aus den 70er/80er Jahren, muss aufgrund steigender Schülerzahlen erweitert werden. Sie ist eine Mittelschule mit Grundschule und hat einen Bedarf von insges. 26 Klassenräumen. Der besteh. Hort wird ausgelagert, die Räume in den Ganztagesbereich mit der nördli. Erweiterung integriert. Die Mittagsverpflegung wird extern realisiert. Neben den erforderlichen Raumanpassungen soll der Bestand energetisch saniert werden (Gebäudehülle u. Haustechnik) und mit den Erweiterungen, in denen jeweils ein Aufzug eingeplant wird, auch barrierefrei erschlossen werden.
Die Planungen sollen auf einer vorliegenden Machbarkeitsstudie eines Architekturbüros aufbauen.
Besonderer Wert wird auf eine architektonisch ansprechende, energetisch optimierte, kostengünstige und zeitlich rasch realisierbare Lösung (tlw. mit Containern) gelegt.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der HLS-Planungen Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8, gem. § 53 ff. HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung, für die Generalsanierung und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule in Kaufbeuren, OT Neugablonz, im Zusammenhang mit dem Ausbau zur Ganztagesschule.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der HLS-Planungen Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8, gem. § 53 ff. HOAI 2013 mit Anlage 15, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung, für die Generalsanierung und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule in Kaufbeuren, OT Neugablonz, im Zusammenhang mit dem Ausbau zur Ganztagesschule.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Bestand:
Die Gebäude sind unterkellert und wurden im Jahr 1956 für 16 Klassen errichtet. Eine Erweiterung um einen Hauptschultrakt stammt aus dem Jahr 1971. 2001 folgten Umbauten und eine Teilsanierung auf Basis eines Raumprogramms für 24 Klassenzimmer. 2003 wurde die Pausenhalle aufgestockt zur Schaffung von Horträumen.
Die Gebäude sind unterkellert und wurden im Jahr 1956 für 16 Klassen errichtet. Eine Erweiterung um einen Hauptschultrakt stammt aus dem Jahr 1971. 2001 folgten Umbauten und eine Teilsanierung auf Basis eines Raumprogramms für 24 Klassenzimmer. 2003 wurde die Pausenhalle aufgestockt zur Schaffung von Horträumen.
Erweiterung:
Der nördliche Erweiterungsbau ist zweigeschossig ohne Unterkellerung vorgesehen, die südliche Erweiterung als dreigeschossiger Anbau mit Verbindungsgängen in den Obergeschossen zu den Ost- und Westflügeln.
Die bisherige Pausenhofüberdachung soll in diesem Zuge rückgebaut werden.
Aufgabenbeschreibung:
Die Barrierefreiheit ist in den Erweiterungen zu realisieren und für alle Bereiche nachzuweisen.
Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft), sowie verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen. Ziel ist ein energetisch optimiertes Gebäude. Für den Auftraggeber kommt Holz- oder Massivbauweise für dieses Projekt in Betracht.
Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft), sowie verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen. Ziel ist ein energetisch optimiertes Gebäude. Für den Auftraggeber kommt Holz- oder Massivbauweise für dieses Projekt in Betracht.
Es wird eine kostengünstige Gesamtinvestition, sowie eine sorgfältige Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.
Das Raumprogramm muss der FAG-Richtlinie entsprechen, ist aber mit der Regierung noch nicht final abgestimmt.
Derzeit fehlen vor allem folgende Räume:
1 Mehrzweckraum, 2 Ausweichräume (MS), 2 Räume für Lehrmaterialien, 1 Bibliothek für Lehrer und Schüler in ausreichender Größe, Räume für den offenen Ganztag, Bürs für externe Partner (Schulsozialarbeit, Schulpsychologe und weitere Kooperationspartner), 1 ausreichend dimenisionierte Pausenhalle sowie 1 Stuhllager zur Pausenhalle.
1 Mehrzweckraum, 2 Ausweichräume (MS), 2 Räume für Lehrmaterialien, 1 Bibliothek für Lehrer und Schüler in ausreichender Größe, Räume für den offenen Ganztag, Bürs für externe Partner (Schulsozialarbeit, Schulpsychologe und weitere Kooperationspartner), 1 ausreichend dimenisionierte Pausenhalle sowie 1 Stuhllager zur Pausenhalle.
Die Maßnahme gliedert sich in 4 Bereiche/Bauabschnitte:
1) Erweiterung und Sanierung Bauteil Nord
2) Erweiterung und Sanierung Bauteil Süd
3) Sanierung Bauteil Ost
4) Sanierung Bauteil West
Förderung:
Die Maßnahme soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung gefördert werden.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang September 2018 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im September/Oktober 2018, der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Die Einreichung des Förderantrags bei der Regierung von Schwaben ist für September 2019 geplant.
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang September 2018 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im September/Oktober 2018, der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Die Einreichung des Förderantrags bei der Regierung von Schwaben ist für September 2019 geplant.
Der Baubeginn ist wie folgt vorgesehen:
1.BA Ende 2020, 2.BA Ende 2021, 3.BA Ende 2022, 4.BA Ende 2023.
Die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2024 geplant.
Die Einordnung in die entsprechende Honorarzone teilt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens den Bietern mit.
Ein Architekturbüro hat bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese Studie ist Grundlage für die weiteren Planungen.
Die bereits vorhandene Machbarkeitsstudie eines Architekturbüros bildet die Grundlage der weiteren Bearbeitung.
Der Auftraggeber ist aber im Auftragsfall auch offen für eine Weiterentwicklung bzw. für alternative Ansätze, wenn dadurch eine Optimierung erzielt werden kann.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Kaufbeuren (Sitz des Auftraggebers).
Stadt Kaufbeuren, OT Neugablonz (Ort des Bauvorhabens).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200 000 EUR brutto.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200 000 EUR brutto.
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Mindeststandards:
Zu a) Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200 000 EUR brutto.
Zu b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000000 EUR für Sachschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen, festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen, festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und des stellvertretenden Projektleiters (stv. PL). Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und des stellvertretenden Projektleiters (stv. PL). Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV.
Die Person des PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung Ingenieur der Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klima- oder Versorgungstechnik im jew. Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung Ingenieur der Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klima- oder Versorgungstechnik im jew. Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stv. PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klima- oder Versorgungstechnik im jew. Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stv. PL erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klima- oder Versorgungstechnik im jew. Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild HLS-Planungen (Techn.Geb.ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8) ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit Diplomurkunde nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 J. Berufserfahrung für den PL und 5 J. für den stv. PL im Leistungsbild HLS-Planungen (Techn.Geb.ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8).
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild HLS-Planungen (Techn.Geb.ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8) ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes mit Diplomurkunde nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 J. Berufserfahrung für den PL und 5 J. für den stv. PL im Leistungsbild HLS-Planungen (Techn.Geb.ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8).
d) Angabe von mind. 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. 1 Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.5.2008 – 1.5.2018 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen worden sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Projektbezeichnung,
— Projektlaufzeit (Beginn LPH 2 und Abschluss LPH 8),
— Projektvolumen brutto (KG 300-400),
— Generalsanierung eines Bestandsgebäudes/Neubau bzw. Erweiterungsbau,
— Beauftragte und vollständig selbst erbrachte Leistungsphasen,
— Beauftragte Anlagengruppen,
— Honorarzone,
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis ist jeweils beizulegen, z.B. Referenzschreiben des Auftraggebers),
— Benennung PL und stv. PL,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— laufender Betrieb,
— mehrere Bauabschnitte,
— energetische Sanierung,
— Zusammenarbeit mit öffentl. AG/einschläg. Vergaberichlinien.
Sonstiges:
— Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Mindeststandards:
Zu a).
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen, festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 technischen, festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen.
Zu b).
Mindestanforderung an den Projektleiter: Berufsbezeichnung Ingenieur der Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klima- oder Versorgungstechnik (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV).
Mindestanforderung an den stellvertretenden Projektleiter: Berufsbezeichnung Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klima- oder Versorgungstechnik (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV).
Zu c).
Mindestanforderung sind 8 J. Berufserfahrung für den PL und 5 J. für den stv. PL im Leistungsbild HLS-Planungen (Techn. Geb. Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8).
Zu d).
MIndestanforderung für die Referenzprojekte: Mindestens 2 Referenzen. Referenzzeitraum 1.5.2008 – 1.5.2018, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen worden sein.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Hochbau, Herr Mandl
Dokumente URL: http://www.meixner-partner.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Meixner + Partner Projektsteuerung GmbH
Postanschrift: Gögginger Str. 93
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86199
Kontaktperson: Meixner + Partner, Frau Kairies
Telefon: +49 82150105-22📞
Fax: +49 82150105-10 📠
Land: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://www.meixner-partner.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter VgV@meixner-partner.de bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.meixner-partner.de bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern.
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und…
… kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
… ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 096-219150 (2018-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 365876.69 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-06 📅
Name: KTO engineering GbR
Postort: Bad Grönenbach
Land: Deutschland 🇩🇪 Unterallgäu
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 365876.69 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2018/S 219-502163 (2018-11-13)