Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflicht -Schriftliche Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet oder keine Eröffnung beantragt wurde (Eigenerklärung) oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
— Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
— Nachweis, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Nachweis des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.