Das Holsteinstadion, welches sich am Westring 501 in Kiel befindet verfügt derzeit über eine zulässige Kapazität von 11 546 Zuschauern. Es soll mittelfristig zu einem Stadion mit einer Gesamtkapazität von max. 26 000 – 28 000 Zuschauern umgebaut werden, in dem der Spielbetrieb für die Austragung von Fußballspielen unabhängig von der Ligazugehörigkeit gewährleistet ist. Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau der Osttribüne als erster Bauabschnitt. Die Planung und der Bau erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtplanung sowie der einschlägigen Normen, Verordnungen und der aktuellen DFL- Lizenzierungsvorgaben. Die Osttribüne ist im laufenden Betrieb bis zum Saisonstart 2019/2020 so umzubauen, dass die Kapazität von 15 000 Zuschauern (Lizensierungsauflage DFL) überschritten wird. Der erste Bauabschnitt erfolgt unter Verwendung öffentlicher Mittel, die anteilig vom Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel in Aussicht gestellt wurden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-19.
Auftragsbekanntmachung (2018-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Stadien
Kurze Beschreibung:
Das Holsteinstadion, welches sich am Westring 501 in Kiel befindet verfügt derzeit über eine zulässige Kapazität von 11 546 Zuschauern. Es soll mittelfristig zu einem Stadion mit einer Gesamtkapazität von max. 26 000 – 28 000 Zuschauern umgebaut werden, in dem der Spielbetrieb für die Austragung von Fußballspielen unabhängig von der Ligazugehörigkeit gewährleistet ist.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau der Osttribüne als erster Bauabschnitt. Die Planung und der Bau erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtplanung sowie der einschlägigen Normen, Verordnungen und der aktuellen DFL- Lizenzierungsvorgaben. Die Osttribüne ist im laufenden Betrieb bis zum Saisonstart 2019/2020 so umzubauen, dass die Kapazität von 15 000 Zuschauern (Lizensierungsauflage DFL) überschritten wird. Der erste Bauabschnitt erfolgt unter Verwendung öffentlicher Mittel, die anteilig vom Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel in Aussicht gestellt wurden.
Das Holsteinstadion, welches sich am Westring 501 in Kiel befindet verfügt derzeit über eine zulässige Kapazität von 11 546 Zuschauern. Es soll mittelfristig zu einem Stadion mit einer Gesamtkapazität von max. 26 000 – 28 000 Zuschauern umgebaut werden, in dem der Spielbetrieb für die Austragung von Fußballspielen unabhängig von der Ligazugehörigkeit gewährleistet ist.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau der Osttribüne als erster Bauabschnitt. Die Planung und der Bau erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtplanung sowie der einschlägigen Normen, Verordnungen und der aktuellen DFL- Lizenzierungsvorgaben. Die Osttribüne ist im laufenden Betrieb bis zum Saisonstart 2019/2020 so umzubauen, dass die Kapazität von 15 000 Zuschauern (Lizensierungsauflage DFL) überschritten wird. Der erste Bauabschnitt erfolgt unter Verwendung öffentlicher Mittel, die anteilig vom Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel in Aussicht gestellt wurden.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V.
Postanschrift: Steenbeker Weg 150
Postleitzahl: 24106
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.holstein-kiel.de🌏
E-Mail: info@holstein-kiel.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E61312163🌏
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung über subreport ELViS gestellt.
Die Registrierung und Nutzung von subreport ELViS ist für Sie kostenlos. Bei Fragen zur kostenfreien Registrierung/Download der Vergabeunterlagen steht Ihnen Frau Lorraine Alletto, Telefon 02 21-9 85 78-19, gerne zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport ELViS unter www.subreport-elvis.de zu führen ist. Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieter Fragen und deren Beantwortung selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
2) Es ist nicht geplant fehlende oder unvollständige Unterlagen u. Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/ abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen o. Nachweise unvollständig o. unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung o. Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
3) Die Angebote (Briefumschläge) sind mit dem Kennzettel, der in den Vergabeunterlagen zur Verfügung steht, zu versehen.
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung über subreport ELViS gestellt.
Die Registrierung und Nutzung von subreport ELViS ist für Sie kostenlos. Bei Fragen zur kostenfreien Registrierung/Download der Vergabeunterlagen steht Ihnen Frau Lorraine Alletto, Telefon 02 21-9 85 78-19, gerne zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport ELViS unter www.subreport-elvis.de zu führen ist. Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieter Fragen und deren Beantwortung selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
2) Es ist nicht geplant fehlende oder unvollständige Unterlagen u. Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/ abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen o. Nachweise unvollständig o. unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung o. Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
3) Die Angebote (Briefumschläge) sind mit dem Kennzettel, der in den Vergabeunterlagen zur Verfügung steht, zu versehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Holsteinstadion, welches sich am Westring 501 in Kiel befindet verfügt derzeit über eine zulässige Kapazität von 11 546 Zuschauern. Es soll mittelfristig zu einem Stadion mit einer Gesamtkapazität von max. 26 000 – 28 000 Zuschauern umgebaut werden, in dem der Spielbetrieb für die Austragung von Fußballspielen unabhängig von der Ligazugehörigkeit gewährleistet ist.
Das Holsteinstadion, welches sich am Westring 501 in Kiel befindet verfügt derzeit über eine zulässige Kapazität von 11 546 Zuschauern. Es soll mittelfristig zu einem Stadion mit einer Gesamtkapazität von max. 26 000 – 28 000 Zuschauern umgebaut werden, in dem der Spielbetrieb für die Austragung von Fußballspielen unabhängig von der Ligazugehörigkeit gewährleistet ist.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau der Osttribüne als erster Bauabschnitt. Die Planung und der Bau erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtplanung sowie der einschlägigen Normen, Verordnungen und der aktuellen DFL- Lizenzierungsvorgaben. Die Osttribüne ist im laufenden Betrieb bis zum Saisonstart 2019/2020 so umzubauen, dass die Kapazität von 15 000 Zuschauern (Lizensierungsauflage DFL) überschritten wird. Der erste Bauabschnitt erfolgt unter Verwendung öffentlicher Mittel, die anteilig vom Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel in Aussicht gestellt wurden.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau der Osttribüne als erster Bauabschnitt. Die Planung und der Bau erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtplanung sowie der einschlägigen Normen, Verordnungen und der aktuellen DFL- Lizenzierungsvorgaben. Die Osttribüne ist im laufenden Betrieb bis zum Saisonstart 2019/2020 so umzubauen, dass die Kapazität von 15 000 Zuschauern (Lizensierungsauflage DFL) überschritten wird. Der erste Bauabschnitt erfolgt unter Verwendung öffentlicher Mittel, die anteilig vom Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel in Aussicht gestellt wurden.
Die Ausschreibung richtet sich an einen möglichen Generalunternehmer (GU) für die Errichtung und Ausführungsplanung der Osttribüne gem. der beiliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung und Pläne. Die Osttribüne liegt innerhalb des 2. Bauabschnittes. Das Angebot ist als Global-Pauschalfestpreis anzugeben.
Die Ausschreibung richtet sich an einen möglichen Generalunternehmer (GU) für die Errichtung und Ausführungsplanung der Osttribüne gem. der beiliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung und Pläne. Die Osttribüne liegt innerhalb des 2. Bauabschnittes. Das Angebot ist als Global-Pauschalfestpreis anzugeben.
Aktueller Planungsstand:
Die Ingenieurleistungen zur Grundlagenermittlung, Vorplanung und Teile der Entwurfs- und Genehmigungsplanungen sind erfolgt, eine Baugenehmigung liegt vor. Darüber hinaus wurden Leitdetails und Ausschreibungspläne zur Osttribüne erstellt.
Die Ausführungsplanung ist durch den AN durchzuführen und mit dem durch den AG beauftragten Architekten abzustimmen. Die Grüneintragungen und Auflagen aus der Baugenehmigung sowie weitere Hinweise auf Änderungen sind durch den GU in die Planung zu übernehmen.
Die Ausführungsplanung ist durch den AN durchzuführen und mit dem durch den AG beauftragten Architekten abzustimmen. Die Grüneintragungen und Auflagen aus der Baugenehmigung sowie weitere Hinweise auf Änderungen sind durch den GU in die Planung zu übernehmen.
1.Bauabschnitt: Zur Sicherstellung des Spielbetriebs wurde eine Vorabmaßnahme zur Herstellung eines neuen Gästezugangs durchgeführt (1.Bauabschnitt), diese ist NICHT Gegenstand der Leistung GU.
Baufeld:
Das Baufeld des Gebäudes Osttribüne innerhalb der in den Plänen verzeichneten Grenzen wird dem AN frei von Kampfmitteln übergeben. Der Baugrund wird verbessert übergeben, Tragfähigkeit min 250 kN/m
Ausschreibungsumfang:
Ausführungsplanung: Ausführungsplanung der Osttribüne, Planerstellung sämtlicher benötigter Pläne, Übergabe und Abstimmung der Bauausführungspläne.
Herstellung des Gebäudes: Errichtung einer vollfunktionstüchtigen Osttribüne, Koordinierung der Ausbaugewerke Mietflächen und technischen Aufstellflächen, Abnahmen, Dokumentation, Mängelbeseitigung.
Optional: Abgabe eines Nebenangebotes für die Planung und Errichtung einer funktionstüchtigen Osttribüne bei Berücksichtigung von einer Konstruktions- und Materialfreiheit inkl. eventueller, zusätzlich einzuholender Baugenehmigungen und Anpassungen an den bestehenden fachplanerischen Beiträgen und Gutachten.
Optional: Abgabe eines Nebenangebotes für die Planung und Errichtung einer funktionstüchtigen Osttribüne bei Berücksichtigung von einer Konstruktions- und Materialfreiheit inkl. eventueller, zusätzlich einzuholender Baugenehmigungen und Anpassungen an den bestehenden fachplanerischen Beiträgen und Gutachten.
Bauleitung und örtliche Bauüberwachung:
Die Verantwortliche Bauleitung erfolgt durch den AN. Die technische Oberbauleitung und Prüfung der Ausführungspläne durch einen vom AG beauftragten Architekten.
Ecktermine: Fertigstellung bis Saisonstart 2019/2020
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 und Abs. 4 VOB/A, § 6e EU Abs. 6 VOB/A,
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle oder vergleichbar.
Mindeststandards:
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Der Bieter muss mit seinem Angebot eine geeignete Referenz der in den letzten 5 Jahren erbrachten Bauleistungen mit Angabe des Auftragswertes und des Erbringungszeitpunktes vorlegen. Die Referenz muss mit der zu vergebenen Leistung bzgl. der Planungsanforderung und der Nutzungsart vergleichbar sein.
Der Bieter muss mit seinem Angebot eine geeignete Referenz der in den letzten 5 Jahren erbrachten Bauleistungen mit Angabe des Auftragswertes und des Erbringungszeitpunktes vorlegen. Die Referenz muss mit der zu vergebenen Leistung bzgl. der Planungsanforderung und der Nutzungsart vergleichbar sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
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Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport ELViS unter www.subreport-elvis.de zu führen ist. Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieter Fragen und deren Beantwortung selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport ELViS unter www.subreport-elvis.de zu führen ist. Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieter Fragen und deren Beantwortung selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
2) Es ist nicht geplant fehlende oder unvollständige Unterlagen u. Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/ abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen o. Nachweise unvollständig o. unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung o. Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
2) Es ist nicht geplant fehlende oder unvollständige Unterlagen u. Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/ abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen o. Nachweise unvollständig o. unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung o. Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
3) Die Angebote (Briefumschläge) sind mit dem Kennzettel, der in den Vergabeunterlagen zur Verfügung steht, zu versehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi-landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
Internetadresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe Ziffer VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2018/S 139-316808 (2018-07-19)
Ergänzende Angaben (2018-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Holsteinstadion, welches sich am Westring 501 in Kiel befindet verfügt derzeit über eine zulässige Kapazität von 11 546 Zuschauern. Es soll mittelfristig zu einem Stadion mit einer Gesamtkapazität von max. 26 000 – 28 000 Zuschauern umgebaut werden, in dem der Spielbetrieb für die Austragung von Fußballspielen unabhängig von der Ligazugehörigkeit gewährleistet ist.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau der Osttribüne als erster Bauabschnitt. Die Planung und der Bau erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtplanung sowie der einschlägigen Normen, Verordnungen und der aktuellen DFL – Lizenzierungsvorgaben. Die Osttribüne ist im laufenden Betrieb bis zum Saisonstart 2019/2020 so umzubauen, dass die Kapazität von 15 000 Zuschauern (Lizensierungsauflage DFL) überschritten wird. Der erste Bauabschnitt erfolgt unter Verwendung öffentlicher Mittel, die anteilig vom Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel in Aussicht gestellt wurden.
Das Holsteinstadion, welches sich am Westring 501 in Kiel befindet verfügt derzeit über eine zulässige Kapazität von 11 546 Zuschauern. Es soll mittelfristig zu einem Stadion mit einer Gesamtkapazität von max. 26 000 – 28 000 Zuschauern umgebaut werden, in dem der Spielbetrieb für die Austragung von Fußballspielen unabhängig von der Ligazugehörigkeit gewährleistet ist.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau der Osttribüne als erster Bauabschnitt. Die Planung und der Bau erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtplanung sowie der einschlägigen Normen, Verordnungen und der aktuellen DFL – Lizenzierungsvorgaben. Die Osttribüne ist im laufenden Betrieb bis zum Saisonstart 2019/2020 so umzubauen, dass die Kapazität von 15 000 Zuschauern (Lizensierungsauflage DFL) überschritten wird. Der erste Bauabschnitt erfolgt unter Verwendung öffentlicher Mittel, die anteilig vom Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel in Aussicht gestellt wurden.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau der Osttribüne als erster Bauabschnitt. Die Planung und der Bau erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtplanung sowie der einschlägigen Normen, Verordnungen und der aktuellen DFL – Lizenzierungsvorgaben. Die Osttribüne ist im laufenden Betrieb bis zum Saisonstart 2019/2020 so umzubauen, dass die Kapazität von 15 000 Zuschauern (Lizensierungsauflage DFL) überschritten wird. Der erste Bauabschnitt erfolgt unter Verwendung öffentlicher Mittel, die anteilig vom Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel in Aussicht gestellt wurden.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau der Osttribüne als erster Bauabschnitt. Die Planung und der Bau erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtplanung sowie der einschlägigen Normen, Verordnungen und der aktuellen DFL – Lizenzierungsvorgaben. Die Osttribüne ist im laufenden Betrieb bis zum Saisonstart 2019/2020 so umzubauen, dass die Kapazität von 15 000 Zuschauern (Lizensierungsauflage DFL) überschritten wird. Der erste Bauabschnitt erfolgt unter Verwendung öffentlicher Mittel, die anteilig vom Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel in Aussicht gestellt wurden.
Quelle: OJS 2018/S 161-367872 (2018-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1.) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung über Subreport Elvis gestellt.
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Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform Subreport Elvis unter www.subreport-elvis.de zu führen ist. Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieter Fragen und deren Beantwortung selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht;
2.) Es ist nicht geplant fehlende oder unvollständige Unterlagen u. Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen o. Nachweise unvollständig o. unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung o. Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor;
3.) Die Angebote (Briefumschläge) sind mit dem Kennzettel, der in den Vergabeunterlagen zur Verfügung steht, zu versehen.
1.) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung über Subreport Elvis gestellt.
Die Registrierung und Nutzung von Subreport Elvis ist für Sie kostenlos. Bei Fragen zur kostenfreien Registrierung/Download der Vergabeunterlagen steht Ihnen Frau Lorraine Alletto, Telefon 02 21-9 85 78-19, gerne zur Verfügung.
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2.) Es ist nicht geplant fehlende oder unvollständige Unterlagen u. Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen o. Nachweise unvollständig o. unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung o. Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor;
3.) Die Angebote (Briefumschläge) sind mit dem Kennzettel, der in den Vergabeunterlagen zur Verfügung steht, zu versehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Bauabschnitt: zur Sicherstellung des Spielbetriebs wurde eine Vorabmaßnahme zur Herstellung eines neuen Gästezugangs durchgeführt (1.Bauabschnitt), diese ist NICHT Gegenstand der Leistung GU.
Ecktermine:
Fertigstellung bis Saisonstart 2019/2020
Referenz Zusätzliche Informationen
1.) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung über Subreport Elvis gestellt.
Die Registrierung und Nutzung von Subreport Elvis ist für Sie kostenlos. Bei Fragen zur kostenfreien Registrierung/Download der Vergabeunterlagen steht Ihnen Frau Lorraine Alletto, Telefon 02 21-9 85 78-19, gerne zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform Subreport Elvis unter www.subreport-elvis.de zu führen ist. Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieter Fragen und deren Beantwortung selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht;
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform Subreport Elvis unter www.subreport-elvis.de zu führen ist. Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieter Fragen und deren Beantwortung selbstständig über den oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht;
2.) Es ist nicht geplant fehlende oder unvollständige Unterlagen u. Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen o. Nachweise unvollständig o. unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung o. Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor;
2.) Es ist nicht geplant fehlende oder unvollständige Unterlagen u. Angaben bei den Bewerbern nachzufordern. Gleiches gilt für veraltete/abgelaufene Erklärungen. Sollten die geforderten Erklärungen o. Nachweise unvollständig o. unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung o. Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor;
3.) Die Angebote (Briefumschläge) sind mit dem Kennzettel, der in den Vergabeunterlagen zur Verfügung steht, zu versehen.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 194-438095 (2018-10-05)