1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren;
2) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeportal – Deutsche Vergabeportal (
www.dtvp.de). Die Unterlagen für den Teilnahmeantrag stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform unter der URL nach Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Ebenso sind dort bereits die für die Angebotserstellung notwendigen Unterlagen abrufbar. Der Auftraggeber bittet alle interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen herunterzuladen. Ein postalischer Versand von Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht;
3) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist, wie zuvor beschrieben, verfügbar;
4) Die Teilnahmeanträge und spätere Angebote sind zwingend elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen (s. Ziffer I.3));
5) Fragen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeportal – Deutsches Vergabeportal (
www.dtvp.de) – an den Auftraggeber zu richten. Antworten und Auskünfte werden vom Auftraggeber ebenfalls schriftlich über dieses Vergabeinformationssystem erteilt;
6) Die mindestens 3, höchstens 10, qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden sodann auf Grundlage der Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert;
7) Für den Fall, dass mehr als 10 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
— zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen,
— für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind,
— die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der fünf Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
8) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen;
9) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLKY3AQ