Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.14 soll der Abschnitt VGE A_1 zwischen Fluss-km 19 + 089 bis 19 + 370 baulich umgesetzt werden. Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische fachbauleitung erforderlich. Zu den erforderlichen Leistungen der geotechnischen Fachbauleitung zählen: — Baustellentermine zur ingenieurtechnischen Baubegleitung für Baugrundabnahme, und sonstige Abstimmungen/ Beratungen im Zusammenhang mit dem Baugrund, — Abfalluntersuchungen an Haufwerksproben bzw. Probenahmestellen nach gesonderter Aufforderung durch den AG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: FMZ-2018-76
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.14 soll der Abschnitt VGE A_1 zwischen Fluss-km 19 + 089 bis 19 + 370 baulich umgesetzt werden. Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische fachbauleitung erforderlich.
Zu den erforderlichen Leistungen der geotechnischen Fachbauleitung zählen:
— Baustellentermine zur ingenieurtechnischen Baubegleitung für Baugrundabnahme, und sonstige Abstimmungen/ Beratungen im Zusammenhang mit dem Baugrund,
— Abfalluntersuchungen an Haufwerksproben bzw. Probenahmestellen nach gesonderter Aufforderung durch den AG.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.14 soll der Abschnitt VGE A_1 zwischen Fluss-km 19 + 089 bis 19 + 370 baulich umgesetzt werden. Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische fachbauleitung erforderlich.
Zu den erforderlichen Leistungen der geotechnischen Fachbauleitung zählen:
— Baustellentermine zur ingenieurtechnischen Baubegleitung für Baugrundabnahme, und sonstige Abstimmungen/ Beratungen im Zusammenhang mit dem Baugrund,
— Abfalluntersuchungen an Haufwerksproben bzw. Probenahmestellen nach gesonderter Aufforderung durch den AG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de🌏
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 373673100📞
Fax: +49 37367310130 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-21 📅
Datum des Beginns: 2018-11-05 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 117-266176
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.14 soll der Abschnitt VGE A_1 zwischen Fluss-km 19 + 089 bis 19 + 370 baulich umgesetzt werden. Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische fachbauleitung erforderlich.
Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.14 soll der Abschnitt VGE A_1 zwischen Fluss-km 19 + 089 bis 19 + 370 baulich umgesetzt werden. Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische fachbauleitung erforderlich.
Zu den erforderlichen Leistungen der geotechnischen Fachbauleitung zählen:
— Baustellentermine zur ingenieurtechnischen Baubegleitung für Baugrundabnahme, und sonstige Abstimmungen/ Beratungen im Zusammenhang mit dem Baugrund,
— Abfalluntersuchungen an Haufwerksproben bzw. Probenahmestellen nach gesonderter Aufforderung durch den AG.
Beschreibung der Beschaffung: Der Maßnahmeabschnitt M 1.14 VGE A_1 gliedert sich in Einzelmaßnahmen:
M 1.14.20 Erhöhung vorhandener Mauer,
M 1.14.21 Neubau Bohrpfahlwand,
M 1.14.22 Neubau rückgesetzte Mauer,
M 1.14.23 Neubau Bohrpfahlwand
Die geplanten Maßnahmen stellen einen zusammenhängenden Teilabschnitt innerhalb der Gesamtmaßnahme im Gemeindegebiet von Burkhardtsdorf dar.
Zu den erforderlichen Leistungen der geotechnischen Baubegleitung zählen:
Die Leistungen sind jeweils in enger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen, mit dieser zu kommunizieren und zu koordinieren. Hierbei wird vom AN auch die Bereitschaft erwartet, bei Bedarf an Bauberatungen teilzunehmen oder weitere Beratungsleistungen je nach Erfordernis zu erbringen.
Die Leistungen sind jeweils in enger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen, mit dieser zu kommunizieren und zu koordinieren. Hierbei wird vom AN auch die Bereitschaft erwartet, bei Bedarf an Bauberatungen teilzunehmen oder weitere Beratungsleistungen je nach Erfordernis zu erbringen.
In Abhängigkeit der Homogenität der örtlichen Baugrundverhältnisse und des geplanten Bauablaufes können die tatsächlich auszuführenden Leistungen schwanken.
Es ist von folgenden Leistungen und Annahmen auszugehen:
1. Baugrundabnahme;
2. Abfalltechnische Untersuchungen:
— Probenahme, Verpackung, Beschriftung und Dokumentation,
— Mindestuntersuchung TR LAGA Boden nach Tab. II.1.2-1, unspezifischer Verdacht,
— Mindestuntersuchung TR LAGA Bauschutt, Tab. II.1.4-5+1.4-6,
— Untersuchungen DepV (DK I oder II) Ergänzung für LAGA,
— Auswertung Laboranalyse und Dokumentation.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV. Reg. Nr. 103097052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burkhardtsdorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Bauingenieur / Geologe Studienabschluss Diplom
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde Zschopau, Rauenstein 6A, 09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 117-266176 (2018-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.14 soll der Abschnitt VGE A_1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370 baulich umgesetzt werden. Baubeginn ist ab November 2018, das Bauende im August 2019 geplant.Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Begleitung erforderlich.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.14 soll der Abschnitt VGE A_1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370 baulich umgesetzt werden. Baubeginn ist ab November 2018, das Bauende im August 2019 geplant.Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Begleitung erforderlich.
Gesamtwert des Auftrags: 5 510 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.14 soll der Abschnitt VGE A_1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370 baulich umgesetzt werden. Baubeginn ist ab November 2018, das Bauende im August 2019 geplant.Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Begleitung erforderlich.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.14 soll der Abschnitt VGE A_1 zwischen Fluss-km 19+089 bis 19+370 baulich umgesetzt werden. Baubeginn ist ab November 2018, das Bauende im August 2019 geplant.Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Begleitung erforderlich.
Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Begleitung erforderlich.
In Abhängigkeit der Homogenität der örtlichen Baugrundverhältnisse und des geplanten Bauablaufes können die tatsächlich auszuführenden Leistungen schwanken. Für die Honorarkalkulation ist daher zunächst von folgenden Leistungen und Annahmen auszugehen:
In Abhängigkeit der Homogenität der örtlichen Baugrundverhältnisse und des geplanten Bauablaufes können die tatsächlich auszuführenden Leistungen schwanken. Für die Honorarkalkulation ist daher zunächst von folgenden Leistungen und Annahmen auszugehen:
Leistungen:
1) Baugrundabnahme;
2) Abfalltechnische Untersuchungen:
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 FV-Reg.-Nr.103097052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burkhardtsdorf, DE
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-05 📅
Name: Geo Service Glauchau GmbH
Postanschrift: Obere Muldenstraße 33
Postort: Glauchau
Postleitzahl: 08371
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@gs-glauchau.de📧
Land: Zwickau🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5 510 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,