Durchführung der behördlich vorgeschriebenen Funktionskontrollen, Kalibriermessungen und Einzelmessungen (nach 17. BImSchV) im Rauchgasweg.
Durchführung der Emissionsmessung im Abgas des Notstromdieselmotors.
Durchführung von Geruchsmessungen im Reingas und in der Abluft des Rostaschebunkers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Geruchsmessungen, Funktionskontrollen der Gasanalysegeräte, Kalibriermessungen und Emissionsmessungen
061/18DL”
Produkte/Dienstleistungen: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der behördlich vorgeschriebenen Funktionskontrollen, Kalibriermessungen und Einzelmessungen (nach 17. BImSchV) im Rauchgasweg.
Durchführung der...”
Kurze Beschreibung
Durchführung der behördlich vorgeschriebenen Funktionskontrollen, Kalibriermessungen und Einzelmessungen (nach 17. BImSchV) im Rauchgasweg.
Durchführung der Emissionsmessung im Abgas des Notstromdieselmotors.
Durchführung von Geruchsmessungen im Reingas und in der Abluft des Rostaschebunkers.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 600 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH
Geestemünder Str. 23
50735 Köln”
Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden alle behördlich vorgeschriebenen Funktionskontrollen und Rauchgasmessungen für den Zeitraum von 6 Jahren an allen vier Linien ausgeschrieben. Dies...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden alle behördlich vorgeschriebenen Funktionskontrollen und Rauchgasmessungen für den Zeitraum von 6 Jahren an allen vier Linien ausgeschrieben. Dies beinhaltet:
Jährliche Messungen:
— Funktionskontrolle der Temperaturmessung der Nachbrennzone,
— Funktionskontrolle nach DIN EN 14181 der Emissionsmessgeräte am Kamin (einschließlich Vergleichsmessungen),
— Einzelmessungen gemäß 17. BImSchV,
— Geruchsmessungen im Reingas und in der Abluft des Rostaschebunkers.
Weitere Messungen:
— Kalibrierung der Temperaturmessung der Nachbrennzone alle 3 Jahre,
— Kalibrierung der Emissionsmessgeräte am Kamin alle 3 Jahre,
— Emissionsmessung im Abgas des Notstromdieselmotors alle 3 Jahre.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister nicht älter als 6 Monate Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (des Bieters/der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister nicht älter als 6 Monate Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers (des Bieters/der Bietergemeinschaft Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB und zum Vorliegen der gewerblichen Voraussetzungen Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Bankauskunft
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zur technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angaben zu mindestens 2 Referenzen
Nachweis des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zur technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angaben zu mindestens 2 Referenzen
Nachweis des Bieters, dass er ein für die Messaufgaben notifiziertes, akkreditiertes Messinstitut nach § 29 b BImSchG ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-21
16:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-21
16:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6QYXCP
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 -10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 186-420279 (2018-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 475 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 186-420279
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4600000292
Titel: Geruchsmessungen, Funktionskontrollen und Emissionsmessungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TÜV Rheinland Energy GmbH
Postanschrift: Am Grauen Stein
Postort: Köln
Postleitzahl: 51105
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 600 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 475 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6QYQU9
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 023-050911 (2019-01-30)