Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gesamtschule Stadtmitte; Karl-Fegers-Str., Aachener Str. - Dämmarbeiten
VI/V-2018-050”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“— LOS 1: Dämmarbeiten Heizzentrale Karl-Fegers-Str. ,
— LOS 2: Dämmarbeiten Heizzentrale Aachener Str. .”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 11563.78 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dämmarbeiten Heizzentrale Karl-Fegers-Str.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Ort der Leistung: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: LOS 1: 480 m Dämmung.
Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dämmarbeiten Heizzentrale Aachener Str.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: LOS 2: 260 m Dämmung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 025-052537
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Dämmarbeiten Heizzentrale Karl-Fegers-Str.
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LWS WKSB GmbH
Postanschrift: Vor dem Obertore 23
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99095
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7438.27 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Dämmarbeiten Heizzentrale Aachener-Str.
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4125.51 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD0YQ3Q
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 21147-3045📞
Fax: +49 21147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrensgestellt werden.
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist dieser...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrensgestellt werden.
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist dieser unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, oder gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder gem. § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wegen dieser Nichtabhilfeentscheidung ist bei der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf einzureichen. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
In der Begründung ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 159-392102 (2019-08-15)