Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gesamtschule Stadtmitte, Standort Aachener Str. 179 – Bühnenbau
VI/V-2018-162
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Bühnenbau
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 53 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bühnen📦
Ort der Leistung: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachener Str. 179 41061 Mönchengladbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Bühnenbau (Lieferung und Einbau einer szenentechnischen Anlage mit Bühnenbeleuchtung)” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-208001
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Goetze Bühnentechnik GmbH
Postanschrift: Sonnenstr. 10
Postort: Remscheid
Postleitzahl: 42859
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 53 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 36874.39 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD0YJ64
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist dieser...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist dieser unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, oder gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens wegen dieser Nichtabhilfeentscheidung ist bei der Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf einzureichen. Der Antrag ist schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
In der Begründung ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 156-357702 (2018-08-13)