Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Kreiskliniken Kassel GmbH, Betriebsstätte: LKK Wolfhagen
Postanschrift: Am kleinen Ofenberg 1
Postort: Wolfhagen
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 34466
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXS0YRHYYD7🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: [ams] rechtsanwälte schneider PartmbB
Postanschrift: Institutweg 10
Postort: Schriesheim
Postleitzahl: 69198
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: [ams] rechtsanwälte schneider PartmbB
Telefon: +49 625185498-0📞
E-Mail: m.schneider@ams-rae.de📧
Fax: +49 620395469-05 📠
Region: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
URL: www.vergaberecht.expert🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXS0YRHYYD7🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Juristische Person des privaten Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gesundheit Nordhessen Holding AG, Sicherheitsdienstleistungen
18/00089
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung: Sicherheitsdienstleistungen 2019/2020 für die Gesundheit Nordhessen Holding AG
Gesundheit Nordhessen Holding AG Mönchebergstraße 48 E 34125 Kassel, Klinikum Kassel GmbH, Betriebsstätte: Ludwig-Noll-Krankenhaus Dennhäuser Straße 156 34134 Kassel, ZMV Zentrum für medizinische V…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherheitsdienstleistungen 2019/2020 für die Gesundheit Nordhessen Holding AG in Form von
— Bewachungsdienstleistungen,
— Streifen- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Sicherheitsdienstleistungen 2019/2020 für die Gesundheit Nordhessen Holding AG in Form von
— Bewachungsdienstleistungen,
— Streifen- und Alarmdienstleistungen,
— Interventionen,
— Investigationen,
— Veranstaltungsdienstleistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auftraggeberin wird maximal fünf Bewerber auswählen und zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auftraggeberin wird maximal fünf Bewerber auswählen und zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als fünf geeignete Bewerber festgestellt werden, werden die Bewerber anhand der nachfolgenden, aus den Eignungskriterien entnommenen Auswahlkriterien ermittelt:
Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die Erfahrungen bei
— Bewachungsdienstleistungen,
— Streifen- und Alarmdienstleistungen,
— Interventionen,
— Investigationen,
— Veranstaltungsdienstleistungen.
Eingegangen werden. Jeder Bewerber kann bis zu fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens 3 Jahren angeben.
Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte. Lässt sich einer dieser Aspekte bei der jeweils benannten Referenz anhand der vom Bewerber vorgelegten Erklärung mit „ja“ beantworten, wird dies mit zehn Punkten bewertet. Maximal zu erreichen sind 50 Punkte pro benannter geeigneter Referenz, d.h. insgesamt maximal 250 Punkte. Anhand der Punktebewertung wird eine Rangfolge in absteigender Punktezahl gebildet. Die ersten fünf Bewerber in der Rangfolge mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Erlaubnis Bewachungsgewerbe gemäß § 44 Abs. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Erlaubnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Erlaubnis Bewachungsgewerbe gemäß § 44 Abs. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Erlaubnis Bewachungsgewerbe: Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung gem. § 34 a Gewerbeordnung nach § 44 Abs. 2 VgV,
— Eintragung Handelsregister gemäß § 44 Abs. 1 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Eintragung in das Handelsregister nach § 44 Abs. 1 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden 2 000 000 EUR, für Vermögensschäden 250 000 EUR,
— Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Geschäftsjahre gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen):...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung über geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
— Angabe der technischen Fachkräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
— Erklärung über die Ausstattung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV,
— Angabe zu Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Grundanforderungen werden an das eingesetzte Wach- und Sicherheitspersonal gestellt und sind nachzuweisen:
— Mindestalter 21 Jahre,
— Höchstalter 60...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Grundanforderungen werden an das eingesetzte Wach- und Sicherheitspersonal gestellt und sind nachzuweisen:
— Mindestalter 21 Jahre,
— Höchstalter 60 Jahre,
— volle körperliche und geistige Belastbarkeit,
— regelmäßig, in den Bereichen Deeskalation, Kommunikation, Psychologie, Eingriffs- und Sicherheitstechniken und Recht, geschultes Personal, angeglichen an die Ausbildungs- und Schulungsschwerpunkte im Privatrecht, der hessischen Polizei,
— sicheres, deeskalierendes Auftreten,
— gepflegte Erscheinung/Dienstkleidung (Anzug und Krawatte),
— gute Umgangsformen,
— eintragsfreies Führungszeugnis,
— abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
— Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
— Fähigkeit zur selbständigen Abwicklung einschlägiger Vorgänge (z. B. Wachbucheintrag: Meldung bzw. Veranlassung von Abhilfemaßnahmen bei besonderen Vorkommnissen).
Je nach Einsatzverwendung:
— Meister/in für Schutz und Sicherheit oder gleichwertiger Ausbildung,
— Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
— Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft – IKH,
— Sicherheitskraft mit einem Grundlehrgang von mind. 40 Unterrichtsstunden bzw. einer IHK-Sachkundeprüfung § 34a der GwO mit mindestens 3jähriger Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-27
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYYD7
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-12-6603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151-12-5816 📠
URL: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Information zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Information zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 166-378727 (2018-08-27)