Die AOK Bayern beauftragt in 2 Losen einen oder 2 Auftragnehmer – künftig AN genannt – mit Entwicklung/Umsetzung und Druck/Versand der Hefte des Gesundheitsprogrammes. Das Gesundheitsprogramm der AOK Bayern ist eine gedruckte Termine-Vorschau an Kursen, Seminaren und Veranstaltungen für das kommende Halbjahr. Es erscheint in 2 Zyklen – Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter. Jede der 39 Direktionen legt ein Programm mit eigenen Terminen auf. Die Großdirektion Mittelfranken jeweils eines für ihre fünf Regionen. Insgesamt sind je Halbjahr 43 unterschiedliche Gesundheitsprogramme in der Fläche Bayerns zu entwickeln und zu drucken. Die Hefte haben im Durchschnitt einen Umfang von ca. 60 Seiten. Den genauen Erscheinungstermin legen die Direktionen individuell innerhalb eines Zeitkorridors von 2 bis 2 1/2 Monaten fest.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Grafik-Design
Referenznummer: 18-032
Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern beauftragt in 2 Losen einen oder 2 Auftragnehmer – künftig AN genannt – mit Entwicklung/Umsetzung und Druck/Versand der Hefte des Gesundheitsprogrammes. Das Gesundheitsprogramm der AOK Bayern ist eine gedruckte Termine-Vorschau an Kursen, Seminaren und Veranstaltungen für das kommende Halbjahr. Es erscheint in 2 Zyklen – Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter. Jede der 39 Direktionen legt ein Programm mit eigenen Terminen auf. Die Großdirektion Mittelfranken jeweils eines für ihre fünf Regionen. Insgesamt sind je Halbjahr 43 unterschiedliche Gesundheitsprogramme in der Fläche Bayerns zu entwickeln und zu drucken. Die Hefte haben im Durchschnitt einen Umfang von ca. 60 Seiten. Den genauen Erscheinungstermin legen die Direktionen individuell innerhalb eines Zeitkorridors von 2 bis 2 1/2 Monaten fest.
Die AOK Bayern beauftragt in 2 Losen einen oder 2 Auftragnehmer – künftig AN genannt – mit Entwicklung/Umsetzung und Druck/Versand der Hefte des Gesundheitsprogrammes. Das Gesundheitsprogramm der AOK Bayern ist eine gedruckte Termine-Vorschau an Kursen, Seminaren und Veranstaltungen für das kommende Halbjahr. Es erscheint in 2 Zyklen – Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter. Jede der 39 Direktionen legt ein Programm mit eigenen Terminen auf. Die Großdirektion Mittelfranken jeweils eines für ihre fünf Regionen. Insgesamt sind je Halbjahr 43 unterschiedliche Gesundheitsprogramme in der Fläche Bayerns zu entwickeln und zu drucken. Die Hefte haben im Durchschnitt einen Umfang von ca. 60 Seiten. Den genauen Erscheinungstermin legen die Direktionen individuell innerhalb eines Zeitkorridors von 2 bis 2 1/2 Monaten fest.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de🌏
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4Y6YYKQW🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-06 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 106-241877
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YYKQW
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 100 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Entwicklung und Umsetzung der Hefte des Gesundheitsprogrammes
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Gesundheitskasse ist nicht nur bei Krankheit mit einem umfassenden Leistungsangebot zur Stelle, sondern sorgt auch dafür, dass Krankheit erst gar nicht entsteht – z. B. mit einem modernen Gesundheitsprogramm in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Entspannung/Stressbewältigung und Nichtrauchen. Die AOK Bayern beauftragt in 2 Losen einen oder 2 Auftragnehmer – künftig AN genannt – mit Entwicklung/Umsetzung und Druck/Versand der Hefte des Gesundheitsprogrammes. Das Gesundheitsprogramm der AOK Bayern ist eine gedruckte Termine-Vorschau an Kursen, Seminaren und Veranstaltungen für das kommende Halbjahr. Es erscheint in 2 Zyklen – Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter. Jede der 39 Direktionen legt ein Programm mit eigenen Terminen auf. Die Großdirektion Mittelfranken jeweils eines für ihre fünf Regionen. Insgesamt sind je Halbjahr 43 unter-schiedliche Gesundheitsprogramme in der Fläche Bayerns zu entwickeln und zu drucken. Die Hefte haben im Durchschnitt einen Umfang von ca. 60 Seiten. Den genauen Erscheinungstermin legen die Direktionen individuell innerhalb eines Zeitkorridors von 2 bis 2 1/2 Monaten fest. Das Erscheinungsbild aller Gesundheitsprogramme richtet sich nach dem Corporate Design der AOK Bayern. Den gestalterischen Rahmen bildet ein Master, der für jedes Halbjahr neu erstellt wird. Der Master gibt das Grundlayout für die variablen Termine-Seiten der Direktionen vor und umfasst ca. 25 Prozent an fixen Seiten (Titelbild, Vorwort, Hinweise, Kapitelaufmacher usw.). Illustriert wird die Termine-Vorschau mit Bildmotiven aus einem Pool an Auswahlbildern des AN zu Kursen, Seminaren und Veranstaltungen aus den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Entspannung/Stressbewältigung und Nichtrauchen. Da die Programme mit 2 Halbjahresausgaben erscheinen sind alle Prozesse zweimal im Jahr zu absolvieren. Die Verträge werden als Rahmenvereinbarung geschlossen und legen alle wesentlichen Bedingungen für die später zu erteilenden Einzelaufträge fest. Das Inkrafttreten der Verträge und die operative Umsetzung sind ab 1.9.2018 erforderlich. Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung über den 1.9.2018 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am Tag nach Zuschlagserteilung in Kraft. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge beträgt 2 Jahre und verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die AOK Bayern den Vertrag nicht 6 Monate vor der automatischen Verlängerung kündigt. Die AOK Bayern ist nicht zu einer Beauftragung oder Abnahme der Leistungen verpflichtet (keine Garantieabnahme).
Die Gesundheitskasse ist nicht nur bei Krankheit mit einem umfassenden Leistungsangebot zur Stelle, sondern sorgt auch dafür, dass Krankheit erst gar nicht entsteht – z. B. mit einem modernen Gesundheitsprogramm in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Entspannung/Stressbewältigung und Nichtrauchen. Die AOK Bayern beauftragt in 2 Losen einen oder 2 Auftragnehmer – künftig AN genannt – mit Entwicklung/Umsetzung und Druck/Versand der Hefte des Gesundheitsprogrammes. Das Gesundheitsprogramm der AOK Bayern ist eine gedruckte Termine-Vorschau an Kursen, Seminaren und Veranstaltungen für das kommende Halbjahr. Es erscheint in 2 Zyklen – Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter. Jede der 39 Direktionen legt ein Programm mit eigenen Terminen auf. Die Großdirektion Mittelfranken jeweils eines für ihre fünf Regionen. Insgesamt sind je Halbjahr 43 unter-schiedliche Gesundheitsprogramme in der Fläche Bayerns zu entwickeln und zu drucken. Die Hefte haben im Durchschnitt einen Umfang von ca. 60 Seiten. Den genauen Erscheinungstermin legen die Direktionen individuell innerhalb eines Zeitkorridors von 2 bis 2 1/2 Monaten fest. Das Erscheinungsbild aller Gesundheitsprogramme richtet sich nach dem Corporate Design der AOK Bayern. Den gestalterischen Rahmen bildet ein Master, der für jedes Halbjahr neu erstellt wird. Der Master gibt das Grundlayout für die variablen Termine-Seiten der Direktionen vor und umfasst ca. 25 Prozent an fixen Seiten (Titelbild, Vorwort, Hinweise, Kapitelaufmacher usw.). Illustriert wird die Termine-Vorschau mit Bildmotiven aus einem Pool an Auswahlbildern des AN zu Kursen, Seminaren und Veranstaltungen aus den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Entspannung/Stressbewältigung und Nichtrauchen. Da die Programme mit 2 Halbjahresausgaben erscheinen sind alle Prozesse zweimal im Jahr zu absolvieren. Die Verträge werden als Rahmenvereinbarung geschlossen und legen alle wesentlichen Bedingungen für die später zu erteilenden Einzelaufträge fest. Das Inkrafttreten der Verträge und die operative Umsetzung sind ab 1.9.2018 erforderlich. Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung über den 1.9.2018 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am Tag nach Zuschlagserteilung in Kraft. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge beträgt 2 Jahre und verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die AOK Bayern den Vertrag nicht 6 Monate vor der automatischen Verlängerung kündigt. Die AOK Bayern ist nicht zu einer Beauftragung oder Abnahme der Leistungen verpflichtet (keine Garantieabnahme).
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der jeweiligen Verträge beträgt 2 Jahre und verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die AOK Bayern den Vertrag nicht 6 Monate vor der automatischen Verlängerung kündigt.
Bezeichnung des Loses: Druck und Versand der Hefte des Gesundheitsprogrammes
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Gesundheitskasse ist nicht nur bei Krankheit mit einem umfassenden Leistungsangebot zur Stelle, sondern sorgt auch dafür, dass Krankheit erst gar nicht entsteht – z. B. mit einem modernen Gesundheitsprogramm in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Entspannung/Stressbewältigung und Nichtrauchen. Die AOK Bayern beauftragt in 2 Losen einen oder 2 Auftragnehmer – künftig AN genannt – mit Entwicklung/Umsetzung und Druck/Versand der Hefte des Gesundheitsprogrammes. Das Gesundheitsprogramm der AOK Bayern ist eine gedruckte Termine-Vorschau an Kursen, Seminaren und Veranstaltungen für das kommende Halbjahr. Es erscheint in 2 Zyklen – Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter. Jede der 39 Direktionen legt ein Programm mit eigenen Terminen auf. Die Großdirektion Mittelfranken jeweils eines für ihre fünf Regionen. Insgesamt sind je Halbjahr 43 unterschiedliche Gesundheitsprogramme in der Fläche Bayerns zu entwickeln und zu drucken und auszuliefern. Die Hefte haben im Durchschnitt einen Umfang von ca. 60 Seiten. Den genauen Erscheinungstermin legen die Direktionen individuell innerhalb eines Zeitkorridors von 2 bis 2 1/2 Monaten fest. In den 39 AOK-Direktionen fungieren dazu bis zu 43 Personen als Ansprechpartner. Die Verträge werden als Rahmenvereinbarung geschlossen und legen alle wesentlichen Bedingungen für die später zu erteilenden Einzelaufträge fest. Das Inkrafttreten der Verträge und die operative Umsetzung sind ab 1.9.2018 erforderlich. Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung über den 1.9.2018 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am Tag nach Zuschlagserteilung in Kraft. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge beträgt 2 Jahre und verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die AOK Bayern den Vertrag nicht 6 Monate vor der automatischen Verlängerung kündigt. Die AOK Bayern ist nicht zu einer Beauftragung oder Abnahme der Leistungen verpflichtet (keine Garantieabnahme).
Die Gesundheitskasse ist nicht nur bei Krankheit mit einem umfassenden Leistungsangebot zur Stelle, sondern sorgt auch dafür, dass Krankheit erst gar nicht entsteht – z. B. mit einem modernen Gesundheitsprogramm in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Entspannung/Stressbewältigung und Nichtrauchen. Die AOK Bayern beauftragt in 2 Losen einen oder 2 Auftragnehmer – künftig AN genannt – mit Entwicklung/Umsetzung und Druck/Versand der Hefte des Gesundheitsprogrammes. Das Gesundheitsprogramm der AOK Bayern ist eine gedruckte Termine-Vorschau an Kursen, Seminaren und Veranstaltungen für das kommende Halbjahr. Es erscheint in 2 Zyklen – Frühjahr/Sommer und Herbst/Winter. Jede der 39 Direktionen legt ein Programm mit eigenen Terminen auf. Die Großdirektion Mittelfranken jeweils eines für ihre fünf Regionen. Insgesamt sind je Halbjahr 43 unterschiedliche Gesundheitsprogramme in der Fläche Bayerns zu entwickeln und zu drucken und auszuliefern. Die Hefte haben im Durchschnitt einen Umfang von ca. 60 Seiten. Den genauen Erscheinungstermin legen die Direktionen individuell innerhalb eines Zeitkorridors von 2 bis 2 1/2 Monaten fest. In den 39 AOK-Direktionen fungieren dazu bis zu 43 Personen als Ansprechpartner. Die Verträge werden als Rahmenvereinbarung geschlossen und legen alle wesentlichen Bedingungen für die später zu erteilenden Einzelaufträge fest. Das Inkrafttreten der Verträge und die operative Umsetzung sind ab 1.9.2018 erforderlich. Für den Fall, dass sich die Zuschlagserteilung über den 1.9.2018 hinaus verzögert, tritt der Vertrag am Tag nach Zuschlagserteilung in Kraft. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge beträgt 2 Jahre und verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die AOK Bayern den Vertrag nicht 6 Monate vor der automatischen Verlängerung kündigt. Die AOK Bayern ist nicht zu einer Beauftragung oder Abnahme der Leistungen verpflichtet (keine Garantieabnahme).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Die Bieter haben eine ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z. B. unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt Alpha auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
Die Bieter haben eine ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z. B. unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt Alpha auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30 000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern, wird darauf hingewiesen, dass der zur Zuschlagserteilung vorgesehene Bieter auf Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung) einreichen muss. Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30 000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern, wird darauf hingewiesen, dass der zur Zuschlagserteilung vorgesehene Bieter auf Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung) einreichen muss. Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Aa) Für Los 1 ist für den Versicherungsfall angemessen: 500 000 EUR pauschal für Personenschäden, 500 000 EUR pauschal für Sachschäden, 500 000 EUR pauschal für Vermögensschäden;
Bb) Für Los 2 ist für den Versicherungsfall angemessen: 500 000 EUR pauschal für Personenschäden, 500 000 EUR pauschal für Sachschäden, 500 000 EUR pauschal für Vermögensschäden.
Nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
b) Angabe der Billings/Umsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Deutschland.
Aa) Für Los 1: der Jahresumsatz muss bei einem Gebot für Los 1 pro Geschäftsjahr mindestens 250 000 EUR netto betragen;
Bb) Für Los 2: der Jahresumsatz muss bei einem Gebot für Los 1 pro Geschäftsjahr mindestens 500 000 EUR netto betragen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen.
Mindeststandards:
a) Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Aa) Für Los 1 ist für den Versicherungsfall angemessen: 500 000 EUR pauschal für Personenschäden, 500 000 EUR pauschal für Sachschäden, 500 000 EUR pauschal für Vermögensschäden;
Bb) Für Los 2 ist für den Versicherungsfall angemessen: 500 000 EUR pauschal für Personenschäden, 500 000 EUR pauschal für Sachschäden, 500 000 EUR pauschal für Vermögensschäden.
Nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
b) Angabe der Billings/Umsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Deutschland.
Aa) Für Los 1: der Jahresumsatz muss bei einem Gebot für Los 1 pro Geschäftsjahr mindestens 250 000 EUR netto betragen;
Bb) Für Los 2: der Jahresumsatz muss bei einem Gebot für Los 1 pro Geschäftsjahr mindestens 500 000 EUR netto betragen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für mindestens ein Mitglied einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Nachweis über ausreichende Erfahrung durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren je Los.
Aa) Für Los 1 sind Referenzprojekte vergleichbar, wenn sie die Entwicklung und Umsetzung von mindestens 15 regionalisierten oder individualisierten Broschüren im einheitlichen Mantel in einem Zeitkorridor von 3 Monaten zum Gegenstand hatten;
Bb) Für Los 2 sind Referenzprojekte vergleichbar, wenn sie den Druck und Versand von mindestens 3 verschiedenen Broschüren mit je mindestens 50 Seiten und mit insgesamt mindestens 240 000 Exemplaren in einem Zeitkorridor von 3 Monaten zum Gegenstand hatten.
Bb) Für Los 2 sind Referenzprojekte vergleichbar, wenn sie den Druck und Versand von mindestens 3 verschiedenen Broschüren mit je mindestens 50 Seiten und mit insgesamt mindestens 240 000 Exemplaren in einem Zeitkorridor von 3 Monaten zum Gegenstand hatten.
Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5 und/oder 5a) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
b) Für Los 2: Benennung eines/r Ansprechpartners/in und eines/r Stellvertreters/in;
c) Für Los 2: Vorlage des Umweltzertifikats FSC;
Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Zertifizierung besitzt, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Zertifizierung erlangt wird. Die Zertifizierung muss innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung nachgewiesen werden.
Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Zertifizierung besitzt, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Zertifizierung erlangt wird. Die Zertifizierung muss innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung nachgewiesen werden.
Bei Bietergemeinschaften muss das Zertifikat für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss das Zertifikat für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt.
Bei Bietergemeinschaften muss das Zertifikat für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss das Zertifikat für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt.
d) Für Los 2: Vorlage des Zertifikats Prozess Standard Offsetdruck (ISO 12647-2) oder ISO 12647-2:2013
Bei Bietergemeinschaften muss das Zertifikat für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss das Zertifikat für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt;
Bei Bietergemeinschaften muss das Zertifikat für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss das Zertifikat für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt;
e) Für Los 2: Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer mindestens über einen ausgebildeten Drucker (oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Drucker) verfügt
Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt.
Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt.
Mindeststandards:
a) Nachweis über ausreichende Erfahrung durch Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren je Los.
Aa) Für Los 1 sind Referenzprojekte vergleichbar, wenn sie die Entwicklung und Umsetzung von mindestens 15 regionalisierten oder individualisierten Broschüren im einheitlichen Mantel in einem Zeitkorridor von 3 Monaten zum Gegenstand hatten;
Bb) Für Los 2 sind Referenzprojekte vergleichbar, wenn sie den Druck und Versand von mindestens 3 verschiedenen Broschüren mit je mindestens 50 Seiten und mit insgesamt mindestens 240 000 Exemplaren in einem Zeitkorridor von 3 Monaten zum Gegenstand hatten;
Bb) Für Los 2 sind Referenzprojekte vergleichbar, wenn sie den Druck und Versand von mindestens 3 verschiedenen Broschüren mit je mindestens 50 Seiten und mit insgesamt mindestens 240 000 Exemplaren in einem Zeitkorridor von 3 Monaten zum Gegenstand hatten;
Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5 und/oder 5a) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
b) Für Los 2: Benennung eines/r Ansprechpartners/in und eines/r Stellvertreters/in;
c) Für Los 2: Vorlage des Umweltzertifikats FSC;
Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Zertifizierung besitzt, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Zertifizierung erlangt wird. Die Zertifizierung muss innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung nachgewiesen werden.
Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Zertifizierung besitzt, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Zertifizierung erlangt wird. Die Zertifizierung muss innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung nachgewiesen werden.
Bei Bietergemeinschaften muss das Zertifikat oder die Eigenerklärung für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss das Zertifikat oder die Eigenerklärung für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt.
Bei Bietergemeinschaften muss das Zertifikat oder die Eigenerklärung für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss das Zertifikat oder die Eigenerklärung für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt.
d) Für Los 2: Vorlage des Zertifikats Prozess Standard Offsetdruck (ISO 12647-2) oder ISO 12647-2:2013;
Bei Bietergemeinschaften muss das Zertifikat für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss das Zertifikat für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt.
Bei Bietergemeinschaften muss das Zertifikat für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss das Zertifikat für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt.
e) Für Los 2: Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer mindestens über einen ausgebildeten Drucker (oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Drucker) verfügt
Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt.
Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung für das Mitglied eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung für das Drittunternehmen eingereicht werden, welches den Druckauftrag ausführt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 106-241877 (2018-06-04)
Ergänzende Angaben (2018-06-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 18-054
Kurze Beschreibung: Siehe Auftragsbekanntmachung
Gesamtwert des Auftrags: 1 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur erfolgversprechenden Projektumsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Beispielseiten
Preis (Gewichtung): 60 Punkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 Punkte
Preis (Gewichtung): 75 Punkte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-06 📅
Name: WDV Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG
Postort: Bad Homburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hessen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Aumüller Druck GmbH & Co. KG
Postort: Regensburg
Land: Bayern🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
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Quelle: OJS 2018/S 151-347367 (2018-08-06)