Gewässerunterhaltung der Gewässer sonstiger Ordnung 2019-2023

Wasserverband Eifel-Rur

Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern sonstiger Ordnung im Verbandsgebiet des WVER,
Rahmenvertrag vom 1.5.2019 bis 30.4.2023 für die Lose 1, 16, 17 und 30.
Gesamtlänge der oben genannten Lose: rund 173 km.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-30 Auftragsbekanntmachung
2019-11-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Referenznummer: E51158935
Kurze Beschreibung:
Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern sonstiger Ordnung im Verbandsgebiet des WVER, Rahmenvertrag vom 1.5.2019 bis 30.4.2023 für die Lose 1, 16, 17 und 30. Gesamtlänge der oben genannten Lose: rund 173 km.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Eifel-Rur
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Postleitzahl: 52353
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: https://www.wver.de 🌏
E-Mail: zentralevergabe@wver.de 📧
Telefon: +49 2421/494-1133 📞
Fax: +49 2421/494-1509 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E51158935 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E51158935 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-04 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 233-531717
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit am Jahresende (31.12.) eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauf folgenden Jahres zu kündigen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern sonstiger Ordnung im Verbandsgebiet des WVER,
Rahmenvertrag vom 1.5.2019 bis 30.4.2023 für die Lose 1, 16, 17 und 30.
Gesamtlänge der oben genannten Lose: rund 173 km.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Informationen über Lose:
Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinationsrabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formulierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z. B. für den Erhalt von mindestens 2 Losen oder z. B. auf 3 bestimmte, dann zu benennende Lose.
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Bezeichnung des Loses: Gewässerunterhaltung der Gewässer sonstiger Ordnung 2019-2023
Losnummer: Los 1 "Gewässer im Wassenberger Stadtgebiet"
Kurze Beschreibung: Mäharbeiten, Unratbeseitigung, Gehölzpflege, Reparaturarbeiten
Zusätzliche Informationen:
Der Rahmenvertrag wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch. Es besteht für beide Vertragsparteien die Möglichkeit am Jahresende (31.12.) eines jeden Jahres, den Vertrag zum 30.04. des darauf folgenden Jahres zu kündigen.
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Losnummer: Los 16 "Inde von Staatsgrenze bis Vichtmündung"
Los 17 "Vicht bis Mündung in die Inde"
Los 30 "AKK Mühlenteich"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis Heinsberg, Stadtgebiet Wassenberg
Kreis Aachen, Städteregion Aachen, Stadtgebiete Aachen und Stolberg
Kreis Aachen, Stadtgebiete Stolberg und Eschweiler sowie Kreis Düren, Stadtgebiet Jülich
Kreis Düren, Stadtgebiete Jülich und Linnich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
—— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
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—— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
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—— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
—— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
—— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
—— Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
—— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
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—— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
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—— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
—— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
—— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
—— Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Mindeststandards:
—— Betriebshaftpflichtversicherung (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz) mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR.
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
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Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen.
Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen
werden! -- KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 100 Mio. EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR)
werden!
Technische und berufliche Fähigkeiten:
—— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
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—— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben,
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—— Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
—— Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen,
—— Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen,
—— Die technische und berufliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Mindeststandards:
—— Fachkundenachweis MVAS 99 (Richtlinie zur Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum),
Der Nachweis darf zum Beginn der Ausführung der Leistung (1.5.2019) nicht älter als 5 Jahre ab Ausstellungsdatum sein.
Sollte der Nachweis während der Vertragslaufzeit die Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum überschreiten, so ist dem AG unaufgefordert der Nachweis der erfolgten Teilnahme an einem Auffrischungskurs / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vor Ablauf der 5-Jahres-Frist nachzuweisen.
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Diese Anforderung ist Mindeststandard. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot zusätzlich zum vorhandenen Fachkundenachweis die schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Auffrischungsseminar / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entsprechende Schulung teilgenommen wird.
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Das Auffrischungsseminar / der Wiederholungsschulung muss vor dem 1.5.2019 absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem AG vorzulegen.
Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden! – Fachkundenachweis AS Baum I
Diese Anforderung ist ein Mindeststandard. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Seminar / einer Schulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entsprechende Schulung teilgenommen wird.
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Das Seminar / die Schulung muss vor dem 1.5.2019 absolviert werden.
Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem AG vorzulegen.
—— Fachkundenachweis AS Baum II
—— Nachweis der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach VSG 4.2 § 2,
—— Der genehmigte Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage / alternativ das Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen,
—— Die Anzeige zur Sammlung / Beförderung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit (z. B. Handwerker, Landschafts-/Gartenbauer) gem. § 53 KrWG ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Wasserverband Eifel-Rur
Eisenbahnstraße 5
Raum E10
52353 Düren
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie Schneider
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E51158935 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: November / Dezember 2022
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
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Am 18.10. dieses Jahres endete die letzte Übergangsfrist zur verpflichtenden Einführung der eVergabe für EU-Vergaben öffentlicher Auftraggeber (siehe auch Vergabeblog.de vom 18.4.2017, Nr. 30786).
Seit dem 19.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte (für Liefer- und Dienstleistungen aktuell 221 000 EUR ohne Umsatzsteuer; für Bauleistungen aktuell 5 548 000 EUR ohne Umsatzsteuer) durchgängig elektronisch durchführen.
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D.h. seit diesem Datum dürfen öffentliche Auftraggeber Angebote, Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen nur noch in elektronischer Form entgegennehmen. Auch die elektronische Angebotsabgabe wurde zur Pflicht.
Es genügt nicht mehr, nur die Auftragsbekanntmachung in elektronischer Form an das Amt für Veröffentlichungen der EU zu übermitteln und die Vergabeunterlagen jedem Interessenten frei und direkt über das Internet zur Verfügung stellen.
Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Unternehmen – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt in elektronischer Form. So müssen etwa auch Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung elektronisch übermittelt werden.
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Umgekehrt müssen Bieter ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebotsinhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per E-Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarungzwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 233-531717 (2018-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 215-526841
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 233-531717
ABl. S-Ausgabe: 215

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Mäharbeiten, Unratbeseitigung, Gehölzpflege, Reparaturarbeiten.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-08 📅
Name: Roland Forst- und Landschaftspflege
Postanschrift: Hochstraße 29
Postort: Linnich
Postleitzahl: 52441
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Gartenbau Schneider GmbH & Co. KG
Postanschrift: Im Seel 14
Postort: Kreuzau
Postleitzahl: 52372
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabe

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserverband Eifel-Rur, – Revision
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Postort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 24214941155 📞
E-Mail: revision@wver.de 📧
Fax: +49 24214941009 📠
Internetadresse: https://www.wver.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 215-526841 (2019-11-05)