Gewässerunterhaltung II. Ordnung Mitte u Neukölln 2019-2022

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Gewässerunterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung in den Berliner Bezirken Mitte und Neukölln 2019-2022

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-11 Auftragsbekanntmachung
2019-02-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
Referenznummer: 18-107
Kurze Beschreibung:
Gewässerunterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung in den Berliner Bezirken Mitte und Neukölln 2019-2022
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Postanschrift: Württembergische Straße 6
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle.tiefbau@senuvk.berlin.de 📧
Telefon: +49 30901393575/3577 📞
Fax: +49 30901393576 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/105457 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-16 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 199-451752
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 6 Gewässer zweimal in der Woche reinigen,
— 6 Gewässer einmal in der Woche reinigen,
— 230 000 m
— 240 m
— 86 000 m
— 99 Stück Schachtkontrollen,
— Sicherungsmaßnahmen an Sohlen, Ufern, Böschungen und Gewässerflächen.
Baumarbeiten, Baumfällungen, Schnittmaßnahmen, Tierkörperbeseitigung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gewässer in Berlin in den Bezirken Mitte und Neukölln

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Mindeststandards:
Nachweis (Eigenerklärung) einer 5-jährigen Berufserfahrung in der Wasserwirtschaft und im Wasserbau für die mit der Leitung der Ausführung vorgesehenen Person.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— in I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt) werden Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt, die für die Erbringung der Bauleistung zu beachten sind. Baumaschinen müssen entweder ab Werk die angegebene Abgasstufe erreichen oder mit einem Artikelminderungssystemnachgerüstet sein,
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— Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz vom 8.7.2010 i. d. F. vom 5.6.2012 (GVBl. für Berlin vom 16.6.2012, S. 159) (ILO-Kernarbeitsnorm, Frauenförderung, Umweltschutzanforderungen, Tariftreue).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung Tiefbau – V E 3 –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Raum 402
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig,
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/105457 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahrenzu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter „Einstellungen – Firma – Vergabeplattformen“mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/96469
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Auch der Button „Bewerben“ rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/96469
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verfolgen.
— Nachweisführung zur Eignung: siehe Auftragsunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 199-451752 (2018-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gewässerunterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung in den Bezirken Mitte u. Neukölln 2019-2022
Gesamtwert des Auftrags: 990 954 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau
Kontakt
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/uvk/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 037-083733
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 199-451752
ABl. S-Ausgabe: 37

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-11 📅
Name: LaWa Landschafts- und Wasserbau GmbH
Postanschrift: Erikastraße 9
Postort: Hoppegarten
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland 🇩🇪
Brandenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 990 954 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 110000
Kontakt
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau – V E 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 037-083733 (2019-02-18)