Gewässerunterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung in den Berliner Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg (Südwest) Südwest 2019 – 2022
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gewässerunterhaltung II. Ordung Südwest 2019 – 2022
18-106
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gewässerunterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung in den Berliner Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg...”
Kurze Beschreibung
Gewässerunterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung in den Berliner Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg (Südwest) Südwest 2019 – 2022
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gewässer in Berlin in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg (Südwest)”
Beschreibung der Beschaffung:
“— 37 Gewässer wöchentlich reinigen (ein- bzw. zweimal pro Woche),
— 228 000 m Krautung / Mahd (Sommer und Herbst),
— 610 m Sohlenräumung,
— 110 000 m...”
Beschreibung der Beschaffung
— 37 Gewässer wöchentlich reinigen (ein- bzw. zweimal pro Woche),
— 228 000 m Krautung / Mahd (Sommer und Herbst),
— 610 m Sohlenräumung,
— 110 000 m Laubräumung (Sommer und Herbst),
— 253 Stück Schachtkontrollen.
— Sicherungsmaßnahmen an Sohlen, Ufern, Böschungen und Gewässerflächen, Baumarbeiten.
Baumfällungen, Schnittmaßnahmen, Tierkörperbeseitigung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nachweis (Eigenerklärung) einer 5-jährigen Berufserfahrung in der Wasserwirtschaft und im Wasserbau für die mit der Leitung der Ausführung vorgesehenen Person.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— In I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt) werden Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt, die für die Erbringung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— In I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt) werden Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt, die für die Erbringung der Bauleistung zu beachten sind. Baumaschinen müssen entweder ab Werk die angegebene Abgasstufe erreichen oder mit einem Partikelminderungssystemnachgerüstet sein,
— Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz vom 8.7.2010 i. d. F. vom 5.6.2012 (GVBl. für Berlin vom 16.6.2012, S. 159) (ILO-Kernarbeitsnorm, Frauenförderung, Umweltschutzanforderungen, Tariftreue).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung Tiefbau -V E 3
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Raum 402”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.”
“Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/96469.
Um...”
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2018/S 198-448601 (2018-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau
Nationale Registrierungsnummer: 110000
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau – V E 3
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.berlin.de/sen/uvk/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gewässerunterhaltung II. Ordnung Südwest 2019 – 2022
18-106
Kurze Beschreibung:
“Gewässerunterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg(Südwest)...”
Kurze Beschreibung
Gewässerunterhaltung der fließenden Gewässer II. Ordnung in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg(Südwest) Südwest 2019-2022
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 948 537 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 37 Gewässer wöchentlich reinigen (ein- bzw. zweimal pro Woche),
— 228 000 m Krautung / Mahd (Sommer und Herbst),
— 610 m Sohlenräumung,
— 110 000 m...”
Beschreibung der Beschaffung
— 37 Gewässer wöchentlich reinigen (ein- bzw. zweimal pro Woche),
— 228 000 m Krautung / Mahd (Sommer und Herbst),
— 610 m Sohlenräumung,
— 110 000 m Laubräumung (Sommer und Herbst),
— 253 Stück Schachtkontrollen,
— Sicherungsmaßnahmen an Sohlen, Ufern, Böschungen und Gewässerflächen, Baumarbeiten.
Baumfällungen, Schnittmaßnahmen, Tierkörperbeseitigung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 198-448601
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18-106
Titel: Gewässerunterhaltung II. Ordnung Südwest 2019-2020
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LaWa Landschafts- und Wasserbau GmbH
Postanschrift: Erikastraße 9
Postort: Hoppegarten
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Brandenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 948 537 💰
“Die unter II.1.7), V.2.2 und V.2.4) eingetragenen Werte sind rein fiktive Angaben, da Werteintragungen formulartechnisch vorgegeben sind.” Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).