Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ziffer 6.3.1.2 Formblatt „Teilnahmeantrag“: Erklärung des Bewerber zur Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2015 bis 2017 eingesetzten Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent), getrennt nach:
— Schadstoffmanager,
— Backoffice.
Ziffer 6.3.1.3 Formblatt „Teilnahmeantrag“: Referenzleistungen
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit den ausgeschriebenen Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzleistungen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenzleistung damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Für jede wertungsfähige Referenzleistung können max. 10 Punkte erreicht werden:
— 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz,
— 5 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika – keine.
Mindestvoraussetzung für Wertungsfähigkeit der Referenz)
Bei den Referenzleistungen sind maximal 140 Punkte erreichbar. Erreicht der Bewerber nach Maßgabe der folgenden Festlegungen nicht mindestens 71 Punkte, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Es ist mindestens jeweils die folgende Mindestanzahl an Referenzleistungen des Schadstoffmanagements mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen (zur Bewertung siehe die jeweilige Kategorie):
— Kategorie 1: Kampfmittel (mind. 1 Referenzleistung).
Zusatzpunkte:
— Kampfmitteltechnische Begleitung (3 Punkte),
— Kampfmittelfreigabe Bohransatzpunkte (2 Punkte),
— Kategorie 2: Altlasten und schädliche Bodenveränderungen (mind. 2 Referenzleistungen).
Zusatzpunkte:
— Erstellung Untersuchungs-/Beprobungskonzept (1 Punkt),
— Erstellung Konzept Rasterfeldbeprobung (1 Punkt),
— Fachgutachterliche Begleitung von Geländearbeiten/Altlastenuntersuchungen (u. a. Koordination der Maßnahmen, Überwachung der Arbeiten, Probenverpackung und -versand), inkl. sämtlicher An- und Abfahrten (1 Punkt),
— Gutachten zu einer Altlastenuntersuchung (1 Punkt),
— Fachgutachterliche Begleitung von Geländearbeiten/Altlastenuntersuchungen (u. a. Koordination der Maßnahmen, Überwachung der Arbeiten, Probenverpackung und -versand), inkl. sämtlicher An- und Abfahrten (1 Punkt),
— Kategorie 3: Gebäudeschadstoffe (mind. 2 Referenzleistungen),
— Erstellung Untersuchungs-/Beprobungskonzept (1 Punkt),
— Ausarbeitung eines Gebäudeschadstoffkatasters (auch für rückzubauende Bauwerke) mit Fotodokumentation, Auswertung der Vorort- und Laboruntersuchungen, Aufnahme der schadstoffhaltigen Bauelemente (2 Punkte),
— Ausarbeiten eines Sanierungs- und Entsorgungskonzeptes (schadstoffhaltige Bauteile) (2 Punkte),
— Kategorie 4: Entsorgung von gefährlichen Abfällen (mind. 1 Referenzleistung),
— Fachgutachterliche Begleitung von Entsorgungs- und Sanierungsmaßnahmen (5 Punkte),
— Kategorie 5: Nachweisverfahren (mind. 1 Referenzleistung),
— Elektronische Nachweisführung gefährliche Abfälle (1 Punkt),
— Erstellung und Bearbeitung aller Nachweise und Transportpapiere die Portal-Software ZEDAL (2 Punkte),
— Bearbeitung von Registeranforderungen (1 Punkt),
— Archivierung, Registerpflege (Beantwortung von Registeranfragen durch die jeweilige Behörde) und Erstellung der Abfallbilanz je Abfallschlüssel pro Monat (1 Punkt).
Die im Rahmen der Referenzleistung realisierten Zusatzpunkte sind in den Referenztabellen durch Ankreuzen kenntlich zu machen.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden insg. maximal 14 Referenzleistungen (max. 3 Referenzleistungen je Kategorie) berücksichtigt.
Zulässig ist es, eine (einzige) Referenzleistung, die in mehrere Kategorien fällt, in jeder passenden Kategorie zu benennen. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.