Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren: „Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“, dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
1) Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist;
2) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer,..). Darüber hinaus sind vom Bieter nachzuweisen:
Sonstige Qualifikationsnachweise:
1) AVV- Nummern (falls erforderlich);
2) Bei beabsichtigter Entsorgung im Ausland: Sollten die zu entsorgenden Böden teilweise oder vollständig in im Ausland stehenden Entsorgungsanlagen/liegenden –orten verbracht werden, so ist dem Angebot für Genehmigungsbescheid der gewählten Entsorgungsanlage/des gewählten Entsorgungsortes für die Zulässigkeit der Entsorgung von Abfällen mit den relevanten AVV-Nummern für die zugehörige(n) Position(en) lt. Leistungsverzeichnis oder gleichwertige Belege, die diese Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung dokumentieren [(Sammel-) Entsorgungsnachweise, abfall- und umweltrechtliche Genehmigungen, Freistellungen, Bestätigungen, Verfüllgenehmigungen etc.]. Der Niersverband behält sich vor, Kopien von weiteren Genehmigungsunterlagen der Entsorgungsanlagen/-orte nachzufordern;
3) Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 Abs. 2 KrWG und Entsorgungsfach- betriebeverordnung (EfbV) für die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Tätigkeiten.
Oder, wenn kein Zertifikat vorliegt
— ein polizeiliches Führungszeugnis,
— eine Eigenerklärung der Straffreiheit,
— Nachweise der Fachkunde des Personals (z. B. Fortbildungsnachweise bundesweit staatlich anerkannter Seminare zum Erwerb der Fachkunde nach § 9 EfbV und § 3 Beförderungserlaubnisverordnung-BefErlV) und
— eine Versicherungs- und Zahlungsbestätigung für die Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung;
4) Transportgenehmigungen bzw. Beförderungserlaubnisse für die relevanten jede genannte Entsorgungsanlage/jeden genannten -ort beizufügen:
— eine Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit des gewählten Entsorgungsweges gem. der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 für das Notifizierungsverfahren zuständigen Behörde des Landes, in der die Entsorgungseinrichtung steht/der Entsorgungsort liegt. Dies gilt sowohl für Einrichtungen für die vorläufige als auch für die endgültige Entsorgung.