GL2020-MRKA-Terminal 2-GFA

Flughafen Hamburg GmbH

Siehe II.2.4)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-22 Auftragsbekanntmachung
2018-08-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gepäckabfertigungssystem
Referenznummer: 170702530
Kurze Beschreibung: Siehe II.2.4)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gepäckabfertigungssystem 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-airport.de 🌏
E-Mail: cs-e_assistenz@ham.airport.de 📧
Fax: +49 405075-1238 📠
URL der Dokumente: http://www.hamburg-airport.de/de/ausschreibungen.php 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-23 📅
Datum des Beginns: 2018-05-28 📅
Datum des Endes: 2020-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 038-083750
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden und mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen. e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gepäcksortieranlage des Terminals 2 muss im Wesentlichen zur Integration der neuen EU Standard 3-Anlagen zur Reisegepäckkontrolle komplett umgebaut bzw. neu aufgebaut werden. Hiervon betroffen ist das gesamte Layout der Gepäcksortieranlage für Abfluggepäck. Rückbau des heutigen Kippschalensorters mit 50 Zielboxen, 1 Sortierrundlauf, ca. 2 000 qm Stahlbühne, ca. 200 Förderelementen/Antrieben, ca. 2 km Kabelwege sowie die Zielendstellen und Transferaufgabe am Boden. Gleichermaßen ist in diesem Zuge das Bodenlayout mit 2 komplett neuen schrägen Sortierrundläufen zu optimieren. Der nahezu komplette Umbau erfolgt in äußerst beengten Platzverhältnissen im laufenden Betrieb. Der Betrieb darf zu keiner Zeit gefährdet oder beeinträchtigt werden. D. h. während der Umbauphasen, die sich im Wesentlichen auf die Winterflugpläne 2018/2019 und 2019/2020 beschränken muss mit der bestehenden Fördertechnik und Steuerung weiter gearbeitet bzw. auch viele Provisorien bis zum Endzustand geschaffen werden. Neben der Fördertechnik und der Steuerung ist der Stahlbau entsprechend schrittweise anzupassen und in enger Abstimmung mit der Bundespolizei die alte Kontrolltechnik auszubauen sowie die neue Kontrolltechnik wieder entsprechend voll funktionsfähig zu integrieren. Nach und nach ist die Steuerung auf SPS-Ebene komplett zu ersetzen und in das bestehende Visualisierungs- und Leitrechnersystem mit einzubinden. Zum Leistungsumfang gehört auch die komplette Koordination der Haustechnik- und Nebengewerke (wie Prüfstatiker, Schnittstelle GFA- LR etc.) sowie die ständige technische Betreuung der Maßnahme mit vor Ort Präsenz.
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Beschreibung der Optionen:
Für den gesamten technischen Betrieb der Gepäckförderanlage in Terminal 2 soll der AN während der gesamten Umbauzeit umfassende Unterstützungsleistung erbringen. D. h. der AN ist zur Unterstützung für den technischen Betrieb für sämtliche Hardware als auch Steuerung / Software auf SPS-Ebene sowie die Störungserkennung, Störungsbeseitigung und Instandhaltung der gesamten Sortieranlage Abflug (ausgenommen Sperrgepäckanlagen, Check-in Anlagen, Ankunftsanlagen, Brandschutzabschlüsse, Gepäck-Leitrechner und Kontrolltechnik der Bundespolizei) im Rahmen des Abrufs mit verantwortlich. Ggf. anfallende Instandhaltungsarbeiten sind nur soweit durchzuführen, dass die betroffenen Elemente bis zum Zeitpunkt des kompletten Austausches dem Betrieb uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Eine vor Ort Präsenz bzw. eine Rufbereitschaft in Schwachlastzeiten von entsprechenden Technikern bzw. Programmierern ist unabdingbar.
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Die Störungserkennung unabhängig, ob Bestand oder neuer Teil darf maximal 5 Min. ab Auftreten der Störung nicht überschreiten. Mit der Störungsbeseitigung muss aktiv spätestens 15 Min. nach Auftreten der Störung begonnen werden. Die tägliche Betriebszeit der Abfluganlagen ist von 4.00 Uhr bis 21.30 Uhr an 7 Tagen in der Woche. Diese Option greift je nach Umbaukonzept des AN Fördertechnik im Zeitraum von November 2018 bis April 2020.
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Es ist zwingend zu beachten, dass die gesamte Abfertigungskapazität aus den zugehörigen Check-in Anlagen T2 während der gesamten Umbauphase uneingeschränkt abgewickelt können werden muss. Dies betrifft sowohl die Gepäckanlage, die Kontrolltechnik als auch die Verladestellen und Fahrwegesituation am Boden. Der Umfang dieser Option hängt demnach sehr stark vom Umbaukonzept des AN Fördertechnik ab.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung,
Aa) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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Ab) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Ac) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
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Ad) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
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Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bieters sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
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Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (Gepäckförderanlagen oder vergleichbare maschinelle Transportanlagen für Güter), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
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b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9.
Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1.2 a):
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen (Gepäckförderanlagen oder vergleichbare maschinelle Transportanlagen für Güter) darf im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre nicht unter 10 Mio. € p. a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beim Bieter jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bieters, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu vom Bieter realisierten Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
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— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts,
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Angaben zu:
— Einordnung der Transportanlage als Gepäckförderanlage oder vergleich-bare maschinelle Transportanlage für Güter,
— Einordnung des Referenzprojekts als Neubau oder Umbau,
— Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung unter Aufrechterhaltung des Betriebs der Anlage, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts,
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— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu,
— Auftragssumme in EUR,
— Benennung der Baukosten (Kostengruppe 300 und 400) in EUR, netto,
— Anzahl der eingebauten und ggf. ausgetauschten Förderelemente,
— Zeitraum der Leistungserbringung, mit Benennung des Leistungsbeginns, des Leistungsendes und der Inbetriebnahme der Transportanlage,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Für die Prüfung der Eignung wird auf Ziffer II.2.9 der vorliegenden Bekanntmachung.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderungen an die Referenzangaben sind Referenzen zu benennen, die jeweils die über die in Ziffer III.1.3 c) der Bekanntmachung genannten Anforderungen (z.B. Leistungszeit) hinaus die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
Mindestens eine Referenz muss folgende Mindestanforderungen (Referenz Neubau) erfüllen:
— das Referenzprojekt muss eine Gepäckförderanlage eines Verkehrsflughafens zum Gegenstand haben,
— das Referenzprojekt muss einen Neubau mit Baukosten in Höhe von mind. 5 Mio. EUR (netto) zum Gegenstand haben.
Mindestens eine Referenz muss folgende Mindestanforderungen (Referenz Umbau im Bestand) erfüllen:
— das Referenzprojekt muss einen Umbau im Bestand unter laufendem Betrieb mit Baukosten in Höhe von mind. 5 Mio. EUR (netto) zum Gegenstand haben.
Eine Doppelnennung einer Referenz als Referenz Neubau und Referenz Umbau im Bestand ist ausgeschlossen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der Bekanntmachung die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Siehe zur Eignungsprüfung im Rahmen des vorliegenden einstufigen Verhandlungsverfahren die Hinweise und Vorgaben unter Ziffer II.2.9
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften müssen das Angebot bereits als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung – eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Formblatt des Auftraggebers eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Hierbei können alle Unternehmen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen wollen, ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist hierbei anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Unterlagen und unter Verwendung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens darzulegen. Der Bewerbungsbogen ist mit dem Angebot einzureichen.
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Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote zunächst nach Ziffer 11.1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ (siehe Ziffer I.3 der vorliegenden Bekanntmachung) formal und auf Vollständigkeit prüfen. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ anhand der Vorgaben der Bekanntmachung und der Angaben im Bewerbungsbogen geprüft. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
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Anschließend werden aus dem Kreis der geeigneten Bieter die Bieter nach Ziffer 11.3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter für Verhandlungen sind die in den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien samt der mitgeteilten Gewichtung.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-11 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Hamburg GmbH – Zentraleinkauf
Internetadresse: www.hamburg-airport.de 🌏
Dokumente URL: http://www.hamburg-airport.de/de/ausschreibungen.php 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
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Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
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Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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c) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden und mit dem Angebot abzugeben. Weitere Anforderungen an die Verwendung des Bewerbungsbogens sind diesem zu entnehmen.
e) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden vorgenannten Fällen behält sich der Auftraggeber vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Vergaberecht, zentrale Vergabeaufsicht und Zivilrecht
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40-42840-2441 📞
Fax: +49 40-42731-0499 📠
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2018/S 038-083750 (2018-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gepäcksortieranlage des Terminals 2 muss im Wesentlichen zur Integration der neuen EU Standard 3-Anlagen zur Reisegepäckkontrolle komplett umgebaut bzw. neu aufgebaut werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Flughafenstraße 1 – 3
Kontakt
E-Mail: ajaeger@ham.airport.de 📧
Telefon: +49 405075-2104 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 165-377476
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 038-083750
ABl. S-Ausgabe: 165

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-08 📅
Name: Vanderlande Industries GmbH
Postanschrift: Krefelder Straße 699
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41066
Land: Deutschland 🇩🇪
Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Quelle: OJS 2018/S 165-377476 (2018-08-28)