Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grafikerleistungen
Theaterakademie_01_18
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Grafikleistungen für diverse Printmedien der Theaterakademie August Everding.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gesucht wird ein Grafikbüro (nachfolgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet), das zukünftig das Grafikdesign und die konzeptionell-strategische...”
Beschreibung der Beschaffung
Gesucht wird ein Grafikbüro (nachfolgend als „Auftragnehmer“ bezeichnet), das zukünftig das Grafikdesign und die konzeptionell-strategische Weiterentwicklung des Erscheinungsbilds der Theaterakademie August Everding (nachfolgend als „Theaterakademie“ bezeichnet) auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit bis maximal zum 31.8.2022 betreut. Für die Rahmenvereinbarung und die Einzelabrufe auf Basis dieser Rahmenvereinbarung gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Der Auftragnehmer ist für die Gestaltung sämtlicher Printpublikationen der Theaterakademie zuständig. Das Webdesign hingegen fällt ausdrücklich nicht in den Aufgabenbereich des hier gesuchten Auftragnehmers.
Ausgehend von der Corporate Identity (CI) der Theaterakademie werden Konzept und Ausführung aller Drucksorten erstellt, immer die besonderen Eigenheiten des Hauses berücksichtigend. Beworben werden damit vor allem die Produktionen der Theaterakademie für ein breites regionales wie überregionales Publikum. Andere Publikationen bewerben die einzelnen Studiengänge der Theaterakademie potentiellen Studierenden gegenüber. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Studierenden der Theaterakademie, die in der Außenwahrnehmung des Hauses im Mittelpunkt stehen sollen.
Der Aufragnehmer benennt der Theaterakademie einen Projektleiter (w/m), der als zentraler Ansprechpartner (w/m) gegenüber der Theaterakademie fungiert. Außerdem ist ein adäquater Stellvertreter (w/m) zu benennen.
Ansprechpartner für den Auftragnehmer innerhalb des Hauses sind die MitarbeiterInnen der Abteilung Kommunikation. Darüber hinaus sind die Dramaturgie-Studierenden der Akademie eng in den Prozess der Motivfindung sowie der redaktionellen Erarbeitung der einzelnen Drucksorten involviert. Der Auftragnehmer muss daher über ein besonderes pädagogisches Feingefühl verfügen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 16
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung wird 2 mal um jeweils 12 Monate verlängert. Die Verlängerung erfolgt unter der Bedingung, dass nicht der Auftraggeber...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung wird 2 mal um jeweils 12 Monate verlängert. Die Verlängerung erfolgt unter der Bedingung, dass nicht der Auftraggeber und/oder der Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit – also spätestens bis zum jeweiligen 31.05. des entsprechenden Jahres – der Verlängerung in Textform widerspricht.
(Max. Laufzeit 40 Monate)
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl erfolgt anhand des höchsten Auftragswerts pro Jahr des jeweils eingereichten Referenzprojekts.
Näheres regelt Ziffer 1.5.6. des mit den...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand des höchsten Auftragswerts pro Jahr des jeweils eingereichten Referenzprojekts.
Näheres regelt Ziffer 1.5.6. des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Verfahrensbriefs.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Ziffer II.2.7)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Grafikleistungen für Printmedien) in Form einer Liste der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Grafikleistungen für Printmedien) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren (2016, 2017 und 2018) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
— Werts (pro Jahr) in Euro (netto),
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung) sowie,
— des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Hat ein Bieter für einen Auftraggeber Referenzleistungen in 2 Jahren erbracht, beispielsweise von 10.2.2016 bis 14.10.2017, dann kann der Bieter dies als 2 Referenzprojekte einreichen. Das erste Referenzprojekt beinhaltet den Leistungszeitraum 2016, also vom 10.2.2016 bis zum 31.12.2016. Hierfür ist der Wert (pro Jahr) in Euro (netto) anzugeben. Dieser Wert ist wertungsrelevant für das Auswahlkriterium. Das zweite Referenzprojekt beinhaltet den Leistungszeitraum 2018, also vom 1.1.2017 bis zum 14.10.2017. Hierfür ist der Wert (pro Jahr) in Euro (netto) anzugeben. Dieser Wert ist wertungsrelevant für das Auswahlkriterium.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Grafikleistungen für Printmedien) in Form einer Liste der in den letzten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestens 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Grafikleistungen für Printmedien) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren (2016, 2017 und 2018) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
— Werts (pro Jahr) in Euro (netto),
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung) sowie,
— des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-29 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PYUDJ
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziffer VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 222-508067 (2018-11-14)
Ergänzende Angaben (2018-12-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 222-508067
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Grafikleistungen für Printmedien) in Form einer Liste der...”
Text
Geeignete, mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Grafikleistungen für Printmedien) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren (2016, 2017 und 2018) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
— Werts (pro Jahr) in Euro (netto),
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung) sowie,
— des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Hat ein Bieter für einen Auftraggeber Referenzleistungen in 2 Jahren erbracht, beispielsweise von 10.2.2016 bis 14.10.2017, dann kann der Bieter dies als 2 Referenzprojekte einreichen. Das erste Referenzprojekt beinhaltet den Leistungszeitraum 2016, also vom 10.2.2016 bis zum 31.12.2016. Hierfür ist der Wert (pro Jahr) in EUR (netto) anzugeben. Dieser Wert ist wertungsrelevant für das Auswahlkriterium.Das zweite Referenzprojekt beinhaltet den Leistungszeitraum 2018, also vom 1.1.2017 bis zum 14.10.2017. Hierfür ist der Wert (pro Jahr) in EUR (netto) anzugeben. Dieser Wert ist wertungsrelevant für das Auswahlkriterium.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Grafikleistungenfür Printmedien) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren (2016, 2017 und 2018) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
— Werts (pro Jahr) in Euro (netto),
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung) sowie,
— des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Geeignete, mindestens 2 bis maximal 3 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Grafikleistungen für Printmedien) in Form einer Liste der...”
Text
Geeignete, mindestens 2 bis maximal 3 Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Grafikleistungen für Printmedien) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren (2016, 2017 und 2018) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
— Werts (pro Jahr) in Euro (netto),
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung) sowie,
— des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Zudem ist jeweils eine Projektbeschreibung erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Referenz als „Beleg“ der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignet ist.
Hat ein Bieter für einen Auftraggeber Referenzleistungen in 2 Jahren erbracht, beispielsweise von 10.2.2016 bis 14.10.2017, dann kann der Bieter dies als 2 Referenzprojekte einreichen. Das erste Referenzprojekt beinhaltet den Leistungszeitraum 2016, also vom 10.2.2016 bis zum 31.12.2016. Hier für ist der Wert (pro Jahr) in EUR (netto) anzugeben. Dieser Wert ist wertungsrelevant für das Auswahlkriterium. Das zweite Referenzprojekt beinhaltet den Leistungszeitraum 2017, also vom 1.1.2017 bis zum 14.10.2017. Hierfür ist der Wert (pro Jahr) in EUR (netto) anzugeben. Dieser Wert ist wertungsrelevant für das Auswahlkriterium.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Grafikleistungen für Printmedien) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren (2016, 2017 und 2018) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des
— Werts (pro Jahr) in Euro (netto),
— des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung) sowie,
— des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Zudem ist jeweils eine Projektbeschreibung erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Referenz als „Beleg“ der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignet ist.
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Quelle: OJS 2018/S 240-548928 (2018-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grafikerleistungen Vergabebekanntmachung
Theaterakademie_01_18
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Projekttleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 33
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungskonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umgang mit Studierenden
Kostenkriterium (Name): Festpreisvorgabe
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung wird 2 mal um jeweils 12 Monate verlängert. Die Verlängerung Erfolgt unter der Bedingung, dass nicht der Auftraggeber...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung wird 2 mal um jeweils 12 Monate verlängert. Die Verlängerung Erfolgt unter der Bedingung, dass nicht der Auftraggeber und/oder der Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit – also spätestens bis zum jeweiligen 31.05. des Entsprechenden Jahres – der Verlängerung in Textform widerspricht. (Max. Laufzeit 40 Monate).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 222-508067
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvereinbarung Grafikerleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: nodesign HD Schellnack
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PY288
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 120-294818 (2019-06-24)