Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Darstellung von mindestens drei Referenzobjekten aus den vergangenen 3 Jahren, deren Umfang pro Referenzobjekt mindestens einer zu reinigenden Graufläche von
Los 1 30 000 m pro Reinigungsdurchgang
Los 2 20 000 m pro Reinigungsdurchgang
Entspricht.
Dem jeweiligen Angebot ist eine Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleitungen (aus den Referenzobjekten) mit Leistungszeitraum, Quadratmeterzahl (zu reinigende Fläche pro Reinigungsdurchgang) sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers der Leistung, die mindestens den vg. Anforderungen genügen, beizufügen.
Sofern ein Angebot für mehrere Lose eingereicht werden soll, reichen dem Auftraggeber mindestens 3 Referenzen insgesamt aus, sofern diese, die für das größte angebotene Los geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Das heißt es sind nicht min. 3 Referenzen pro Einzellos erforderlich.
— Nachweis der Teilnahme an der Ortsbegehung je Los, welches angeboten wird.
Details hierzu siehe Punkt III.1.3 „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ dieser Bekanntmachung
— Einsatzkonzept mit den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Mindestinhalten und -angaben zum Personal-, Maschinen- und Zeiteinsatz.
Sofern zutreffend:
— Bieter, deren betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr als 100km (gemessen über öffentliches Straßennetz) vom Auftragsort liegt, haben plausibel darzustellen, wie sie die Erfüllung der angebotenen Leistungen sicherstellen können.
Die detailierten Anforderungen der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich einzureichen:
— Formblatt 234 Erklärung über Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen,
— Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Im Falle einer Bietergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der Bietergemeinschaft. Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise – soweit einschlägig – grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gem. III.1 bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Weitere Inhalte der Eigenerklärung, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise, zum Zeitpunkt der Submission, nicht älter als 6 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nichtwertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen vor. Bieter haben solche Unterlagen, nach Aufforderung des Auftraggebers, innerhalb von 5 Werktagen, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, die Eigenerklärungen des Bieters zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.