Grouper-/Kodiersoftware zur MDK-Branchensoftware

MDK-IT GmbH

Grouper-/Kodiersoftware zur MDK-Branchensoftware

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-15 Auftragsbekanntmachung
2019-01-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Referenznummer: Mdk-gks
Kurze Beschreibung: Grouper-/Kodiersoftware zur MDK-Branchensoftware
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: MDK-IT GmbH
Postanschrift: Gartenstraße 7
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://mdk-it.gmbh 🌏
E-Mail: vergabestelle@mdk-it.gmbh 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YE6YSTN 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YE6YSTN 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 135-308661
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
1) Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das 2.9_Formblatt_Anlage_9 (Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) zu verwenden. 2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss das 2.5_Formblatt Anlage 5 (Erklärung bei Eignungsleihe) ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und des Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses Bewerbungsbedingungen und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bieter nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. Es wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. 3) Die Bewerbung als Bietergemeinschaft ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Bietergemeinschaft hat unter Verwendung von 2.4_Formblatt Anlage 4 einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Verfügung. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft füllen das 2.4_Formblatt Anlage 4 gemeinsam aus, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft 2.6_Formblatt Anlage 6 und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit 2.9_Formblatt 9 individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formblätter 2.7_Formblatt_Anlage_7 (Erklärung finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und 2.8_Formblatt_Anlage_8 (Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit) nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich 2.5_Formblatt_Anlage_5 (Erklärung bei Eignungsleihe) einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YE6YSTN
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt zur Implementierung einer einheitlichen Branchensoftware für die gesamte MDK-Gemeinschaft stellt einen wichtigen Meilenstein in der strategischen Homogenisierung der IT aller MDK-Organisationen dar. Zur Unterstützung der mit der Branchensoftware einhergehenden Homogenisierung hat sich die MDK-Gemeinschaft entschlossen, die wichtigsten Umsysteme einheitlich anzuschaffen. Eine Grouper-/Kodiersoftware zählt zu den wichtigsten Umsystemen im Gesamtkontext der Branchensoftware. Die Beschaffung dieser Software ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Vom Auftragnehmer wird erwartet, eine Software bereitzustellen und einzuführen und dazu ein Konzept zur Schulung der Stakeholder zu entwickeln und umzusetzen. Vom Auftragnehmer wird zudem erwartet, sowohl eng mit dem Softwarehersteller der Branchensoftware als auch mit deren späteren Betriebsdienstleister zusammenzuarbeiten, um die Verfügbarkeit und optimale Funktionalität der Grouper-/Kodiersoftware sicherzustellen.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Optionale Dienstleistungen der folgenden Personengruppe:
— Administrator (ca. 40 Personentage jährlich),
— Schulungsleiter (ca. 20 Personentage jährlich),
— Entwickler (ca. 40 Personentage jährlich).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf,
— Alternativer Nachweis: sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
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— Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt,
— Zur Nachweisführung ist das 2.6_Formblatt_Anlage_6 (Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung) zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung aufgrund von Tätigkeiten im Bereich IT für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG ist ausreichend. Alternativ genügt die Erklärung des Bieters, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die den vorgenannten Anforderungen entspricht und eine Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden EUR 1 Mio. je Schadenfall vorsieht.
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Zur Nachweisführung ist das 2.7_Formblatt_Anlage_7 (Erklärung finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 1): Bezogen auf den Gesamtumsatz wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von jeweils EUR 750 000 gefordert.
Zu 2): Die Deckungssumme muss je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden EUR 1 Mio. betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Der entsprechende Abschnitt im 2.8_Formblatt_Anlage_8 (Erklärung berufliche und technische Leistungsfähigkeit) ist auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
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2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist ersichtlich werden. Zur Nachweisführung ist das 2.8_Formblatt_Anlage_8 (Erklärung berufliche und technische Leistungsfähigkeit) zu verwenden und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
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3) Die Bieter müssen angeben, ob sie im Falle der Beauftragung beabsichtigen, Leistungsteile an Unterauftragnehmer zu vergeben, und – soweit dies beabsichtigt wird – diese Unterauftragnehmer sowie die Art der Leistung konkret benennen. Zur Nachweisführung ist das 2.8_Formblatt_Anlage_8 (Erklärung berufliche und technische Leistungsfähigkeit) zu verwenden. Eine Angabe im Angebotsschreiben (2.1_Formblatt_Anlage 1) ist ebenfalls möglich.
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Mindeststandards:
Zu 1): Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens zwei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten Referenzaufträgen gefordert. Diese Referenzaufträge müssen nach Art und Schwierigkeit bezüglich der unter Ziffer 2 der Bewerbungsbedingungen sowie der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Merkmale mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Das ist der Fall, wenn jeder der mindestens zwei nachzuweisenden Referenzaufträge jeweils folgende drei Voraussetzungen erfüllt:
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— Grouper-/Kodiersoftware
— Customizing und Weiterentwicklung von Standardsoftware
— Softwarewartung und -pflege.
Unabhängig von diesen mindestens zwei nachzuweisenden Referenzen müssen Erfahrungen im Bereich Schulungen für Softwareanwende nachgewiesen werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: IT-Gesellschaft der Medizinischen Dienste der Krankenkassen in privater Rechtsform
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YE6YSTN 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail: vergabe@bblaw.com 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: https://www.beiten-burkhardt.com/de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Für die Erklärung ist das 2.9_Formblatt_Anlage_9 (Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) zu verwenden.
2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss das 2.5_Formblatt Anlage 5 (Erklärung bei Eignungsleihe) ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und des Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses Bewerbungsbedingungen und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen.
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Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bieter nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 GWB) vorliegt. Hierfür wird dem Bieter eine angemessene Frist gesetzt. Es wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
Mehr anzeigen
3) Die Bewerbung als Bietergemeinschaft ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Bietergemeinschaft hat unter Verwendung von 2.4_Formblatt Anlage 4 einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Verfügung. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft füllen das 2.4_Formblatt Anlage 4 gemeinsam aus, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft 2.6_Formblatt Anlage 6 und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit 2.9_Formblatt 9 individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formblätter 2.7_Formblatt_Anlage_7 (Erklärung finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und 2.8_Formblatt_Anlage_8 (Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit) nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird, ist zusätzlich 2.5_Formblatt_Anlage_5 (Erklärung bei Eignungsleihe) einzureichen. Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YE6YSTN

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 50123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499421 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 135-308661 (2018-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 582 700 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 019-041142
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 135-308661
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE6YQ9P

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionsvielfalt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 36
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-30 📅
Name: msg nexinsure ag
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 582 700 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2019/S 019-041142 (2019-01-23)