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— Akkreditierung des Auftragnehmers und Nachauftragnehmers nach DIN EN ISO 17025:2018-03 für die Probennahme von Wasser, Wasser aus stehenden Gewässern, Grundwasserleitern, Fließgewässern und Sediment sowie für die Analytik,
— Akkreditierung des Auftragnehmers und Nachauftragnehmers nach DIN EN ISO 748:2008-02 für die Durchführung von Durchflussmessung in Fließgewässern,
— Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen innerhalb der letzten 5 Jahre für die Parameter: pH-Wert, el. Leitfähigkeit, Trübung, TOC, Orthophosphat-P, Gesamt-Phosphor, Ammonium-N, Nitrat-N, Nitrit-N,Sulfat, Calcium, Magnesium, Eisen, Chlorophyll-a und Phytoplankton,
— Eigenerklärung, dass Mitarbeiter die Leistungen erbringen, welche:
—— erfolgreich an einer Weiterbildung zur Durchführung und Auswertung der im Bereich desmontanhydrologischen Monitorings erforderlichen Leistungen teilgenommen haben,
—— in der Probenpräparation und Vor-Ort-Analytik nachweislich geschult sind (Abschluss als Laborant odergleichwertig),
—— ein Studium der Biologie/Limnologie absolviert haben und bereits Berufserfahrung auf diesem Gebiet gesammelt haben und,
—— Fachkunde und Erfahrungen bei der Grundwasser-, See- und Fließgewässerprobenahme in Bergbaugebieten besitzen.
— mindestens eine prüfbare Referenz innerhalb der letzten 5 Jahre für folgende ausgeführte Teilleistungen mit vergleichbarem Umfang:
—— Probenahme und Analytik für Grundwasser,
—— Probenahme und Analytik für Seewasser (per Hubschrauber und Boot) inkl. Aufnahme von Tiefenprofilen,
—— Probenahme und Analytik für Fließgewässer,
—— Biologische Untersuchungen (Phytoplankton, Zooplankton) in sauren Bergbaufolgeseen,
—— Arbeiten mit Verhaltensanforderungen für Tätigkeiten in geotechnischen Sperrbereichen,
—— Durchflussmessung entsprechend DIN EN ISO 748:2008-02.
Referenznachweise sind mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die Vertragsgemäße Ausführung der Leistung