Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundfahrzeug und Ausbau für polizeiliche Zwecke (ÜkdoKW)
VG-0008-2018-0024
Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von vier Grundfahrzeugen und Ausbau (getrennt nach Losen) zum polizeilichen Überfallkommandokraftwagen für die Polizei des Landes Hessen.” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Grundfahrzeug zum späteren polizeispezifischen Ausbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Ort der Leistung: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung
Schönbergstraße 100
65199 Wiesbaden”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von vier Überfallkommandokraftwagen für die Polizei Hessen, getrennt nach Losen für Grundfahrzeug und Ausbau.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 70,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Zusätzliche Informationen:
“Zu II.2.7: die Angabe einer Laufzeit ist aus technischen Gründen erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um keine vertragsrelevante...”
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.7: die Angabe einer Laufzeit ist aus technischen Gründen erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um keine vertragsrelevante Frist handelt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeispezifischer Ausbau des Grundfahrzeuges aus Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Polizeifahrzeuge📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 4 Überfallkommandokraftwagen für die Polizei Hessen, getrennt nach Losen für Grundfahrzeug und Ausbau.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung des Bieters gemäß des Gemeinsamen Runderlasses zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern „Eigenerklärung zu Vergabesperren“ (beigefügter Vordruck).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck)
— Erklärung über den „Gesamtumsatz“ des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck)
— Erklärung über den „Gesamtumsatz“ des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (beigefügter Vordruck).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an andere öffentliche
Bedarfsträger mit Angaben zu den Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an andere öffentliche
Bedarfsträger mit Angaben zu den Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer (beigefügter Vordruck). Der Auftraggeber behält sich vor, eine Begutachtung der Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des Bieters durchzuführen
— Erklärung zu „Gütesicherungsmaßnahmen/Qualitätssicherungssystemen“.
Darin ist anzugeben, welche Gütesicherungsmaßnahmen während der Produktion, welche Maßnahmen zur Gütesicherung bei der Endprüfung, welches Qualitätsüberwachungssystem angewandt wird/werden. Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z.B. gemäß DIN EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten sowie Subunternehmer (beigefügter Vordruck)
— Darstellung des „Firmenprofils“ mit Angaben zu Mitarbeiteranzahl.
Fertigungsstätten, technischer Ausrüstung sowie Anzahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag verantwortlich betrauten Mitarbeiter (beigefügter Vordruck).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-05
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Sonstiges: der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB).
Die Weitergabe von Aufträgen...”
Sonstiges: der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB).
Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer ist zulässig.
Den Verträgen mit Nachunternehmern sind die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben, hat er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen.
Wird der Bieter in die engere Wahl für die Zuschlagsentscheidung gezogen, behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor Zuschlagserteilung die Vorlage eines Nachunternehmers und Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber veröffentlicht diese Bekanntmachung auch auf die Vergabeplattform
www.vergabe.hessen.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603📞
Fax: +49 6151/125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 144-328918 (2018-07-26)