Der Umbau des ZOB erfolgt unter Aufrechterhaltung des laufenden Busbetriebes. Dies erfordert die Aufteilung in 3 Bauabschnitte 1, 2a-c und 3. Im 1. Bauabschnitt wurde der Bereich der heutigen Busparkplätze umgebaut. Im November 2017 sind die ersten 10 Haltstellen in den Betrieb gegangen. Derzeit entstehen im Bauabschnitt 2a weitere 10 Haltestellen im mittleren Bereich. Nach Fertigstellung dieser werden im Bauabschnitt 2b die letzten 13 Haltestellen fertiggestellt. Parallel wird in diesem Bauabschnitt das Gebäude B, die neue Leitstelle, saniert und teilerneuert. Im Teilbaubauabschnitt 2c werden die Ein- und Ausfahrt am Messedamm fertig gestellt. Im Anschluss erfolgt die Erneuerung der Gebäude A und C sowie der Nebenanlagen. Inhalt dieser Ausschreibung sind die Bahnsteigmöbel, die Drängelgeländer, die Mülleinhausung und die Sperrpfosten aller Bauabschnitte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-23.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Busbahnhöfen
Referenznummer: FEM-SE3-18/00512
Kurze Beschreibung:
Der Umbau des ZOB erfolgt unter Aufrechterhaltung des laufenden Busbetriebes. Dies erfordert die Aufteilung in 3 Bauabschnitte 1, 2a-c und 3.
Im 1. Bauabschnitt wurde der Bereich der heutigen Busparkplätze umgebaut. Im November 2017 sind die ersten 10 Haltstellen in den Betrieb gegangen. Derzeit entstehen im Bauabschnitt 2a weitere 10 Haltestellen im mittleren Bereich. Nach Fertigstellung dieser werden im Bauabschnitt 2b die letzten 13 Haltestellen fertiggestellt.
Parallel wird in diesem Bauabschnitt das Gebäude B, die neue Leitstelle, saniert und teilerneuert. Im Teilbaubauabschnitt 2c werden die Ein- und Ausfahrt am Messedamm fertig gestellt.
Im Anschluss erfolgt die Erneuerung der Gebäude A und C sowie der Nebenanlagen.
Inhalt dieser Ausschreibung sind die Bahnsteigmöbel, die Drängelgeländer, die Mülleinhausung und die Sperrpfosten aller Bauabschnitte.
Der Umbau des ZOB erfolgt unter Aufrechterhaltung des laufenden Busbetriebes. Dies erfordert die Aufteilung in 3 Bauabschnitte 1, 2a-c und 3.
Im 1. Bauabschnitt wurde der Bereich der heutigen Busparkplätze umgebaut. Im November 2017 sind die ersten 10 Haltstellen in den Betrieb gegangen. Derzeit entstehen im Bauabschnitt 2a weitere 10 Haltestellen im mittleren Bereich. Nach Fertigstellung dieser werden im Bauabschnitt 2b die letzten 13 Haltestellen fertiggestellt.
Parallel wird in diesem Bauabschnitt das Gebäude B, die neue Leitstelle, saniert und teilerneuert. Im Teilbaubauabschnitt 2c werden die Ein- und Ausfahrt am Messedamm fertig gestellt.
Im Anschluss erfolgt die Erneuerung der Gebäude A und C sowie der Nebenanlagen.
Inhalt dieser Ausschreibung sind die Bahnsteigmöbel, die Drängelgeländer, die Mülleinhausung und die Sperrpfosten aller Bauabschnitte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Busbahnhöfen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Abt. VII – Verkehr, vertreten durch die BerlinerVerkehrsbetriebe AöR (BVG)
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.BVG.de🌏
E-Mail: einkauf.se3@bvg.de📧
Telefon: +49 3025620268📞
Fax: +49 3025620225 📠
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-24 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 097-220747
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Nur die Bieter oder deren bevollmächtigte Vertreter
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Umbau des ZOB erfolgt unter Aufrechterhaltung des laufenden Busbetriebes. Dies erfordert die Aufteilung in 3 Bauabschnitte 1, 2a-c und 3.
Im 1. Bauabschnitt wurde der Bereich der heutigen Busparkplätze umgebaut. Im November 2017 sind die ersten 10 Haltstellen in den Betrieb gegangen. Derzeit entstehen im Bauabschnitt 2a weitere 10 Haltestellen im mittleren Bereich. Nach Fertigstellung dieser werden im Bauabschnitt 2b die letzten 13 Haltestellen fertiggestellt.
Im 1. Bauabschnitt wurde der Bereich der heutigen Busparkplätze umgebaut. Im November 2017 sind die ersten 10 Haltstellen in den Betrieb gegangen. Derzeit entstehen im Bauabschnitt 2a weitere 10 Haltestellen im mittleren Bereich. Nach Fertigstellung dieser werden im Bauabschnitt 2b die letzten 13 Haltestellen fertiggestellt.
Parallel wird in diesem Bauabschnitt das Gebäude B, die neue Leitstelle, saniert und teilerneuert. Im Teilbaubauabschnitt 2c werden die Ein- und Ausfahrt am Messedamm fertig gestellt.
Im Anschluss erfolgt die Erneuerung der Gebäude A und C sowie der Nebenanlagen.
Inhalt dieser Ausschreibung sind die Bahnsteigmöbel, die Drängelgeländer, die Mülleinhausung und die Sperrpfosten aller Bauabschnitte.
Liefer und Montageleistungen für:
1) 33 St. Abfallbehälter;
2) 66 St. Drahtsitzbanke 3-Sitzer;
3) ca. 188 m Drängelgeländer;
4) ca. 46 m Stabmattenzaun;
5) 2 St. Toranlagen für Stabmattenzaun;
6) 2 St. Sperrpfosten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.V-I F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.V-I F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die auf Seiten 1 und 2 im Formblatt V 124.V-I F angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.V-I F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.V-I F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die auf Seiten 1 und 2 im Formblatt V 124.V-I F angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.V-I F auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.V-I F auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,…
… einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
… eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Ziff. III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Ziff. III.1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Vergabeunterlagen
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
Einkauf/Materialwirtschaft
Abteilung Service-Team Einkauf
FEM-OE2 (iPLZ 42200)
Raum D0258
Holzmarktstraße 15 – 17
10179 Berlin
Zusätzliche Informationen: Nur die Bieter oder deren bevollmächtigte Vertreter
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Abt. VII – Verkehr durch und vertritt insoweit die Interessen des Landes Berlin.
Dem Verfahren liegt die Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen(VOB/A-EU – Ausgabe 2016) zugrunde.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung von der Vergabestelle kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung von der Vergabestelle kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
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Die Vergabeplattform des Landes Berlin steht zur Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Das Angebot (Formblatt V 213.V-I F) ist mit den im Aufforderungsschreiben (Formblatt V 211 EU.V-I F) genannten weiteren Angaben, Erklärungen und Nachweisen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Angebote sind rechtsverbindlich unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der in Ziff. IV.2.7) genannten Submissionsstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Informationen zum Vergabeverfahren werden per E-Mail, Fax oder Post übermittelt. Zeitverzögerungen wegen nicht geprüfter E-Mails oder fehlender oder falscher E-Mail-Adresse und daraus resultierenden Fax- oder Postversands gehen nicht zu Lasten des AG. Die Vergabeunterlagen sind direkt und kostenfrei, ausschließlich unter der in Ziff. I.3) angegebenen Adresse abrufbar. Entsprechendes gilt für Bieterinformationen des AG, über die sich Bieter regelmäßig ausdrücklich und eigenverantwortlich über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse zu informieren haben. Die Vergabeunterlagen werden im Falle notwendiger Anpassungen in der jeweils aktuellsten Version rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse zum Download zur Verfügung gestellt.
Informationen zum Vergabeverfahren werden per E-Mail, Fax oder Post übermittelt. Zeitverzögerungen wegen nicht geprüfter E-Mails oder fehlender oder falscher E-Mail-Adresse und daraus resultierenden Fax- oder Postversands gehen nicht zu Lasten des AG. Die Vergabeunterlagen sind direkt und kostenfrei, ausschließlich unter der in Ziff. I.3) angegebenen Adresse abrufbar. Entsprechendes gilt für Bieterinformationen des AG, über die sich Bieter regelmäßig ausdrücklich und eigenverantwortlich über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse zu informieren haben. Die Vergabeunterlagen werden im Falle notwendiger Anpassungen in der jeweils aktuellsten Version rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse zum Download zur Verfügung gestellt.
Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 14.6.2018 per E-Mail an die Vergabestelle gerichtet werden. Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Interessenten und Bietern per E-Mail erteilt, § 12a EU Abs. 3 Satz 1 VOB/A.
Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 14.6.2018 per E-Mail an die Vergabestelle gerichtet werden. Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Interessenten und Bietern per E-Mail erteilt, § 12a EU Abs. 3 Satz 1 VOB/A.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind der Vergabestelle nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vollständig nachzureichen. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht bzw. nur unvollständig innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, § 16a EU Satz 4 VOB/A.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind der Vergabestelle nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vollständig nachzureichen. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht bzw. nur unvollständig innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, § 16a EU Satz 4 VOB/A.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Insoweit wird vorab auf Formblatt V 246 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen - auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) hingewiesen.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Insoweit wird vorab auf Formblatt V 246 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen - auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) hingewiesen.
Vergabeverstöße sind gegenüber dem Auftraggeber nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen, d.h. ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber mit, dass er der Rüge nicht abhelfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden; im Falle der Fristsäumnis ist der Nachprüfungsantrag ebenfalls unzulässig, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass er der Rüge nicht abhelfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden; im Falle der Fristsäumnis ist der Nachprüfungsantrag ebenfalls unzulässig, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 097-220747 (2018-05-23)