Auftragsbekanntmachung (2018-10-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Paderborn
Nationale Registrierungsnummer: DEA47
Postanschrift: Pontanusstraße 55
Postort: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 5251881440📞
E-Mail: vergabestelle@paderborn.de📧
Fax: +49 5251882060 📠
Region: Paderborn🏙️
URL: www.paderborn.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.owl-vergabeportal.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundschule Bonhoeffer-Heinrich; Estricharbeiten
8319
Produkte/Dienstleistungen: Estricharbeiten📦
Kurze Beschreibung: Grundschule Bonhoeffer-Heinrich; Estricharbeiten
1️⃣
Ort der Leistung: Paderborn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Paderborn
Beschreibung der Beschaffung: Herstellen von ca. 4 000 qm Zementestrich mit allen Nebenarbeiten
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-27 📅
Datum des Endes: 2019-08-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
Nachweis einer Berufshaftpflicht
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 038-081987
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-07
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Paderborn – Technisches Rathaus
Pontanusstraße 55
33102 Paderborn, Zimmer 3.13”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Teilnahme möglich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird hingewiesen: der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird hingewiesen: der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2018/S 194-437978 (2018-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 81317.90 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 194-437978
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 8319
Titel: Grundschule Bonhoeffer-Heinrich; Estricharbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 15
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nissa Fußbodenbau GmbH
Postanschrift: Berliner Straße 248
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 81317.90 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird hingewiesen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird hingewiesen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 027-059302 (2019-02-05)