Grundschule Bonhoeffer-Heinrich; Schadstoffsanierung, Entkernungs- und Abbrucharbeiten

Stadt Paderborn

Grundschule Bonhoeffer-Heinrich; Schadstoffsanierung, Entkernungs- und Abbrucharbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-03 Auftragsbekanntmachung
2018-07-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Kurze Beschreibung:
Grundschule Bonhoeffer-Heinrich; Schadstoffsanierung, Entkernungs- und Abbrucharbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Paderborn 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Paderborn
Postanschrift: Am Abdinghof 11
Postleitzahl: 33098
Postort: Paderborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.paderborn.de 🌏
E-Mail: r.bracke@paderborn.de 📧
Telefon: +49 5251881323 📞
Fax: +49 5251882065 📠
URL der Dokumente: http://www.owl-vergabeportal.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-03 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-05 📅
Datum des Beginns: 2018-03-20 📅
Datum des Endes: 2018-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 003-002584
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 229-476424
ABl. S-Ausgabe: 3
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß der §§ 4 und 8 TVgG NRW auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen hat. Es ist zu beachten, dass der Tarifvertrag „Baugewerbe“ maßgeblich und entsprechend anzuwenden ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rückbau u.a. von ca. 4000 qm Boden- und Deckenflächen, 2200 qqm Abbruch umbauten Raumes
Zusätzliche Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß der §§ 4 und 8 TVgG NRW auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen hat. Es ist zu beachten, dass der Tarifvertrag „Baugewerbe“ maßgeblich und entsprechend anzuwenden ist.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Paderborn-Schloß Neuhaus

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
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Nachweis einer Berufshaftpflicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:10
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:10
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Paderborn -Technisches Rathaus, Pontanusstraße 55, 33102 Paderborn, Zimmer 3.13.
Zusätzliche Informationen: Keine Teilnahme möglich.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DEA47
Kontakt
Kontaktperson: Gmp
Internetadresse: www.paderborn.de 🌏
Dokumente URL: www.owl-vergabeportal.de 🌏
URL der Dokumente: www.owl-vergabeportal.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird hingewiesen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 003-002584 (2018-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 360459.81 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 145-331047
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 003-002584
ABl. S-Ausgabe: 145

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rückbau u.a. von ca. 4 000 qm Boden- und Deckenflächen, 2 200 qqm Abbruch umbauten Raumes

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-09 📅
Name: ISIK Abbruch
Postanschrift: Neuerostr. 14a
Postort: Melle
Postleitzahl: 49324
Land: Deutschland 🇩🇪
Osnabrück, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 360459.81 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird hingewiesen: der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 145-331047 (2018-07-30)