Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Osnabrück AG
Postanschrift: Alte Poststraße 9
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf
Telefon: +49 54120022360📞
E-Mail: christian.elixmann@stw-os.de📧
Fax: +49 54120023126 📠
Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.stadtwerke-osnabrueck.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gründung, Beton- und Tiefbauarbeiten in vorhandener Busabstellhalle
133 / 2018 / NeMo Busabstellhalle Stahlbau (Kopie)”
Produkte/Dienstleistungen: Betonarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Gründung, Beton- und Tiefbauarbeiten für den Stahlbau in einer bestehenden Busabstellhalle.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fundamentierungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtwerke Osnabrück AG Sandbachstraße 9 49074 Osnabrück
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausführung von Gründungs-, Beton- und Tiefbauarbeiten als Vorbereitung für Stahlbauarbeiten in einer bestehenden Busabstellhalle zur Aufnahme von...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausführung von Gründungs-, Beton- und Tiefbauarbeiten als Vorbereitung für Stahlbauarbeiten in einer bestehenden Busabstellhalle zur Aufnahme von elektrischen Ladegeräten zur Nachladung von Elektrobussen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 086-194134
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 900/45455172
Titel: Gründungsarbeiten Projekt NeMo
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Becker GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lyrastraße 9
Postort: Hasbergen
Postleitzahl: 49205
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Osnabrück, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 50846.14 💰
“Bewerber, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen...”
Bewerber, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM6YJ4F
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Name:
“Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943📞
URL: www.mi.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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Quelle: OJS 2018/S 160-367374 (2018-08-21)