— Es wird möglichen Interessenten dringend empfohlen, sich bei der Vergabestelle registrieren (Kontaktdaten zum Bieter) zu lassen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass weitere Informationen im Vergabeverfahren (z. B. Bieterfragen) allen Interessierten auch direkt zur Verfügung gestellt werden. Bieterinfos werden ansonsten an gleicher Stelle wie die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht,es obliegt somit dem Bieter, sich regelmäßig eine Übersicht über mögliche Ergänzungen oder Änderungen im Vergabeverfahren zu verschaffen.
Sollten Probleme bei dem Download der Vergabeunterlagen auftreten, können diese auch per Mail über die unter Pkt. I.1) (Kontaktstelle) genannte Mailadresse abgefordert werden.
— Gegenstand des auf Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens zu schließenden Altpapierverwertungsvertrages ist im Wesentlichen Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) aus privaten Haushaltungen. Der Auftraggeber geht – unverbindlich – von einer Altpapiermenge von ca. 18 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr zum Leistungsbeginn aus („kommunaler“ Anteil). Ob auch der Verpackungsanteil Auftragsgegenstand wird, ist ungewiss und liegt im Ermessen des Auftraggebers. Weiterhin schließt der
Altpapierverwertungsvertrag Altpapiermengen aus dem gewerblichen Bereich ein, soweit der Auftraggeber über diese Mengen verfügt. Das Aufkommen solcher gewerblicher Altpapiermengen lag in den vergangenen Jahren ca. zwischen 4 000 und 5 000 Tonnen pro Jahr.
Auch diese Mengenangaben sind unverbindlich. Einzelheiten ergeben sich aus dem Altpapierverwertungsvertrag und der Leistungsbeschreibung.
— Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben, sollte sich ergeben, dass die Ziele des Auftraggebers – Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst wirtschaftlichen Altpapierverwertung unter operativer Beteiligung des Auftraggebers – sich nicht hinreichend realisieren lassen. Insbesondere kann das Verhandlungsverfahren bei einem unwirtschaftlichen Ausschreibungsergebnis aufgehoben werden.