Der Auftraggeber (Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH – GAB) beabsichtigt, den im Wege des Verhandlungsverfahrens zu findenden privaten Partner in eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft aufzunehmen (PPK-Vermarktungsgesellschaft). Der Auftraggeber soll zu 51 %, der private Partner zu 49 % die Geschäftsanteile der PPK-Vermarktungsgesellschaft halten. Die PPK-Vermarktungsgesellschaft soll zugleich durch den Auftraggeber mit der Übernahme und Verwertung des in die öffentliche Entsorgungszuständigkeit des Auftraggebers fallenden Altpapiers beauftragt werden (Altpapierverwertungsvertrag). Die Vergabe des Altpapierverwertungsvertrags ist ebenfalls Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-04.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH – GAB) beabsichtigt, den im Wege des Verhandlungsverfahrens zu findenden privaten Partner in eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft aufzunehmen (PPK-Vermarktungsgesellschaft). Der Auftraggeber soll zu 51 %, der private Partner zu 49 % die Geschäftsanteile der PPK-Vermarktungsgesellschaft halten. Die PPK-Vermarktungsgesellschaft soll zugleich durch den Auftraggeber mit der Übernahme und Verwertung des in die öffentliche Entsorgungszuständigkeit des Auftraggebers fallenden Altpapiers beauftragt werden (Altpapierverwertungsvertrag). Die Vergabe des Altpapierverwertungsvertrags ist ebenfalls Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Der Auftraggeber (Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH – GAB) beabsichtigt, den im Wege des Verhandlungsverfahrens zu findenden privaten Partner in eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft aufzunehmen (PPK-Vermarktungsgesellschaft). Der Auftraggeber soll zu 51 %, der private Partner zu 49 % die Geschäftsanteile der PPK-Vermarktungsgesellschaft halten. Die PPK-Vermarktungsgesellschaft soll zugleich durch den Auftraggeber mit der Übernahme und Verwertung des in die öffentliche Entsorgungszuständigkeit des Auftraggebers fallenden Altpapiers beauftragt werden (Altpapierverwertungsvertrag). Die Vergabe des Altpapierverwertungsvertrags ist ebenfalls Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH – GAB
Postanschrift: Bundesstraße 301
Postleitzahl: 25495
Postort: Kummerfeld
Kontakt
Internetadresse: https://www.gab-umweltservice.de/🌏
E-Mail: jens.ohde@gab-umweltservice.de📧
Telefon: +49 4120709101📞
Fax: +49 4120709100 📠
URL der Dokumente: https://www.gab-umweltservice.de/ausschreibungen🌏
— Es wird möglichen Interessenten dringend empfohlen, sich bei der Vergabestelle registrieren (Kontaktdaten zum Bieter) zu lassen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass weitere Informationen im Vergabeverfahren (z. B. Bieterfragen) allen Interessierten auch direkt zur Verfügung gestellt werden. Bieterinfos werden ansonsten an gleicher Stelle wie die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht,es obliegt somit dem Bieter, sich regelmäßig eine Übersicht über mögliche Ergänzungen oder Änderungen im Vergabeverfahren zu verschaffen.
Sollten Probleme bei dem Download der Vergabeunterlagen auftreten, können diese auch per Mail über die unter Pkt. I.1) (Kontaktstelle) genannte Mail-Adresse abgefordert werden,
— Gegenstand des auf Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens zu schließenden Altpapierverwertungsvertrages ist im Wesentlichen Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) aus privaten Haushaltungen. Der Auftraggeber geht – unverbindlich – von einer Altpapiermenge von ca. 18 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr zum Leistungsbeginn aus („kommunaler“ Anteil). Ob auch der Verpackungsanteil Auftragsgegenstand wird, ist ungewiss und liegt im Ermessen des Auftraggebers. Weiterhin schließt der Altpapierverwertungsvertrag Altpapiermengen aus dem gewerblichen Bereich ein, soweit der Auftraggeber über diese Mengen verfügt. Das Aufkommen solcher gewerblicher Altpapiermengen lag in den vergangenen Jahren ca. zwischen 4 000 und 5 000 Tonnen pro Jahr.
Auch diese Mengenangaben sind unverbindlich. Einzelheiten ergeben sich aus dem Altpapierverwertungsvertrag und der Leistungsbeschreibung,
— der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben, sollte sich ergeben, dass die Ziele des Auftraggebers – Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst wirtschaftlichen Altpapierverwertung unter operativer Beteiligung des Auftraggebers – sich nicht hinreichend realisieren lassen. Insbesondere kann das Verhandlungsverfahren bei einem unwirtschaftlichen Ausschreibungsergebnis aufgehoben werden.
— Es wird möglichen Interessenten dringend empfohlen, sich bei der Vergabestelle registrieren (Kontaktdaten zum Bieter) zu lassen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass weitere Informationen im Vergabeverfahren (z. B. Bieterfragen) allen Interessierten auch direkt zur Verfügung gestellt werden. Bieterinfos werden ansonsten an gleicher Stelle wie die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht,es obliegt somit dem Bieter, sich regelmäßig eine Übersicht über mögliche Ergänzungen oder Änderungen im Vergabeverfahren zu verschaffen.
Sollten Probleme bei dem Download der Vergabeunterlagen auftreten, können diese auch per Mail über die unter Pkt. I.1) (Kontaktstelle) genannte Mail-Adresse abgefordert werden,
— Gegenstand des auf Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens zu schließenden Altpapierverwertungsvertrages ist im Wesentlichen Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) aus privaten Haushaltungen. Der Auftraggeber geht – unverbindlich – von einer Altpapiermenge von ca. 18 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr zum Leistungsbeginn aus („kommunaler“ Anteil). Ob auch der Verpackungsanteil Auftragsgegenstand wird, ist ungewiss und liegt im Ermessen des Auftraggebers. Weiterhin schließt der Altpapierverwertungsvertrag Altpapiermengen aus dem gewerblichen Bereich ein, soweit der Auftraggeber über diese Mengen verfügt. Das Aufkommen solcher gewerblicher Altpapiermengen lag in den vergangenen Jahren ca. zwischen 4 000 und 5 000 Tonnen pro Jahr.
Auch diese Mengenangaben sind unverbindlich. Einzelheiten ergeben sich aus dem Altpapierverwertungsvertrag und der Leistungsbeschreibung,
— der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben, sollte sich ergeben, dass die Ziele des Auftraggebers – Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst wirtschaftlichen Altpapierverwertung unter operativer Beteiligung des Auftraggebers – sich nicht hinreichend realisieren lassen. Insbesondere kann das Verhandlungsverfahren bei einem unwirtschaftlichen Ausschreibungsergebnis aufgehoben werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH – GAB) beabsichtigt, den im Wege des Verhandlungsverfahrens zu findenden privaten Partner in eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft aufzunehmen (PPK-Vermarktungsgesellschaft). Der Auftraggeber soll zu 51 %, der private Partner zu 49 % die Geschäftsanteile der PPK-Vermarktungsgesellschaft halten. Die PPK-Vermarktungsgesellschaft soll zugleich durch den Auftraggeber mit der Übernahme und Verwertung des in die öffentliche Entsorgungszuständigkeit des Auftraggebers fallenden Altpapiers (Altpapier – Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus privaten Haushaltungen sowie ggf. weitere Mengen aus dem gewerblichen Bereich) beauftragt werden (Altpapierverwertungsvertrag). Die Vergabe des Altpapierverwertungsvertrags ist ebenfalls Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Die Laufzeit des Altpapierverwertungsvertrages beträgt 6 Jahre nebst Möglichkeit der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Der Auftraggeber (Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH – GAB) beabsichtigt, den im Wege des Verhandlungsverfahrens zu findenden privaten Partner in eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft aufzunehmen (PPK-Vermarktungsgesellschaft). Der Auftraggeber soll zu 51 %, der private Partner zu 49 % die Geschäftsanteile der PPK-Vermarktungsgesellschaft halten. Die PPK-Vermarktungsgesellschaft soll zugleich durch den Auftraggeber mit der Übernahme und Verwertung des in die öffentliche Entsorgungszuständigkeit des Auftraggebers fallenden Altpapiers (Altpapier – Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus privaten Haushaltungen sowie ggf. weitere Mengen aus dem gewerblichen Bereich) beauftragt werden (Altpapierverwertungsvertrag). Die Vergabe des Altpapierverwertungsvertrags ist ebenfalls Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Die Laufzeit des Altpapierverwertungsvertrages beträgt 6 Jahre nebst Möglichkeit der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 Jahre
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um 2 Jahre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Pinneberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bewerberunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin (bei Bewerbergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft). Bei ausländischen Bewerbern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorzulegen.
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für das Bewerberunternehmen, sofern eine Registerpflicht besteht; im Falle von Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärin (bei Bewerbergemeinschaften jeweils für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft). Bei ausländischen Bewerbern ist ein Auszug aus dem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorzulegen.
— Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bewerbers (bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft), der sich die Struktur der Gruppe bzw. des Konzerns (einschließlich der Obergesellschaft und des Bewerbers selbst) und die Beteiligungsverhältnisse entnehmen lassen (soweit zutreffend),
— Eigenerklärung über eine etwaige Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bewerbers (bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft), der sich die Struktur der Gruppe bzw. des Konzerns (einschließlich der Obergesellschaft und des Bewerbers selbst) und die Beteiligungsverhältnisse entnehmen lassen (soweit zutreffend),
— Verpflichtungserklärungen Mindest- und Tariflohn für den Bewerber bzw. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft auf dem vorgegebenen Vordruck,
— Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft) über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls zu Maßnahmen der Selbstreinigung (§ 125 GWB),
— Eigenerklärung, dass der Bewerber (bzw. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft) seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft uneingeschränkt erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für den Bewerber bzw. für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
— Eigenerklärung über Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Bezug auf Leistungen, die den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen (Übernahme, Behandlung und Verwertung von Altpapier) entsprechen, für den Bewerber bzw. für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Bezug auf Leistungen, die den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen (Übernahme, Behandlung und Verwertung von Altpapier) entsprechen, für den Bewerber bzw. für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
— Nachweis einer Umwelt- und einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden für den Bewerber bzw. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft bzw. jedes einzelnen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über Referenzen im Bereich der Vermarktung/Verwertung von PPK aus privaten Haushaltungen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (2015 bis 2017) zuzüglich des Jahres 2018 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist. Es sind sämtliche vorhandenen Referenzen mit Angaben zum Auftraggeber, zum Leistungszeitraum, zum Umfang (PPK-Mengen) und zum Wert des Auftrags vorzulegen, über die der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verfügt, ungeachtet dessen, ob diese die qualifizierten Anforderungen für die etwaige weitere Unterauswahl unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern (Mindestvolumen und Mindestlaufzeit; vgl. Abschnitt V.2. des Leitfadens für den Teilnahmewettbewerb) erfüllen,
— Eigenerklärung des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft bzw. jedes einzelnen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über Referenzen im Bereich der Vermarktung/Verwertung von PPK aus privaten Haushaltungen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre (2015 bis 2017) zuzüglich des Jahres 2018 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist. Es sind sämtliche vorhandenen Referenzen mit Angaben zum Auftraggeber, zum Leistungszeitraum, zum Umfang (PPK-Mengen) und zum Wert des Auftrags vorzulegen, über die der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verfügt, ungeachtet dessen, ob diese die qualifizierten Anforderungen für die etwaige weitere Unterauswahl unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern (Mindestvolumen und Mindestlaufzeit; vgl. Abschnitt V.2. des Leitfadens für den Teilnahmewettbewerb) erfüllen,
— detaillierte und verbindliche Angaben (a) zur vorhandenen Sortierkapazität für PPK und (b) zur Zahl der Sortieranlagen für PPK des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Die Angaben haben jeweils mindestens folgende Einzelangaben zu umfassen: Name und Belegenheit der Sortieranlage; detaillierte Angaben zur Sortiertechnik (insbesondere Darstellung der wesentlichen Aggregate); Firmierung und Anschrift der Betreibergesellschaft; verbindliche Erklärung, dass der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Sortieranlage selbst betreibt (sofern zutreffend), anderenfalls Angaben zum Rechtsverhältnis, das die Verfügung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anlagenkapazität begründet; Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, zur Kapazität und zu den zugelassenen Inputmaterialien der Sortieranlage (unterlegt durch aussagekräftige Auszüge aus den Genehmigungsdokumenten).
Die Angaben haben jeweils mindestens folgende Einzelangaben zu umfassen: Name und Belegenheit der Sortieranlage; detaillierte Angaben zur Sortiertechnik (insbesondere Darstellung der wesentlichen Aggregate); Firmierung und Anschrift der Betreibergesellschaft; verbindliche Erklärung, dass der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Sortieranlage selbst betreibt (sofern zutreffend), anderenfalls Angaben zum Rechtsverhältnis, das die Verfügung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anlagenkapazität begründet; Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, zur Kapazität und zu den zugelassenen Inputmaterialien der Sortieranlage (unterlegt durch aussagekräftige Auszüge aus den Genehmigungsdokumenten).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen des Bewerbers im Bereich der Vermarktung/Verwertung von PPK aus privaten Haushaltungen: 35 %,
— Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers in Bezug auf die Sortierung von PPK aus privaten Haushaltungen: 35 %,
— Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an Umsätzen: 30 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
— Es wird möglichen Interessenten dringend empfohlen, sich bei der Vergabestelle registrieren (Kontaktdaten zum Bieter) zu lassen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass weitere Informationen im Vergabeverfahren (z. B. Bieterfragen) allen Interessierten auch direkt zur Verfügung gestellt werden. Bieterinfos werden ansonsten an gleicher Stelle wie die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht,es obliegt somit dem Bieter, sich regelmäßig eine Übersicht über mögliche Ergänzungen oder Änderungen im Vergabeverfahren zu verschaffen.
— Es wird möglichen Interessenten dringend empfohlen, sich bei der Vergabestelle registrieren (Kontaktdaten zum Bieter) zu lassen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass weitere Informationen im Vergabeverfahren (z. B. Bieterfragen) allen Interessierten auch direkt zur Verfügung gestellt werden. Bieterinfos werden ansonsten an gleicher Stelle wie die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht,es obliegt somit dem Bieter, sich regelmäßig eine Übersicht über mögliche Ergänzungen oder Änderungen im Vergabeverfahren zu verschaffen.
Sollten Probleme bei dem Download der Vergabeunterlagen auftreten, können diese auch per Mail über die unter Pkt. I.1) (Kontaktstelle) genannte Mail-Adresse abgefordert werden,
— Gegenstand des auf Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens zu schließenden Altpapierverwertungsvertrages ist im Wesentlichen Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) aus privaten Haushaltungen. Der Auftraggeber geht – unverbindlich – von einer Altpapiermenge von ca. 18 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr zum Leistungsbeginn aus („kommunaler“ Anteil). Ob auch der Verpackungsanteil Auftragsgegenstand wird, ist ungewiss und liegt im Ermessen des Auftraggebers. Weiterhin schließt der Altpapierverwertungsvertrag Altpapiermengen aus dem gewerblichen Bereich ein, soweit der Auftraggeber über diese Mengen verfügt. Das Aufkommen solcher gewerblicher Altpapiermengen lag in den vergangenen Jahren ca. zwischen 4 000 und 5 000 Tonnen pro Jahr.
— Gegenstand des auf Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens zu schließenden Altpapierverwertungsvertrages ist im Wesentlichen Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) aus privaten Haushaltungen. Der Auftraggeber geht – unverbindlich – von einer Altpapiermenge von ca. 18 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr zum Leistungsbeginn aus („kommunaler“ Anteil). Ob auch der Verpackungsanteil Auftragsgegenstand wird, ist ungewiss und liegt im Ermessen des Auftraggebers. Weiterhin schließt der Altpapierverwertungsvertrag Altpapiermengen aus dem gewerblichen Bereich ein, soweit der Auftraggeber über diese Mengen verfügt. Das Aufkommen solcher gewerblicher Altpapiermengen lag in den vergangenen Jahren ca. zwischen 4 000 und 5 000 Tonnen pro Jahr.
Auch diese Mengenangaben sind unverbindlich. Einzelheiten ergeben sich aus dem Altpapierverwertungsvertrag und der Leistungsbeschreibung,
— der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben, sollte sich ergeben, dass die Ziele des Auftraggebers – Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst wirtschaftlichen Altpapierverwertung unter operativer Beteiligung des Auftraggebers – sich nicht hinreichend realisieren lassen. Insbesondere kann das Verhandlungsverfahren bei einem unwirtschaftlichen Ausschreibungsergebnis aufgehoben werden.
— der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben, sollte sich ergeben, dass die Ziele des Auftraggebers – Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst wirtschaftlichen Altpapierverwertung unter operativer Beteiligung des Auftraggebers – sich nicht hinreichend realisieren lassen. Insbesondere kann das Verhandlungsverfahren bei einem unwirtschaftlichen Ausschreibungsergebnis aufgehoben werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 2 und 3 GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 087-195656 (2018-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Es wird möglichen Interessenten dringend empfohlen, sich bei der Vergabestelle registrieren (Kontaktdaten zum Bieter) zu lassen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass weitere Informationen im Vergabeverfahren (z. B. Bieterfragen) allen Interessierten auch direkt zur Verfügung gestellt werden. Bieterinfos werden ansonsten an gleicher Stelle wie die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht,es obliegt somit dem Bieter, sich regelmäßig eine Übersicht über mögliche Ergänzungen oder Änderungen im Vergabeverfahren zu verschaffen.
Sollten Probleme bei dem Download der Vergabeunterlagen auftreten, können diese auch per Mail über die unter Pkt. I.1) (Kontaktstelle) genannte Mailadresse abgefordert werden.
— Gegenstand des auf Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens zu schließenden Altpapierverwertungsvertrages ist im Wesentlichen Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) aus privaten Haushaltungen. Der Auftraggeber geht – unverbindlich – von einer Altpapiermenge von ca. 18 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr zum Leistungsbeginn aus („kommunaler“ Anteil). Ob auch der Verpackungsanteil Auftragsgegenstand wird, ist ungewiss und liegt im Ermessen des Auftraggebers. Weiterhin schließt der
Altpapierverwertungsvertrag Altpapiermengen aus dem gewerblichen Bereich ein, soweit der Auftraggeber über diese Mengen verfügt. Das Aufkommen solcher gewerblicher Altpapiermengen lag in den vergangenen Jahren ca. zwischen 4 000 und 5 000 Tonnen pro Jahr.
Auch diese Mengenangaben sind unverbindlich. Einzelheiten ergeben sich aus dem Altpapierverwertungsvertrag und der Leistungsbeschreibung.
— Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben, sollte sich ergeben, dass die Ziele des Auftraggebers – Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst wirtschaftlichen Altpapierverwertung unter operativer Beteiligung des Auftraggebers – sich nicht hinreichend realisieren lassen. Insbesondere kann das Verhandlungsverfahren bei einem unwirtschaftlichen Ausschreibungsergebnis aufgehoben werden.
— Es wird möglichen Interessenten dringend empfohlen, sich bei der Vergabestelle registrieren (Kontaktdaten zum Bieter) zu lassen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass weitere Informationen im Vergabeverfahren (z. B. Bieterfragen) allen Interessierten auch direkt zur Verfügung gestellt werden. Bieterinfos werden ansonsten an gleicher Stelle wie die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht,es obliegt somit dem Bieter, sich regelmäßig eine Übersicht über mögliche Ergänzungen oder Änderungen im Vergabeverfahren zu verschaffen.
Sollten Probleme bei dem Download der Vergabeunterlagen auftreten, können diese auch per Mail über die unter Pkt. I.1) (Kontaktstelle) genannte Mailadresse abgefordert werden.
— Gegenstand des auf Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens zu schließenden Altpapierverwertungsvertrages ist im Wesentlichen Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) aus privaten Haushaltungen. Der Auftraggeber geht – unverbindlich – von einer Altpapiermenge von ca. 18 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr zum Leistungsbeginn aus („kommunaler“ Anteil). Ob auch der Verpackungsanteil Auftragsgegenstand wird, ist ungewiss und liegt im Ermessen des Auftraggebers. Weiterhin schließt der
Altpapierverwertungsvertrag Altpapiermengen aus dem gewerblichen Bereich ein, soweit der Auftraggeber über diese Mengen verfügt. Das Aufkommen solcher gewerblicher Altpapiermengen lag in den vergangenen Jahren ca. zwischen 4 000 und 5 000 Tonnen pro Jahr.
Auch diese Mengenangaben sind unverbindlich. Einzelheiten ergeben sich aus dem Altpapierverwertungsvertrag und der Leistungsbeschreibung.
— Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben, sollte sich ergeben, dass die Ziele des Auftraggebers – Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst wirtschaftlichen Altpapierverwertung unter operativer Beteiligung des Auftraggebers – sich nicht hinreichend realisieren lassen. Insbesondere kann das Verhandlungsverfahren bei einem unwirtschaftlichen Ausschreibungsergebnis aufgehoben werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber (Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH – GAB) beabsichtigt, den im Wege des Verhandlungsverfahrens zu findenden privaten Partner in eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft aufzunehmen (PPK-Vermarktungsgesellschaft). Der Auftraggeber soll zu 51 %, der private Partner zu 49 % die Geschäftsanteile der PPK-Vermarktungsgesellschaft halten. Die PPK-Vermarktungsgesellschaft soll zugleich durch den Auftraggeber mit der Übernahme und Verwertung des in die öffentliche Entsorgungszu-ständigkeit des Auftraggebers fallenden Altpapiers (Altpapier – Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus privaten Haushaltungen sowie ggf. weitere Mengen aus dem gewerblichen Bereich) beauftragt werden (Altpapierverwertungsvertrag). Die Vergabe des Altpapierverwertungsvertrags ist ebenfalls Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Die Laufzeit des Altpapierverwertungsvertrages beträgt 6 Jahre nebst Möglichkeit der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Der Auftraggeber (Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH – GAB) beabsichtigt, den im Wege des Verhandlungsverfahrens zu findenden privaten Partner in eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft aufzunehmen (PPK-Vermarktungsgesellschaft). Der Auftraggeber soll zu 51 %, der private Partner zu 49 % die Geschäftsanteile der PPK-Vermarktungsgesellschaft halten. Die PPK-Vermarktungsgesellschaft soll zugleich durch den Auftraggeber mit der Übernahme und Verwertung des in die öffentliche Entsorgungszu-ständigkeit des Auftraggebers fallenden Altpapiers (Altpapier – Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus privaten Haushaltungen sowie ggf. weitere Mengen aus dem gewerblichen Bereich) beauftragt werden (Altpapierverwertungsvertrag). Die Vergabe des Altpapierverwertungsvertrags ist ebenfalls Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Die Laufzeit des Altpapierverwertungsvertrages beträgt 6 Jahre nebst Möglichkeit der Verlängerung um weitere 2 Jahre.
Referenz Zusätzliche Informationen
Sollten Probleme bei dem Download der Vergabeunterlagen auftreten, können diese auch per Mail über die unter Pkt. I.1) (Kontaktstelle) genannte Mailadresse abgefordert werden.
— Gegenstand des auf Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens zu schließenden Altpapierverwertungsvertrages ist im Wesentlichen Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) aus privaten Haushaltungen. Der Auftraggeber geht – unverbindlich – von einer Altpapiermenge von ca. 18 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr zum Leistungsbeginn aus („kommunaler“ Anteil). Ob auch der Verpackungsanteil Auftragsgegenstand wird, ist ungewiss und liegt im Ermessen des Auftraggebers. Weiterhin schließt der
— Gegenstand des auf Grundlage des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens zu schließenden Altpapierverwertungsvertrages ist im Wesentlichen Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) aus privaten Haushaltungen. Der Auftraggeber geht – unverbindlich – von einer Altpapiermenge von ca. 18 000 bis 20 000 Tonnen pro Jahr zum Leistungsbeginn aus („kommunaler“ Anteil). Ob auch der Verpackungsanteil Auftragsgegenstand wird, ist ungewiss und liegt im Ermessen des Auftraggebers. Weiterhin schließt der
Altpapierverwertungsvertrag Altpapiermengen aus dem gewerblichen Bereich ein, soweit der Auftraggeber über diese Mengen verfügt. Das Aufkommen solcher gewerblicher Altpapiermengen lag in den vergangenen Jahren ca. zwischen 4 000 und 5 000 Tonnen pro Jahr.
Altpapierverwertungsvertrag Altpapiermengen aus dem gewerblichen Bereich ein, soweit der Auftraggeber über diese Mengen verfügt. Das Aufkommen solcher gewerblicher Altpapiermengen lag in den vergangenen Jahren ca. zwischen 4 000 und 5 000 Tonnen pro Jahr.
Auch diese Mengenangaben sind unverbindlich. Einzelheiten ergeben sich aus dem Altpapierverwertungsvertrag und der Leistungsbeschreibung.
— Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben, sollte sich ergeben, dass die Ziele des Auftraggebers – Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst wirtschaftlichen Altpapierverwertung unter operativer Beteiligung des Auftraggebers – sich nicht hinreichend realisieren lassen. Insbesondere kann das Verhandlungsverfahren bei einem unwirtschaftlichen Ausschreibungsergebnis aufgehoben werden.
— Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben, sollte sich ergeben, dass die Ziele des Auftraggebers – Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und schadlosen sowie möglichst wirtschaftlichen Altpapierverwertung unter operativer Beteiligung des Auftraggebers – sich nicht hinreichend realisieren lassen. Insbesondere kann das Verhandlungsverfahren bei einem unwirtschaftlichen Ausschreibungsergebnis aufgehoben werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;