Die Kolpingstadt Kerpen vergibt einen Auftrag zur Gründung einer Gesellschaft zur Planung und zur Errichtung von kommunalen Gebäuden mit einem privaten Partner.
Es soll eine privatrechtliche Gesellschaft gegründet werden, die sich mit der Planung, dem Bau und gegebenenfalls, sofern ein dementsprechender Beschluss des Stadtrates zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden sollte, dem Unterhalt und dem Betrieb von städtischen Gebäuden, insbesondere Schulgebäuden, beschäftigen sowie gegebenenfalls die Stellung als Eigentümer und Besitzer einnehmen soll. An der Gesellschaft sollen die Kolpingstadt Kerpen als Mehrheitsgesellschaft und der Auftragnehmer als Minderheitsgesellschafter beteiligt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-09.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kolpingstadt Kerpen
Postanschrift: Jahnplatz 1
Postort: Kerpen
Postleitzahl: 50171
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek - Rechtsanwalt Dr. Clemens Butzert”
E-Mail: c.butzert@heuking.de📧
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
URL: https://www.stadt-kerpen.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gründung einer Planungs- und Baugesellschaft mit einem privaten Partner
GPBG/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag beinhaltete die Gründung einer Gesellschaft zur Planung und zur Errichtung von kommunalen Gebäuden mit einem privaten Partner. Es sollte eine...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag beinhaltete die Gründung einer Gesellschaft zur Planung und zur Errichtung von kommunalen Gebäuden mit einem privaten Partner. Es sollte eine privatrechtliche Gesellschaft gegründet werden, die sich mit der Planung, dem Bau und gegebenenfalls, sofern ein dementsprechender Beschluss des Stadtrates zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden sollte, dem Unterhalt und dem Betrieb von städtischen Gebäuden, insbesondere Schulgebäuden, beschäftigen sowie gegebenenfalls die Stellung als Eigentümer und Besitzer einnehmen sollte. An der Gesellschaft sollten die Kolpingstadt Kerpen als Mehrheitsgesellschaft und der Auftragnehmer als Minderheitsgesellschafter beteiligt sein.
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kerpen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag beinhaltete die Gründung einer Gesellschaft zur Planung und zur Errichtung von kommunalen Gebäuden mit einem privaten Partner.
Im Einzelnen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag beinhaltete die Gründung einer Gesellschaft zur Planung und zur Errichtung von kommunalen Gebäuden mit einem privaten Partner.
Im Einzelnen sollte eine privatrechtliche Gesellschaft gegründet werden, die sich mit der Planung, dem Bau und gegebenenfalls, sofern ein dementsprechender Beschluss des Stadtrates zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden sollte, dem Unterhalt und dem Betrieb von städtischen Gebäuden, insbesondere Schulgebäuden, beschäftigen sollte. Gegebenenfalls sollte die Gesellschaft auch Eigentümer und Besitzer einzelner Gebäude werden, sofern wiederum ein dementsprechender Beschluss des Stadtrates zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden sollte. An der Gesellschaft sollten die Kolpingstadt Kerpen als Mehrheitsgesellschaft und der Auftragnehmer als Minderheitsgesellschafter beteiligt sein. Der Auftragnehmer sollte in diesem Zusammenhang in die Planungs- und Baugesellschaft seine Fähigkeiten und Kenntnisse als Planer, Realisierer und Betreiber von Gebäuden einbringen und die Planungs- und Baugesellschaft so ausstatten, dass diese in der Lage wäre,
jeweils auf Anforderung der Kolpingstadt Kerpen Baumaßnahmen der Kolpingstadt Kerpen zu planen und anschließend durch entsprechende Bauunternehmen umsetzen zu lassen sowie gegebenenfalls, sofern ein dementsprechender Beschluss des Stadtrates zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden sollte, Gebäude Instand halten und betreiben sowie gegebenenfalls die Stellung als Eigentümer und Besitzer einnehmen. Die Gesellschaftstätigkeit sollte dabei in ein Konzept eingebunden sein, in dessen Rahmen etwaige Fördermittel bestmöglich akquiriert und eingesetzt würden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Struktur der Partnerschaft - Erreichung der kommunalen Ziele durch die vom Bieter vorgeschlagene rechtliche und organisatorische Struktur”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6,25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Struktur der Partnerschaft - Berufserfahrung und Anzahl der in die Gesellschaft eingebrachten Fachkräfte (Architekten, Dipl.-Ing, etc.)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Struktur der Partnerschaft - Umfang von Know-How-Transfer und Wertschöpfung in der Planungs- und Baugesellschaft”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Planung und Realisierung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen - Zeit für Planung und Bau”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Planung und Realisierung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen - Qualität für Planung und Bau”
Kostenkriterium (Name):
“Struktur der Partnerschaft - Umfang der Übernahme von Kosten- und anderen Umsetzungsrisi-ken durch den privaten Partner”
Kostenkriterium (Gewichtung): 6,25 %
Kostenkriterium (Name):
“Planung und Realisierung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen - Kosten für Planung und Bau”
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name):
“Businessplan der Planungs- und Baugesellschaft über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mit Darstellung - der Erlöse aus Leistungserbringung und...”
Kostenkriterium (Name)
Businessplan der Planungs- und Baugesellschaft über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mit Darstellung - der Erlöse aus Leistungserbringung und Abrechnung der Planungs- und Baugesellschaft mit der Kolpingstadt Kerpen
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Kostenkriterium (Gewichtung): 3,75 %
Kostenkriterium (Name):
“Businessplan der Planungs- und Baugesellschaft über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mit Darstellung - der eigenen Personal- und Sachkosten”
Kostenkriterium (Name):
“Businessplan der Planungs- und Baugesellschaft über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mit Darstellung - der Kosten für vom privaten Partner...”
Kostenkriterium (Name)
Businessplan der Planungs- und Baugesellschaft über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mit Darstellung - der Kosten für vom privaten Partner abgerechneten Personal- und Ausstattungsgestellungen sowie für Unterbeauftragungen Dritter
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Kostenkriterium (Name):
“Businessplan der Planungs- und Baugesellschaft über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mit Darstellung - des Vor- und Nachsteuerergebnisses der...”
Kostenkriterium (Name)
Businessplan der Planungs- und Baugesellschaft über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren mit Darstellung - des Vor- und Nachsteuerergebnisses der Gesellschaft und der vo-raussichtlichen Ergebnisanteile der Stadt
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-203580
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, zu stellen ist.
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Quelle: OJS 2021/S 220-579204 (2021-11-08)