Die ehemalige Industriemülldeponie Sprendlingen ist eine gesicherte Altlast in der Nachsorgephase. Bei den Ablagerungen handelt es sich überwiegend um Produktionsabfälle, u.a. aus der chemischen und pharmazeutischen Industrie. Auf Basis des Qualitätssicherungshandbuchs werden folgende Leistungen bezüglich des Grundwassermonitoring ausgeschrieben: Probenahme an 121 Grundwasser-, Deponiesickerwassermessstellen oder Brunnen (Pump- bzw. Schöpfproben) unter Berücksichtigung des Arbeitsschutz- und Sicherheitsplanes nach TRGS 524, Probenkonservierung, Probentransport, Analytik altlastenspezifischer Verbindungen, insbesondere organischer Schadstoffe (LHKW, BTEX, Phenole und Kresole, Chlorphenole, Monochlorbenzol, aromatische Amine), Die vorbeschriebenen Leistungen sind im Herbst 2018 und Frühjahr 2019 zu erbringen mit der Option, diese auch in den drei Folgejahren auszuführen. Zum besseren Verständnis können das Qualitätssicherungshandbuch, ein Übersichtslageplan, eine Messstellendokumentation und die bisherigen Analysedaten sowie die Probenahmeprotokolle aus 2017 unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.mainz-bingen.de/de/Verwaltung/oeffentliche-Ausschreibungen-Finanzen/Grundwassermonitoring-2018-2019-eIMD-Sprendlingen.php
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Analysen oder Beratung
Menge oder Umfang:
Grundwassermonitoring (Probenahme und Analytik) Herbst 2018 und Frühjahr 2019 mit Option auf Verlängerung bis Frühjahr 2022250 000,00300 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Analysen oder Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Postanschrift: Georg-Rückert-Str. 11
Postleitzahl: 55218
Postort: Ingelheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.mainz-bingen.de🌏
E-Mail: sieper.tobias@mainz-bingen.de📧
Telefon: +49 61327872166📞
Fax: +49 61327872399 📠
Die ehemalige Industriemülldeponie Sprendlingen ist eine gesicherte Altlast in der Nachsorgephase. Bei den Ablagerungen handelt es sich überwiegend um Produktionsabfälle, u.a. aus der chemischen und pharmazeutischen Industrie. Auf Basis des Qualitätssicherungshandbuchs werden folgende Leistungen bezüglich des Grundwassermonitoring ausgeschrieben: Probenahme an 121 Grundwasser-, Deponiesickerwassermessstellen oder Brunnen (Pump- bzw. Schöpfproben) unter Berücksichtigung des Arbeitsschutz- und Sicherheitsplanes nach TRGS 524, Probenkonservierung, Probentransport, Analytik altlastenspezifischer Verbindungen, insbesondere organischer Schadstoffe (LHKW, BTEX, Phenole und Kresole, Chlorphenole, Monochlorbenzol, aromatische Amine), Die vorbeschriebenen Leistungen sind im Herbst 2018 und Frühjahr 2019 zu erbringen mit der Option, diese auch in den drei Folgejahren auszuführen.
Die ehemalige Industriemülldeponie Sprendlingen ist eine gesicherte Altlast in der Nachsorgephase. Bei den Ablagerungen handelt es sich überwiegend um Produktionsabfälle, u.a. aus der chemischen und pharmazeutischen Industrie. Auf Basis des Qualitätssicherungshandbuchs werden folgende Leistungen bezüglich des Grundwassermonitoring ausgeschrieben: Probenahme an 121 Grundwasser-, Deponiesickerwassermessstellen oder Brunnen (Pump- bzw. Schöpfproben) unter Berücksichtigung des Arbeitsschutz- und Sicherheitsplanes nach TRGS 524, Probenkonservierung, Probentransport, Analytik altlastenspezifischer Verbindungen, insbesondere organischer Schadstoffe (LHKW, BTEX, Phenole und Kresole, Chlorphenole, Monochlorbenzol, aromatische Amine), Die vorbeschriebenen Leistungen sind im Herbst 2018 und Frühjahr 2019 zu erbringen mit der Option, diese auch in den drei Folgejahren auszuführen.
Zum besseren Verständnis können das Qualitätssicherungshandbuch, ein Übersichtslageplan, eine Messstellendokumentation und die bisherigen Analysedaten sowie die Probenahmeprotokolle aus 2017 unter folgendem Link eingesehen werden:
Grundwassermonitoring (Probenahme und Analytik) Herbst 2018 und Frühjahr 2019 mit Option auf Verlängerung bis Frühjahr 2022
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000,00 💰
300 000,00 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann um weitere 3 Jahre (jeweils Beprobung im Herbst und Frühjahr des Folgejahres) verlängert werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 11 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 21 B eIMD Sprendlingen / GW-Monitoring 2018 bis 2022
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Badenheimer Straße 23-27
55576 Sprendlingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen,
— aktueller Auszug aus Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 VgV (Auszug nicht älter als 1.1.2018).
Die aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind stets von allen Unternehmen (Bieter, NU, Mitglieder Bietergemeinschaft,...) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Gesamtumsatzes des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017) und des entsprechenden Umsatzes vergleichbarer Projekte (siehe Definition unter III.2.3) im Bereich der Probenahme und Analytik der Grundwasserüberwachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe des Gesamtumsatzes des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2015, 2016, 2017) und des entsprechenden Umsatzes vergleichbarer Projekte (siehe Definition unter III.2.3) im Bereich der Probenahme und Analytik der Grundwasserüberwachung.
Bei Bietergemeinschaften können die jeweiligen Umsätze der beteiligten Unternehmen addiert werden. Ein Bewerber bzw. eine Bietergemeinschaft hat beim Einsatz eines NU auch dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Benennung des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre und des entsprechenden Gesamtumsatzes für vergleichbare Projekte nachzuweisen. Für den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft vorgegebene Mindestumsätze müssen vom NU nicht erreicht werden. Die geforderten jeweiligen Gesamtumsätze hat der Bieter ohne die Umsätze des NU zu erreichen. Im übrigen sind für jeden NU sowie für den Bieter und sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft alle weiteren Erklärungen und Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bietergemeinschaften können die jeweiligen Umsätze der beteiligten Unternehmen addiert werden. Ein Bewerber bzw. eine Bietergemeinschaft hat beim Einsatz eines NU auch dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Benennung des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre und des entsprechenden Gesamtumsatzes für vergleichbare Projekte nachzuweisen. Für den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft vorgegebene Mindestumsätze müssen vom NU nicht erreicht werden. Die geforderten jeweiligen Gesamtumsätze hat der Bieter ohne die Umsätze des NU zu erreichen. Im übrigen sind für jeden NU sowie für den Bieter und sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft alle weiteren Erklärungen und Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Mindeststandards:
Mindestgesamtumsatz (2015, 2016 und 2017): 412 500 EUR (netto)
Im Rahmen des Nachweises der Eignung (Mindestkriterien) sind folgende Nachweise zu erbringen:
— Akkreditierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 oder vergleichbarer Qualitätsnachweis,
— Kompetenzfeststellung Fachmodul Wasser (Abwasser und Grundwasser) oder vergleichbarer Qualitätsnachweis,
— Für mindestens 3 der 5 deponiespezifischen, organischen Gruppenparameter (LHKW, BTEX, Phenole und Kresole, Chlorphenole, aromatische Amine) muss das Labor entweder über ein akkreditiertes Analyseverfahren (oder einen vergleichbaren Qualitätsnachweis) verfügen oder aber Projekterfahrung mit entsprechenden Analyseverfahren nachweisen. Projekterfahrung ist anhand einer geeigneten Referenz (Matrix Grundwasser oder Abwasser / mindestens 10 zu analysierende Proben) aus den Jahren 2015, 2016 oder 2017 zu belegen. Diese Referenz muss nicht die Definition für vergleichbare Projekte (siehe unten) erfüllen,
— Für mindestens 3 der 5 deponiespezifischen, organischen Gruppenparameter (LHKW, BTEX, Phenole und Kresole, Chlorphenole, aromatische Amine) muss das Labor entweder über ein akkreditiertes Analyseverfahren (oder einen vergleichbaren Qualitätsnachweis) verfügen oder aber Projekterfahrung mit entsprechenden Analyseverfahren nachweisen. Projekterfahrung ist anhand einer geeigneten Referenz (Matrix Grundwasser oder Abwasser / mindestens 10 zu analysierende Proben) aus den Jahren 2015, 2016 oder 2017 zu belegen. Diese Referenz muss nicht die Definition für vergleichbare Projekte (siehe unten) erfüllen,
— Es ist eine sachgerechte Handhabung von Grundwasserproben ab der Probenahme bis zur Durchführung der Analysen anhand eines Referenzprojektes aus den Jahren 2015, 2016 oder 2017 nachzuweisen. Hierbei ist zum einen zu belegen, dass alle Proben innerhalb von 48 h nach der Probenahme ununterbrochen gekühlt bis zum Labor gelangen. Zum anderen ist nachzuweisen, dass das Labor in der Lage ist, über einen Zeitraum von 3 Wochen (5 Arbeitstage je Woche) täglich mindestens 90 Probenahmegefäße anzunehmen und gekühlt bis zur Durchführung der jeweiligen Analysen zwischenzulagern. Ein Referenzprojekt, bei dem die gleiche Probenanzahl (1 350 St.) in einem kürzeren Zeitraum als 3 Wochen angenommen und gekühlt zwischengelagert wird, wird als gleichwertig anerkannt. Die Referenz muss nicht die Definition für vergleichbare Projekte (siehe unten) erfüllen.
— Es ist eine sachgerechte Handhabung von Grundwasserproben ab der Probenahme bis zur Durchführung der Analysen anhand eines Referenzprojektes aus den Jahren 2015, 2016 oder 2017 nachzuweisen. Hierbei ist zum einen zu belegen, dass alle Proben innerhalb von 48 h nach der Probenahme ununterbrochen gekühlt bis zum Labor gelangen. Zum anderen ist nachzuweisen, dass das Labor in der Lage ist, über einen Zeitraum von 3 Wochen (5 Arbeitstage je Woche) täglich mindestens 90 Probenahmegefäße anzunehmen und gekühlt bis zur Durchführung der jeweiligen Analysen zwischenzulagern. Ein Referenzprojekt, bei dem die gleiche Probenanzahl (1 350 St.) in einem kürzeren Zeitraum als 3 Wochen angenommen und gekühlt zwischengelagert wird, wird als gleichwertig anerkannt. Die Referenz muss nicht die Definition für vergleichbare Projekte (siehe unten) erfüllen.
Vorgelegte Referenzen müssen über aktuelle Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) verfügen, so dass eine Überprüfung der Angaben möglich ist. Diesbezüglich unergiebige Unterlagen (fehlerhafte oder unzureichende Kontaktdaten) werden von der Wertung ausgeschlossen.
Vorgelegte Referenzen müssen über aktuelle Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) verfügen, so dass eine Überprüfung der Angaben möglich ist. Diesbezüglich unergiebige Unterlagen (fehlerhafte oder unzureichende Kontaktdaten) werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Teilnehmerauswahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix. Diese kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:
Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind zusätzlich die folgenden Nachweise einzureichen:
— Angabe von 2 vergleichbaren Referenzprojekten des…
… Projektleiters innerhalb der letzten 3 Jahre (2015. 2016 und 2017),
… federführenden Probenehmers innerhalb der letzten 3 Jahre (2015, 2016 und 2017).
Für den federführenden Probenehmer ist zusätzlich im Sinne eines Mindesteignungskriterium eine aktuelle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26.2 vorzulegen.
Definition vergleichbare Projekte:
Vergleichbare Projekte sind beispielsweise Altlasten, Altstandorte, Deponien oder schädliche Bodenverunreinigungen, die sich dem Grundwasser durch überwiegend organische Schadstoffe mit hohem Gefahrenpotential (mindestens LHKW als zu überwachender organischer Gruppenparameter) mitteilen und über mindestens 30 Grundwassermessstellen zu Monitoringzwecken verfügen. Das Messstellennetz hat regelmäßig – mindestens jährlich – beprobt zu werden. Der Analyseumfang je Monitoringkampagne muss mindestens 15 Parameter (inkl. Vor-Ort-Parameter und organischer Gruppenparameter (ohne organische Einzelsubstanzen)) sowie mindestens 15 organische Einzelsubstanzen umfassen.
Vergleichbare Projekte sind beispielsweise Altlasten, Altstandorte, Deponien oder schädliche Bodenverunreinigungen, die sich dem Grundwasser durch überwiegend organische Schadstoffe mit hohem Gefahrenpotential (mindestens LHKW als zu überwachender organischer Gruppenparameter) mitteilen und über mindestens 30 Grundwassermessstellen zu Monitoringzwecken verfügen. Das Messstellennetz hat regelmäßig – mindestens jährlich – beprobt zu werden. Der Analyseumfang je Monitoringkampagne muss mindestens 15 Parameter (inkl. Vor-Ort-Parameter und organischer Gruppenparameter (ohne organische Einzelsubstanzen)) sowie mindestens 15 organische Einzelsubstanzen umfassen.
Der Auftraggeber wird im Zuge der Anwendung der Bewertungsmatrix nur Punkte für Eignungskriterien der technischen Leistungsfähigkeit anerkennen, die unweigerlich aus den eingereichten Unterlagen hervorgehen. Jede Referenz muss aktuelle Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefonnummer und E-mail-Adresse) zur Überprüfung der Angaben enthalten. Diesbezüglich unergiebige Unterlagen (fehlerhafte oder unzureichende Kontaktdaten) werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird im Zuge der Anwendung der Bewertungsmatrix nur Punkte für Eignungskriterien der technischen Leistungsfähigkeit anerkennen, die unweigerlich aus den eingereichten Unterlagen hervorgehen. Jede Referenz muss aktuelle Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefonnummer und E-mail-Adresse) zur Überprüfung der Angaben enthalten. Diesbezüglich unergiebige Unterlagen (fehlerhafte oder unzureichende Kontaktdaten) werden von der Wertung ausgeschlossen.
Von jedem Bewerber sind maximal 2 Referenzprojekte sowohl für den Projektleiter als auch für den leitenden Probennehmer einzureichen. Sollte ein Bewerber dennoch diesbezüglich mehr als 2 Referenzprojekte einreichen, so hat er jeweils zu erklären, welche beiden Referenzen im Rahmen der Bewertungsmatrix beurteilt werden sollen. Fehlen diesbezügliche Angaben wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Von jedem Bewerber sind maximal 2 Referenzprojekte sowohl für den Projektleiter als auch für den leitenden Probennehmer einzureichen. Sollte ein Bewerber dennoch diesbezüglich mehr als 2 Referenzprojekte einreichen, so hat er jeweils zu erklären, welche beiden Referenzen im Rahmen der Bewertungsmatrix beurteilt werden sollen. Fehlen diesbezügliche Angaben wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
— Vorlage erfolgreicher Teilnahmebestätigungen für Ringversuche mit organischen Gruppenparametern (analytische Qualiitätssicherung des Labors). Es sind Belege aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 vorzulegen, bei denen mindestens 5 Einzelsubstanzen des jeweiligen organischen Gruppenparameters im Rahmen des Ringversuchs nachzuweisen waren. Es werden nur Belege von Laborstandorten anerkannt, die auch für die auszuschreibenden Analyseleistungen vorgesehen sind. Entsprechende Labore / Laborstandorte sind verbindlich zu benennen. Relevant sind Ringversuche mit LHKW in der Matrix Abwasser und Ringversuche mit anderweitigen organischen Gruppenparametern (z.B. BTEX, Phenole und Kresole, Chlorphenole, Chlorbenzole, aromatische Amine, PAK, PCB, ...) in der Matrix Abwasser oder Grundwasser.
— Vorlage erfolgreicher Teilnahmebestätigungen für Ringversuche mit organischen Gruppenparametern (analytische Qualiitätssicherung des Labors). Es sind Belege aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 vorzulegen, bei denen mindestens 5 Einzelsubstanzen des jeweiligen organischen Gruppenparameters im Rahmen des Ringversuchs nachzuweisen waren. Es werden nur Belege von Laborstandorten anerkannt, die auch für die auszuschreibenden Analyseleistungen vorgesehen sind. Entsprechende Labore / Laborstandorte sind verbindlich zu benennen. Relevant sind Ringversuche mit LHKW in der Matrix Abwasser und Ringversuche mit anderweitigen organischen Gruppenparametern (z.B. BTEX, Phenole und Kresole, Chlorphenole, Chlorbenzole, aromatische Amine, PAK, PCB, ...) in der Matrix Abwasser oder Grundwasser.
Ein Bewerber kann grundsätzlich eine Referenz auch für mehrere Eignungskriterien heranziehen, sofern sie die jeweiligen Kriterien erfüllt.
Will sich ein Bieter auf die technische Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens im Sinne einer Eignungsanleihe (§ 47 Abs. 1 VgV) berufen, so hat er dies im Angebot darzulegen und durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Mittel des anderen Unternehmens im Rahmen des Auftrages zur Verfügung stehen.
Will sich ein Bieter auf die technische Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens im Sinne einer Eignungsanleihe (§ 47 Abs. 1 VgV) berufen, so hat er dies im Angebot darzulegen und durch eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Mittel des anderen Unternehmens im Rahmen des Auftrages zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Bei Auftragserteilung ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssumme für Personenschäden liegt bei 2 500 000 EUR, für sonstige Schäden bei 1 000 000 EUR. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass auch Umweltschäden mit abgedeckt sind – ansonsten bedarf es des zusätzlichen Nachweises einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von 500 000 EUR. Die aufgeführten Deckungssummen gelten jeweils je Schadensfall,
— Bei Auftragserteilung ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssumme für Personenschäden liegt bei 2 500 000 EUR, für sonstige Schäden bei 1 000 000 EUR. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass auch Umweltschäden mit abgedeckt sind – ansonsten bedarf es des zusätzlichen Nachweises einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von 500 000 EUR. Die aufgeführten Deckungssummen gelten jeweils je Schadensfall,
— Vorlage einer von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. In dieser ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall zu erklären. Alle Mitglieder sind aufzuführen und der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Es ist zu bestätigen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bieter gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— Vorlage einer von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. In dieser ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall zu erklären. Alle Mitglieder sind aufzuführen und der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Es ist zu bestätigen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bieter gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß § 17 VOL/B
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch und wird von einem zu benennenden Bevollmächtigten vertreten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Ausschlusskriterium gemäß § 57 Abs. 1.2 VgV, sofern die geforderten folgenden Nachweise und Erklärungen nicht vollständig oder fehlerhaft eingereicht werden. Der Auftraggeber wird keine Unterlagen vom Bieter nachfordern (§ 56 Abs. 2 VgV)
— sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen der…
… Bedingungen für den Auftrag (III.1),
… Teilnahmebedingungen (III.2.1, III.2.2 und III.2.3) sind beizufügen. Bei Bietergemeinschaften ist darzulegen, welches Unternehmen welche Leistungen durchführt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Tobias Sieper
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-11-05 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 21 B eIMD Sprendlingen / GW-Monitoring 2018 bis 2022
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamtkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Nr. 1 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Wiederkehrender Auftrag
2022
Quelle: OJS 2018/S 145-333299 (2018-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 193 804,30 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-11 📅
Name: SGS Institut Fresenius GmbH
Postanschrift: Am TÜV 1
Postort: Sulzbach
Postleitzahl: 66280
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,