Gruppenrechtsschutzversicherungsvertrag für Mitglieder des BayGT

Bayerischer Gemeindetag, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Gruppenrechtsschutzversicherungsvertrag für Mitglieder des BayGT

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsschutzversicherungen
Kurze Beschreibung: Gruppenrechtsschutzversicherungsvertrag für Mitglieder des BayGT
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsschutzversicherungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerischer Gemeindetag, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Dreschstraße 8
Postleitzahl: 80805
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.bay-gemeindetag.de 🌏
E-Mail: vergabe@bay-gemeindetag.de 📧
URL der Dokumente: https://www.bay-gemeindetag.de/VergabeverfahrenRechtschutz.aspx 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 025-053973
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Um die Mitteilung von Antworten auf Bieterfragen sowie zusätzliche Informationen oder Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erhalten, ist es notwendig, dass die Bieter eine Kontakt-E-Mail-Adresse hinterlassen, an die die Informationen übermittelt werden können. Bitte senden Sie diese an vergabe@bay-gemeindetag.de mit dem Betreff „Bieterregistrierung Gruppenversicherungsvertrag“. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen gegebenenfalls auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig mitgeteilt werden können, müssen die Rückfragen spätestens 13 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist unter der o. g. E-Mail-Adresse eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden. Wichtiger Hinweis: Angebote, die Abweichungen von den Vertragsbedingungen beinhalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Sollte aus Sicht des Bieters aus einem wichtigen Grund ein Änderungsbedarf bei einzelnen Vertragsbedingungen bestehen, muss er hierauf unter der o. g. E-Mail-Adresse unverzüglich, spätestens aber 13 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, unter Angabe der Gründe und eines Änderungsvorschlags hinweisen. Der Auftraggeber wird dann entscheiden, ob eine Änderung im Vertrag vorgesehen wird und dies ggfs. allen Bietern mitteilen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der BayGT hat nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 seiner Verbandssatzung die Aufgabe, seine Mitglieder zu beraten, den Erfahrungsaustausch zu pflegen und den Rechtsschutz und die gerichtliche Vertretung nach Maßgabe von Verträgen zu gewährleisten. Ziel ist es, den Mitgliedern ein wirtschaftliches Versicherungskonzept anzubieten und für sie einen möglichst umfassenden Rechtsschutz zu gewährleisten.
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Der ausgeschriebene Gruppenversicherungsvertrag dient der Erfüllung der Aufgabe des BayGT, Rechtschutz für seine Mitglieder zu organisieren.
Der Versicherer gewährleistet nach Maßgabe des Versicherungsvertrags, dass die Versicherten ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können und trägt für deren Rechtsschutz die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten im vereinbarten Umfang.
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Der Versicherer schließt mit dem BayGT als Versicherungsnehmer den Gruppenversicherungsvertrag für die Rechtsschutzversicherung ab, dem die Mitglieder des BayGT nach Maßgabe des Vertrages als Versicherte beitreten können. Der Beitritt zu diesem Gruppenversicherungsvertrag ist für die Mitglieder freiwillig.
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Der Gruppenversicherungsvertrag beginnt am 1.1.2019.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption (s. o.)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister
Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über die Gesamtnettobeitragseinnahmen des Unternehmens (nicht des Konzerns) in den Jahren 2015, 2016 und 2017
Eigenerklärung über die Gesamtnettobeitragseinnahmen aus Rechtsschutzversicherungen
des Unternehmens (nicht des Konzerns) in den Jahren 2015, 2016 und 2017
mit Kommunen des Unternehmens (nicht des Konzerns) in den Jahren 2015, 2016 und 2017
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über die Anzahl der Rechtsschutzversicherungsverträge mit Kommunen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (bei Gruppenversicherungsverträgen ist die Anzahl der Versicherten anzugeben)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Der Einsatz von Unterauftragnehmern in den Bereichen Vertragsmanagement, Kundenkontakt/-service, Schadensabwicklung etc. ist nicht zugelassen).
Mindeststandards:
Es müssen im Durchschnitt mindestens 50 Rechtsschutzversicherungsverträge pro Jahr mit Kommunen bestanden haben (bei Gruppenversicherungsverträgen zählt die Anzahl der Versicherten).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zulassung als Versicherungsunternehmen nach § 8 VAG oder in einem Mitgliedstaat der EU

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:10

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.bay-gemeindetag.de/VergabeverfahrenRechtschutz.aspx 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Um die Mitteilung von Antworten auf Bieterfragen sowie zusätzliche Informationen oder Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erhalten, ist es notwendig, dass die Bieter eine Kontakt-E-Mail-Adresse hinterlassen, an die die Informationen übermittelt werden können. Bitte senden Sie diese an vergabe@bay-gemeindetag.de mit dem Betreff „Bieterregistrierung Gruppenversicherungsvertrag“.
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Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen gegebenenfalls auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig mitgeteilt werden können, müssen die Rückfragen spätestens 13 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist unter der o. g. E-Mail-Adresse eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden.
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Wichtiger Hinweis: Angebote, die Abweichungen von den Vertragsbedingungen beinhalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Sollte aus Sicht des Bieters aus einem wichtigen Grund ein Änderungsbedarf bei einzelnen Vertragsbedingungen bestehen, muss er hierauf unter der o. g. E-Mail-Adresse unverzüglich, spätestens aber 13 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, unter Angabe der Gründe und eines Änderungsvorschlags hinweisen. Der Auftraggeber wird dann entscheiden, ob eine Änderung im Vertrag vorgesehen wird und dies ggfs. allen Bietern mitteilen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89-2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 025-053973 (2018-02-02)