Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu fordern:
– mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen,
– Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
– Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt,
– Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Gefordert werden mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, die die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistung bestätigen. Mindestens eine der Referenzen sollte 250 TEUR umfassen. Maßgeblich für die Berechnung des 5-Jahres Zeitraumes ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung und der Abnahmetermin der Leistung, die durch eine Referenz belegt wird.
Die Referenzen sollen die folgenden Kriterien umfassen:
– Benennung der Ansprechpartner,
– Art der ausgeführten Leistung,
– Auftragssumme,
– Ausführungszeitraum,
– stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
– Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
– stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen,
– Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
– Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
– ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
– Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Hinsichtlich der Referenzen behalten wir uns vor weitere anzufordern, sofern die im Rahmen der Präqualifikation hinterlegten nach Art und Umfang nicht ausreichend sein sollten. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.