1) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A:
1.1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform „Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz „http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten;
1.2) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen;
1.3) Die Kommunikation, z. B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mail-Adresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten;
1.4) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z. B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
2) Angebot:
2.1.1) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen;
2.1.2) Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter „Vergabeunterlagen" zur Verfügung;
2.1.3) Postalische Abgabe der Angebote ist nicht zulässig;
2.1.4) Die Abgabe einer GAEB Angebotsdatei ist gewünscht, jedoch ist keine Bedingung zur Angebotsabgabe;
2.1.5) Wertung
Gemäß § 16d EU Abs.4 VOB/A (2016) werden unaufgeforderte Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt.
Nicht gewertete Preisnachlässe (Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und können im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt werden.
2.1.6) Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und/ oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern.
In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein:
— Einzelkosten der Teilleistungen,
— Baustellengemeinkosten,
— allgemeine Geschäftskosten,
— Wagnis und Gewinn.
Weiterer Hinweis
Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen bei).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYYAA