GWRA Flankenschanze

GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH

Leistungsgegenstand ist die Errichtung von 6 Sicherungsbrunnen und die Aufstellung sowie der Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) über einen Zeitraum von 6 Jahren (optional mit einer Verlängerung um 2 Jahre)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung
Referenznummer: 10021-2018-1-EU
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Errichtung von 6 Sicherungsbrunnen und die Aufstellung sowie der Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) über einen Zeitraum von 6 Jahren (optional mit einer Verlängerung um 2 Jahre)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Steuerung oder Eindämmung von Grundwasserverschmutzung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Postanschrift: Schöneberger Ufer 89 – 91
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.gesa-info.de 🌏
E-Mail: a.lutz@gesa-info.de 📧
Telefon: +49 302451-3664 📞
Fax: +49 302451-3652 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQYGRU/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQYGRU 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 243-555534
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQYGRU

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Auf der durch die GESA mbH verwalteten Liegenschaft Flankenschanze 42/Borchertweg 2 befindet sich ein durch hauptsächlich BTEX verursachter Grundwasserschaden, der bereits in westlicher Abstromrichtung die Grundstücksgrenzen überschreitet. Um die weitere Verlagerung von Schadstoffen mit dem Grundwasserabstrom über die Grundstücksgrenzen hinaus zu unterbinden, ist eine hydraulische Abstromsicherung geplant. Dazu sind 6 Brunnen (8 m Tiefe, Ausbau DN 125 HDPE) zu errichten. Zum Erreichen des Sicherungsziels ist ein durchschnittlicher Volumenstrom von 12 m
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BTEX – 10 000 μg/l, Benzol: 4 500 μg/l, MKW (C5-C10): 2 000 μg/l, MKW (C 10 – C 40): 500 μg/l, MKW (C1-C10): 15 000 μg/l (inkl. Methan !), MTBE: 50 μg/l, TMB: 1 000 μg/l, TBA: < 100 μg/l, Methan: 12 000 μg/l.
Die Technik der Grundwasserreinigung wird funktional ausgeschrieben. Über Nebenangebote können weitere alternative Verfahren angeboten werden. Die Platzverhältnisse für die Aufstellung der GWRA sind beengt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption des Betriebs der GWRA um 2 x je ein Jahr
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Anlagenbetriebs um 2x je 1 Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gewerbegelände Flankenschanze 42/Borchertweg 2
13585 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) iV A (herunterladbar auf der dtvp.de-Plattform)
Ergänzend zu den Angaben in der EEE:
2) Nachweis Fachbetrieb nach Wasserhaushaltgesetz der BRD (ein gleichgearteter Nachweis von Wirtschaftsteilnehmern aus dem europäischen Binnenmarkt wird anerkannt). Bieter deren Sitz nicht in Deutschland ist, haben die vorgenannten Bescheinigungen durch für sie zuständige Institutionen in deutscher Sprache vorzulegen;
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3) Nachweis Befähigung nach TRGS 524 der BRD (ein gleichgearteter Nachweis von Wirtschaftsteilnehmern aus dem europäischen Binnenmarkt wird anerkannt)
Das Fehlen bzw. die Ungültigkeit der in den lfd. Nummern 1 – 3 geforderten Nachweise führt zur Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien) – betrifft bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachzuweisen sind:
1) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Vorlage der gültigen Versicherungspolice mit den Vertragsbedingungen;
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die Jahre 2015, 2016 und 2017 sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist;
3) Angabe zur Zahl der Beschäftigten 2015, 2016 und 2017, gegliedert nach: Ingenieure, Techniker, Anzahl der Vollzeitbeschäftigten;
4) Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister seines Herkunftslandes vorschriftsmäßig eingetragen ist, ggf. Erklärung unter Eid oder Vorlage einer Bescheinigung.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen /Nachweise von jedem Mitglied abzugeben.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unernehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, in dem es eine entsprechende Verpflichtungserklärung in Form eines geschlossenen Bindungsvertrages für den Auftragsfall dieser Unternehmer vorliegt.
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Die Unterlagen müssen gültig sein, wenn Unterlagen ohne Angabe eines Gültigkeitsdatum ausgestellt wurden, dürfen diese nicht älter als 6 Monate sein. Sollten keine Bilanzen/keine Bilanzauszüge vorgelegt werden, sind entsprechende Informationen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu erklären. Der Grund für die Nichtvorlage ist kurz darzustellen. Das Fehlen bzw. die Ungültigkeit der zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geforderten Unterlagen führt zur Nichtberücksichtigung im weiteren Verfahren (Ausschlusskriterien).
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Referenzen des Unternehmens sind für max. 3 Projekte nachzuweisen (siehe Formblatt 2).
2) Besondere Erfahrungen bei der Ausführung vergleichbarer Leistungen (z. Bsp. Errichtung und Betrieb von Sanierungsanlagen zur Sanierung von BTEX-Schäden im Grundwasser);
3) Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich (Grundwassersanierung).
Die Unterlagen zu 1. bis 3. sind zwingend mit der Bewerbung vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden einmalig unter Fristsetzung von 5 Werktagen nachgefordert. Das Fehlen einer der Unterlagen zu 1. bis 4. nach Verstreichen der genannten Frist führt zum Ausschluss der Bewerbung.
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Durch ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, sind vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Mindeststandards:
Der Bewerber muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 3 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Dies gilt im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied. Der Bewerber muss die Versicherungspolice mit den Vertragsbedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung spätestens vor Beauftragung zur Prüfung vorlegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) EEE IV C und D (Schwerpunkt wesentliche, in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen zur Grundwassersanierung mit BTEX)
Ergänzend zur EEE:
2) Formblätter 1a) Projektleiter und 1b) Mitarbeiter, herunterladbar auf der dtvp.de-Plattform;
3) Formblatt 2 Unernehmen mit 3 Referenzprojekten, herunterladbar auf der dtvp.de-Plattform;
Auf Formblättern des Auftraggebers (Bestandteile der vom Bewerber beim Auftraggeber abgeforderten Unterlagen) sind Angaben zu machen über:
— die für die Auftragsdurchführung vorgesehene Projektleitung mit Vorname, Nachname, Berufsjahre insgesamt (nach Abschluss der Ausbildung), Berufsjahre im Bereich der Grundwasserbehandlung allgemein und gesondert im Speziellen der Grundwasserbehandlung von schadstoffhaltigem Grundwasser, Mitgliedschaft / Funktion in Fachverbänden/Fachgremien, Diplom(e) – wann / Beschreibung, Fortbildung(en) – wann/Beschreibung, weitere Qualifikationen. wann/welche, Tätigkeit als Projektleiter in höchstens drei Projekten sind anzugeben, welche den Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, weitgehend entsprechen, gegliedert nach: Name und Art des Projektes, relevanten Schadstoffen, Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer), Leistungen der Projektleitung (allgemein), Leistungen im Bereich Grundwassersanierung.
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Die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter mit Tätigkeitsschwerpunkten für die Grundwassersanierung mittels Reinigungsverfahren für schadstoffbelastete Grundwässer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend den Angaben (siehe oben) für Projektleiter einschließlich Angaben zu bis zu 3 Projekten;
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Unternehmensangaben von maximal drei vorhabensrelevanten Referenzen mit Projektbezeichnung, Standort, Auftraggeber, Rückfrage-Adresse, Ansprechpartner, Projektstatus, Projektlaufzeit, Auftragsvolumen, Schadstoffspektrum, örtliche Bedingungen (Sanierung in unmittelbarwer Nähe zu Bebauungen, Sanierung in unmittelbarer Nähe zu gewerblich genutzten Objekten), Leistungen im Bereich Grundwassersanierung entsprechend den Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sein werden/Sanierungsverfahren (Technologie).
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Die dem Bewerber zur Verfügung stehende Zahl der Beschäftigten und technische Ausrüstung, bezogen auf die Leistungsinhalte, die Gegenstand der Vergabe sein werden, sind darzustellen.
Der Bewerber muss Angaben zur Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems machen und im Falle einer Akkreditierung sich dazu erklären. Interne Verfahren und (ggf.) Zertifizierungen durch Dritte sind darzustellen.
Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, in dem es eine entsprechende Verpflichtungserklärung in Form eines geschlossenenen Bindungsvertrags für den Auftragsfall dieser Unternehmen vorlegt.
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Mindeststandards:
Benennung von mindestens 2 Unternehmensreferenzen, bei denen nachweislich ein nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik angewandtes Reinigungsverfahren für BTEX-belastetes Grundwasser mit Förderraten von mindestens 12 m
Zum Nachweis müssen die Bewerber folgende Angaben machen:
Projektort/Standort, Auftraggeber, Auftragsvolumen, Kurzbeschreibung des Vorhabens aus dem hervorgeht, dass es sich hierbei um den Einsatz von Reinigungsverfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt, BTEX-Konzentrationen im Zustand vor und nach der Sanierung. Diese Referenzen und deren erfolgreiche Durchführung sind durch den Auftraggeber oder einer vom Auftraggeber bevollmächtigten Institution, wie eine Bauleitung oder eine Fremdüberwachung, schriftlich zu bestätigen. Dies hat unter Angabe der Intstitution, des Ansprechpartners und der Kontaktdaten zu erfolgen. Die Vergabestelle zu diesem Vergabeverfahren wird die Richtigkeit der Angabenbei der benannten Kontaktstelle überprüfen.
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Der Nachweis gilt dann als erbracht, wenn sich die Referenz auf den Bewerber allein oder auf den Bewerber als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht oder wenn sich die Referenz auf den Projektleiter des Bewerbers allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht. Für den Fall, dass sich die Referenz auf den Projektleiter einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss der Bewerber dies geeignet nachweisen und zudem glaubhaft nachweisen, dass das Unternhemen auf die Ausführung der Leistungen personell und technisch eingerichtet ist.
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Der Nachweis der erfolgreichen Sanierung durch den Auftraggeber für die Referenz ist trotzdem zu erbringen. Sollte das Projekt noch nicht abgeschlossen sein, so werden auch Referenzen anerkannt, bei denen aufgrund der bisherigen Maßnahmendurchführung der Nachweis einer erfolgreichen Ausführung unmittelbar bevorsteht. Auch dies ist durch die Bestätigung des Auftraggebers oder vom Auftraggeber beauftragter Instititionen zu bestätigen und wird durch die Vergabestelle überprüft. Für den Fall, dass die geforderten Erklärungen nicht vorgelegt werden oder dass die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme sich bei der Überprüfung durch die Vergabestelle als falsch herausstellt, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
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Der Bewerber hat den Nachweis der Absicherung der Vorortpräsenz durch einen Mitarbeiter nach Störungsmeldungen oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber / die Fremdüberwachung in dringenden Fällen (erhebliche Störungen, Havarien) beizubringen (gilt auch an Tagen außerhalb der üblichen Arbeitsszeiten, an Wochenenden, feiertags, nachts). Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung zum Wohn-/Arbeitsort der für die Havarieabwehr zuständigen Person/Personen und zur Fahrzeit + Zeit bis zur Herstellung der Einsatzbereitschaft vor Ort zu erbringen. Die Vergabestelle prüft den Fahrzeitansatz geeignet nach.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es ist eine Anlagenverfügbarkeit von 95 % pro Jahr zu garantieren.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Rangfolge für die Bewerber wird dadurch ermittelt, dass mit den in einer Auswahlmatrix genannten Eignungsmerkmalen aus den vom Bewerber abgefragten Informationen zur Eignung eine Punktevergabe erfolgt und die im Kriterium erzielte Punktezahl nach Maßgabe der Auswahlmatrix aufaddiert wird. Der geeignete Bewerber mit der höchsten Punktezahl gerät auf Platz 1 der Bewerberauswahl, danach folgen die Bewerber mit entsprechender geringerer Punktezahl, bis die bekannt gemachte Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen, erreicht ist (letzter Platz). Die übrigen geeigneten Bewerber mit Punktezahlen unterhalb des letzten Platzes scheiden aus und werden nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von geeigneten Bewerbern können dem Kapitel „Bewerberauswahl" aus den Unterlagen für den Teilnahmeantrag in der dazu erstellten Auswahlmatrix entnommen werden.
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Die Kriterien der EEE werden mit 15 v. H. bewertet, wobei insbesondere der Nachweis der gerätetechnischen Ausstattung, der Hardware/Software/Büroausstattung, vorhandene Fachbetriebszulassungen (WHG, TRGS524), Mobilisierbarkeit und Umweltmanagementmaßnahmen in Bezug auf die geforderte Leistung höher bewertet werden. Vom Bewerber sind Kriterien der Eignung für die Projektleitung und die Mitarbeiter zu erfüllen, die mit 15 v. H. (Projektleiter) bzw. 20 v. H. (Mitarbeiter) gewichtet werden, insbesondere eine langjährige Berufserfahrung im Bereich der Behandlung schadstoffhaltigen Grundwassers und die zutreffenden Referenzen (vergleichbarer Standort insbesondere die Nähe zu Bebauungen, vergleichbares Schadstoffspektrum) werden höher bewertet. Die Eignung des Unternehmens wird mit 50 v. H. gewichtet. Dabei werden vergleichbare Sanierungsverfahren mit einem vergleichbaren Auftragsvolumen, gleichgeartete örtliche Bedingungen mit Einsatz von Arbeits- und Emissionsschutz höher bewertet.
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Die Maximalpunktzahl für Platz 1 ist 254 (=100 %). Zur Rangplatzierung findet folgendes Verfahren Anwendung:
1) Sind < 5 Bewerber geeignet, werden diese Bewerber ausgewählt;
2) Sind mehr als 5 Bewerber geeignet, dann werden die Bewerber der Ränge 6-8 ebenfalls ausgewählt, wenn Ihr Punkteabstand nicht mehr als 10 % der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Rang 5 abweicht;
3) Sind geeignete Bewerber auf Rang 8 und höher punktgleich (die gemäß obigen Punkt 2. in die Auswahl kommen), dann entscheidet über den Bewerber auf Rang 8 das Los;
4) Sind keine Bewerber geeignet, wird das Vergabeverfahren aufgehoben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-12-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: mittelbare Bundesgesellschaft
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.dtvp.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQYGRU/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (10 Kalendertage bei elektronischem Weg oder Fax), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 134 Abs.2 Nr. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich oder zulässig 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung. Die Frist verkürzt sich auf 10 Kalendertage, wenn die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet wird. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 243-555534 (2018-12-12)