Die Gemeinde Ostseeheilbad Zingst beabsichtigt die Vergabe der Planungs- und Beratungsleistungen von Ingenieuren für die Sanierung und Neugestaltung der Hafen- und Steganlagen am Zingster Strom. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Erstellung einer Sanierungs- bzw. Neubauplanung von Anlagen im Bereich des Hafens und des Wasserwanderrastplatzes Zingst, den Ausbau einer Erschließungsstraße und die Unterstützung im Zuge der Förderung bis hin zur baulichen Umsetzung. Die Planungsleistung ist die Grundlage für die Beantragung weiterer Mittel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Ostseeheilbad Zingst beabsichtigt die Vergabe der Planungs- und Beratungsleistungen von Ingenieuren für die Sanierung und Neugestaltung der Hafen- und Steganlagen am Zingster Strom. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Erstellung einer Sanierungs- bzw. Neubauplanung von Anlagen im Bereich des Hafens und des Wasserwanderrastplatzes Zingst, den Ausbau einer Erschließungsstraße und die Unterstützung im Zuge der Förderung bis hin zur baulichen Umsetzung. Die Planungsleistung ist die Grundlage für die Beantragung weiterer Mittel.
Die Gemeinde Ostseeheilbad Zingst beabsichtigt die Vergabe der Planungs- und Beratungsleistungen von Ingenieuren für die Sanierung und Neugestaltung der Hafen- und Steganlagen am Zingster Strom. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Erstellung einer Sanierungs- bzw. Neubauplanung von Anlagen im Bereich des Hafens und des Wasserwanderrastplatzes Zingst, den Ausbau einer Erschließungsstraße und die Unterstützung im Zuge der Förderung bis hin zur baulichen Umsetzung. Die Planungsleistung ist die Grundlage für die Beantragung weiterer Mittel.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-10 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 153-351197
ABl. S-Ausgabe: 153
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 530 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Es sind Planungsleistungen gemäß Teil 3 HOAI (Objektplanung) entsprechend Abschnitt 1 (Gebäude), Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke), Abschnitt 4 (Verkehrsanlagen) inkl. der zugehörigen Bauüberwachungsleistungen zu erbringen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Bauabschnitte. Der Abruf der Planungsleistungen erfolgt ebenfalls schrittweise entsprechend der zeitlichen Umsetzung der Bauabschnitte. Das Gesamtprojekt soll in den Jahren 2019 und 2022 realisiert werden. Die Fertigstellung der Genehmigungsplanung wird innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung dieser Zieltermine erforderlichen Kapazitäten müssen vorhanden sein.
Es sind Planungsleistungen gemäß Teil 3 HOAI (Objektplanung) entsprechend Abschnitt 1 (Gebäude), Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke), Abschnitt 4 (Verkehrsanlagen) inkl. der zugehörigen Bauüberwachungsleistungen zu erbringen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Bauabschnitte. Der Abruf der Planungsleistungen erfolgt ebenfalls schrittweise entsprechend der zeitlichen Umsetzung der Bauabschnitte. Das Gesamtprojekt soll in den Jahren 2019 und 2022 realisiert werden. Die Fertigstellung der Genehmigungsplanung wird innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung dieser Zieltermine erforderlichen Kapazitäten müssen vorhanden sein.
In einem vorgeschalteten Auswahlverfahren sollen anhand der unter II.2.9) genannten Eignungskriterien 5 Ingenieurbüros zur Teilnahme ausgewählt werden.
Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert. Bei weniger als 5 Bewerbern verringert sich die Mindestanzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, entsprechend.
Mit den verbleibenden Bietern wird im Weiteren ein Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Zu planende Maßnahmen sind:
1) Hafensanierung (u. a. Spundwände setzen)
2) Gehweg- und Straßenbau 3. Abbruch – und Neubau von Steganlagen
4) Abbruch – und Neubau eines Sanitärgebäudes
5) Errichtung eines Kinderspielplatzes.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 530 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Sollte sich das Projekt verzögern verlängert sich der Auftrag entsprechend.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung: es ist beabsichtigt, alle Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 3, § 43 Abs. 1 und § 47 Abs. 1 HOAI stufenweise zu beauftragen.
Zunächst werden Leistungen nach den Stufen 1 bis 4 (Vorbereitung, Objektplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) einschließlich der besonderen und zusätzlichen Leistungen, die zur Erstellung der Unterlagen für den Förderantrag notwendig sind, beauftragt. Die Vergabe weiterer Leistungsphasen erfolgt nach Erteilung des Bewilligungsbescheides an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Ein Anspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufen besteht für den Auftragnehmer nicht.
Zunächst werden Leistungen nach den Stufen 1 bis 4 (Vorbereitung, Objektplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) einschließlich der besonderen und zusätzlichen Leistungen, die zur Erstellung der Unterlagen für den Förderantrag notwendig sind, beauftragt. Die Vergabe weiterer Leistungsphasen erfolgt nach Erteilung des Bewilligungsbescheides an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Ein Anspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufen besteht für den Auftragnehmer nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 18374 Zingst
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Berufliche Befähigungen gemäß § 44 VgV – Nachweise der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie),
— Eignung nach §§ 123 und 124 GWB –Eigenerklärung zur Anerkennung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe
Liegen die genannten Erklärungen dem Teilnehmerantrag nicht bei bzw. werden bis zum Ablauf einer eventuellen Nachforderungsfrist nicht nachgereicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Erst bei der Einladung zu den Vergabeverhandlungen sind alle für die Projektbearbeitung vorgesehenen Leistungserbringer zu benennen und der Nachweis ihrer Qualifikation mit Referenzangaben zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer Deckungssumme für Personenschäden ab einer Höhe von 3 Mio. EUR und sonstigen Schäden ab einer Höhe von 1,5 Mio. EUR,
— Umsatz des Unternehmens nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags ab einer Höhe von 500 000 EUR,
— Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
— Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Anzahl und berufliche Befähigung der technischen Fachkräfte des Unternehmens, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inklusive berufliche Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
— Anzahl und berufliche Befähigung der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inklusive berufliche Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV,
— Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügen wird nach § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV,
— Angaben über Erfahrungen mit Maßnahmen, bei denen es um Kosten-, Qualitäts-, und Terminsicherung ging,
— Erfahrungen mit kommunalen und geförderten Maßnahmen,
— Erfahrungen im Zuwendungsbau allgemein,
— Aussagen über die kurzfristige Erreichbarkeit und Quantität der Baubetreuung,
— Aussagen zu Spezialkenntnissen und zur QM-Sicherung,
— Nachweis der Bauvorlageberechtigung.
Zusätzlich werden noch folgende Eigenerklärungen und Nachweise gefordert:
a) Persönliche Referenzen des/der Projektleiter/sowie der Mitarbeiter:
Es sind Referenzen über die erbrachten Leistungen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 1 .6.2018), die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind; einschließlich kurzer Beschreibung des Auftragsinhaltes sowie Angaben des entsprechenden finanziellen Volumens des Auftrags, des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Anschrift, Angabe der telefonischen Erreichbarkeit und E-Mail Adresse vorzulegen. Referenzen, die älter als 5 Jahre (Stichtag 1 .6.2018) sind, werden nicht gewertet. Auf die Mindeststandards wird hingewiesen;
Es sind Referenzen über die erbrachten Leistungen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 1 .6.2018), die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind; einschließlich kurzer Beschreibung des Auftragsinhaltes sowie Angaben des entsprechenden finanziellen Volumens des Auftrags, des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Anschrift, Angabe der telefonischen Erreichbarkeit und E-Mail Adresse vorzulegen. Referenzen, die älter als 5 Jahre (Stichtag 1 .6.2018) sind, werden nicht gewertet. Auf die Mindeststandards wird hingewiesen;
b) Unternehmens-Referenzen:
Es sind Referenzen über die erbrachten Leistungen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 1 .6.2018), die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind einschließlich kurzer Beschreibung des Auftragsinhaltes sowie Angaben des entsprechenden finanziellen Volumens des Auftrags, des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Anschrift, Angabe der telefonischen Erreichbarkeit und E-Mail Adresse vorzulegen. Referenzen, die älter als 5 Jahre (Stichtag 1.6.2018) sind, werden nicht gewertet.
Es sind Referenzen über die erbrachten Leistungen (nicht älter als 5 Jahre, Stichtag 1 .6.2018), die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind einschließlich kurzer Beschreibung des Auftragsinhaltes sowie Angaben des entsprechenden finanziellen Volumens des Auftrags, des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Anschrift, Angabe der telefonischen Erreichbarkeit und E-Mail Adresse vorzulegen. Referenzen, die älter als 5 Jahre (Stichtag 1.6.2018) sind, werden nicht gewertet.
In Form eines Soll- Ist – Vergleiches sind die geschätzten und die abgerechneten Kosten sowie die geplante und der tatsächliche aufgewendete Planungs- und Herstellungszeitraum der benannten Referenzobjekte darzustellen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Ingenieure oder beratende Ingenieure gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Projekt- und Planungsbesprechungen finden in Zingst statt,
— während der Bauzeit ist eine örtliche Präsenz und personelle Kontinuität in Zingst sicherzustellen,
— berufliche Qualifikationen: Architekten, Bauingenieure, Freiraum- und Landschaftsplaner oder vergleichbare Qualifikationen (mit Fach- und Hochschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss),
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
— Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-11-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg- Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588485817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhelfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- und Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(5) ein Nachprüfantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Mängelrüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)) (6) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Wirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(5) ein Nachprüfantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Mängelrüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)) (6) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Wirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 153-351197 (2018-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 411807.37 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Stufenweise Beauftragung: Es ist beabsichtigt, alle Leistungsphasen gemäß § 34 Abs. 3, § 43 Abs. 1 und § 47 Abs. 1 HOAI stufenweise zu beauftragen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-07 📅
Name: Architekten – und Ingenieurunion Stralsund GmbH
Postanschrift: Carl-Heydemann-Ring 55
Postort: Stralsund
Postleitzahl: 18437
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +04 938312569📞
E-Mail: info@aiu.de📧
Land: Vorpommern-Rügen
🏙️
Internetadresse: www.aiu.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 411807.37 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen.
(3) Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(5) Ein Nachprüfantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Mängelrüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)) (6) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Wirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(5) Ein Nachprüfantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Mängelrüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen. (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)) (6) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Wirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).