Auf dem Gelände wurde seit 1903 eine Textilreinigung betrieben. Seit April 2000 ist die Reinigung geschlossen. Bis ca. 1950 wurde als Reinigungsmittel Benzin eingesetzt. Später kam Tetrachlorethen (PER) zum Einsatz.
Das Gelände befindet sich in der Innenstadt von Haiger. Ca. 200 m nordwestlich vom Gelände verläuft der Aubach.
Durch verschiedene Untersuchungen wurden z.T. massive Belastungen an LHKW (ins. PER und Vinylchlorid) in der Bodenluft, im Grundwasser und sowohl in der ungesättigten als auch in der gesättigten Bodenzone nachgewiesen. Eine durchgeführte Bodenluftsanierung wurde 2010 eingestellt. Die Sanierung des Grundwassers erfolgt durch eine kombinierte Grundwassersanierungsanlage (Strippung und Aktivkohle). Der Sanierungsplan für die Bodensanierung ist verbindlich erklärt. Bei den angefragten Leistungen handelt es sich i.W. um:
Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung und Planungsleistungen zur Bodensanierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG
Postanschrift: Waldstraße 11
Postort: Biebesheim
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 62588953715📞
E-Mail: michael.woisnitza@him.de📧
Fax: +49 62588953322 📠
Region: Groß-Gerau🏙️
URL: www.him-asg.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: sonstige Auftraggeber nach § 98 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haiger, ehemalige Reinigung Hüttner
ASG/00/254
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Auf dem Gelände wurde seit 1903 eine Textilreinigung betrieben. Seit April 2000 ist die Reinigung geschlossen. Bis ca. 1 950 wurde als Reinigungsmittel...”
Kurze Beschreibung
Auf dem Gelände wurde seit 1903 eine Textilreinigung betrieben. Seit April 2000 ist die Reinigung geschlossen. Bis ca. 1 950 wurde als Reinigungsmittel Benzin eingesetzt. Später kam Tetrachlorethen (PER) zum Einsatz.
Das Gelände befindet sich in der Innenstadt von Haiger. Ca. 200 m nordwestlich vom Gelände verläuft der Aubach.
Durch verschiedene Untersuchungen wurden z. T. massive Belastungen an LHKW (insb. PER und Vinylchlorid) in der Bodenluft, im Grundwasser und sowohl in der ungesättigten als auch in der gesättigten Bodenzone nachgewiesen. Eine durchgeführte Bodenluftsanierung wurde 2010 eingestellt. Die Sanierung des Grundwassers erfolgt durch eine kombinierte Grundwassersanierungsanlage (Strippung und Aktivkohle). Der Sanierungsplan für die Bodensanierung ist verbindlich erklärt. Bei den beauftragten Leistungen handelt es sich i. W. um Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung und Planungsleistungen zur Bodensanierung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 223328.84 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungs-/ Ingenieurleistungen für die Bodensanierung, örtliche Bauüberwachung, Fachbauüberwachungen, SiGeKo” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Ingenieurbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Ort der Leistung: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofstraße 69, Haiger
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1:
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung mittels Großbohrungen für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1:
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung mittels Großbohrungen für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Es handelte sich i. W. bei Los 1 um folgende Leistungen:
— Grundleistungen und besondere Leistungen für die Leistungsphasen 5-9 des § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke),
— Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zu den Grundleistungen aus Leistungsphase 8 (gem. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4)),
— Umwelttechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung,
— geotechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“im Verhandlungsgespräch: Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zur Planung und Überwachung von Bodensanierungen mittels Bodenaushub durch Großbohrung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“im Verhandlungsgespräch: Vorstellung interessanter Ideen bei der Umsetzung von Bodensanierungen mittels Bodenaushub durch Großbohrungen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“im Verhandlungsgespräch: Personaleinsatzplan des Projektteams und des im Teilnahmeantrag genannten Perosnals”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“im Verhandlungsgespräch: Terminmanagement (Sicherstellung von Ausführungszeiträumen)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“im Verhandlungsgespräch: Sicherstellung der Steuerungsfähigkeit von Personal und Maßnahmen vor Ort”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“im Verhandlungsgespräch: Gewährleistung des Datenmanagements via Grundwassermanager der HIM-ASG”
Preis (Gewichtung): 30
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ingenieur- und gutachterliche Leistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2:
Ausgeschrieben wurden Ingenieur- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der hydraulischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 2:
Ausgeschrieben wurden Ingenieur- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der hydraulischen Grundwassersanierung (Strippung und Aktivkohle) für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Es handelte sich i. W. bei Los 2 um folgende Leistungen:
— --> Betreuung und ggfs. Optimierung der Grundwassersanierungsanlage. Dies umfasst Folgende Leistungen:
— Überwachung, Begleitung und Kontrolle des Anlagenbetriebes inkl. Termin- und Kostenkontrolle,
— Planung und Begleitung des Grundwassermonitorings inkl. Abstimmungen mit der Betreiberfirma und dem chemisch-analytischen Labor, laufende Kontrolle und Auswertung eingehender Messwerte des Betriebs und der Analysen u. a. in Bezug auf die Schadstoffentwicklung und den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb, Aktualisierungen der Gefährdungsbewertungen einschließlich Umsetzung in der Anlagenoptimierung, Dokumentation,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination inkl. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Minimierung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken während des Betriebes,
— Erstellung von Jahresberichten zur Dokumentation des Sanierungsbetriebes,
— -> Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen Dritter (Betrieb und Wartung der Grundwassersanierung / Chemische Analytik)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“im Verhandlungsgespräch: Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zu Planung und Optimierung von hydraulischen Sicherungsmaßnahmen zur Reinigung von LHKW...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
im Verhandlungsgespräch: Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zu Planung und Optimierung von hydraulischen Sicherungsmaßnahmen zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“im Verhandlungsgespräch: Vorstellung interessanter Ideen bei der Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“im Verhandlungsgespräch: Personaleinsatzplan des Projektteams und des im Teilnahmeantrag genannten Personals”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 054-119599
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung: Ingenieurbauwerke (Lph 5-9 des §43 HOAI), örtliche Bauüberwachung, umwelt- und geotechnische...”
Titel
Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung: Ingenieurbauwerke (Lph 5-9 des §43 HOAI), örtliche Bauüberwachung, umwelt- und geotechnische Fachbauüberwachung, Sigeko
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Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ahu AG
Postanschrift: Kirberichshofer Weg 6
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
URL: www.ahu.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 131213.84 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
“Planung / Überwachung Großlochbohrungen
Fachgerechte Probenahme Boden, Bodenluft, Grundwasser inkl. Feldparameter”
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Ingenieur- und gutachterliche Leistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung (LOS 2)” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 92 115 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2018/S 204-465763 (2018-10-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-25) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1:
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung mittels Großbohrungen für den Zeitraum 08/2018 bis Ende 07/2022, wenn...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1:
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung mittels Großbohrungen für den Zeitraum 08/2018 bis Ende 07/2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Es handelte sich i. W. bei Los 1 um folgende Leistungen:
— Grundleistungen und besondere Leistungen für die Leistungsphasen 5-9 des § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke),
— Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zu den Grundleistungen aus Leistungsphase 8 (gem. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4)),
— Umwelttechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung,
— geotechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 204-465763
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2018-B003183-51
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ahu GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 131213.84 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 231-567566 (2019-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: HIM GmbH Bereich Altlastensanierung HIM-ASG
Telefon: +49 62588951027📞
E-Mail: michael.sieber@him.de📧
URL: http://www.him.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.him.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Haiger, ehemalige Reinigung Hüttner
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofstr. 69, Haiger
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1:
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung
mittels Großbohrungen für den Zeitraum 08/2018 bis Ende 07/2022, wenn...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1:
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung
mittels Großbohrungen für den Zeitraum 08/2018 bis Ende 07/2022, wenn das Land
Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein
Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der
Gesamtsumme.
Es handelte sich i. W. bei Los 1 um folgende Leistungen:
- Grundleistungen und besondere Leistungen für die Leistungsphasen 5 - 9 des § 43
HOAI (Ingenieurbauwerke),
- Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zu den Grundleistungen aus
Leistungsphase 8 (gem. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4)),
- Umwelttechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen
Bauüberwachung
- geotechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen
Bauüberwachung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Los 2 ist nicht Gegenstand vorliegender Bekanntmachung
Auftragsvergabe
Titel: Haiger, ehemalige Reinigung Hüttner
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 131213.84 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr.
4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2
GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.
1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 167) geändert worden
ist.
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Quelle: OJS 2023/S 134-427540 (2023-07-11)