Auf dem Gelände wurde seit 1903 eine Textilreinigung betrieben. Seit April 2000 ist die Reinigung geschlossen. Bis ca. 1950 wurde als Reinigungsmittel Benzin eingesetzt. Später kam Tetrachlorethen (PER) zum Einsatz. Das Gelände befindet sich in der Innenstadt von Haiger. Ca. 200 m nordwestlich vom Gelände verläuft der Aubach. Durch verschiedene Untersuchungen wurden z.T. massive Belastungen an LHKW (ins. PER und Vinylchlorid) in der Bodenluft, im Grundwasser und sowohl in der ungesättigten als auch in der gesättigten Bodenzone nachgewiesen. Eine durchgeführte Bodenluftsanierung wurde 2010 eingestellt. Die Sanierung des Grundwassers erfolgt durch eine kombinierte Grundwassersanierungsanlage (Strippung und Aktivkohle). Der Sanierungsplan für die Bodensanierung ist verbindlich erklärt. Bei den angefragten Leistungen handelt es sich i.W. um: Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung und Planungsleistungen zur Bodensanierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: ASG/00/254
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände wurde seit 1903 eine Textilreinigung betrieben. Seit April 2000 ist die Reinigung geschlossen. Bis ca. 1950 wurde als Reinigungsmittel Benzin eingesetzt. Später kam Tetrachlorethen (PER) zum Einsatz.
Das Gelände befindet sich in der Innenstadt von Haiger. Ca. 200 m nordwestlich vom Gelände verläuft der Aubach.
Durch verschiedene Untersuchungen wurden z.T. massive Belastungen an LHKW (ins. PER und Vinylchlorid) in der Bodenluft, im Grundwasser und sowohl in der ungesättigten als auch in der gesättigten Bodenzone nachgewiesen. Eine durchgeführte Bodenluftsanierung wurde 2010 eingestellt. Die Sanierung des Grundwassers erfolgt durch eine kombinierte Grundwassersanierungsanlage (Strippung und Aktivkohle). Der Sanierungsplan für die Bodensanierung ist verbindlich erklärt. Bei den angefragten Leistungen handelt es sich i.W. um:
Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung und Planungsleistungen zur Bodensanierung.
Auf dem Gelände wurde seit 1903 eine Textilreinigung betrieben. Seit April 2000 ist die Reinigung geschlossen. Bis ca. 1950 wurde als Reinigungsmittel Benzin eingesetzt. Später kam Tetrachlorethen (PER) zum Einsatz.
Das Gelände befindet sich in der Innenstadt von Haiger. Ca. 200 m nordwestlich vom Gelände verläuft der Aubach.
Durch verschiedene Untersuchungen wurden z.T. massive Belastungen an LHKW (ins. PER und Vinylchlorid) in der Bodenluft, im Grundwasser und sowohl in der ungesättigten als auch in der gesättigten Bodenzone nachgewiesen. Eine durchgeführte Bodenluftsanierung wurde 2010 eingestellt. Die Sanierung des Grundwassers erfolgt durch eine kombinierte Grundwassersanierungsanlage (Strippung und Aktivkohle). Der Sanierungsplan für die Bodensanierung ist verbindlich erklärt. Bei den angefragten Leistungen handelt es sich i.W. um:
Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung und Planungsleistungen zur Bodensanierung.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG –
Postanschrift: Waldstraße 11
Postleitzahl: 64584
Postort: Biebesheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.him.de🌏
E-Mail: michael.woisnitza@him.de📧
Telefon: +49 62588953715📞
Fax: +49 62588953322 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3917-78🌏
Auf dem Gelände wurde seit 1903 eine Textilreinigung betrieben. Seit April 2000 ist die Reinigung geschlossen. Bis ca. 1950 wurde als Reinigungsmittel Benzin eingesetzt. Später kam Tetrachlorethen (PER) zum Einsatz.
Das Gelände befindet sich in der Innenstadt von Haiger. Ca. 200 m nordwestlich vom Gelände verläuft der Aubach.
Durch verschiedene Untersuchungen wurden z.T. massive Belastungen an LHKW (ins. PER und Vinylchlorid) in der Bodenluft, im Grundwasser und sowohl in der ungesättigten als auch in der gesättigten Bodenzone nachgewiesen. Eine durchgeführte Bodenluftsanierung wurde 2010 eingestellt. Die Sanierung des Grundwassers erfolgt durch eine kombinierte Grundwassersanierungsanlage (Strippung und Aktivkohle). Der Sanierungsplan für die Bodensanierung ist verbindlich erklärt. Bei den angefragten Leistungen handelt es sich i.W. um:
Durch verschiedene Untersuchungen wurden z.T. massive Belastungen an LHKW (ins. PER und Vinylchlorid) in der Bodenluft, im Grundwasser und sowohl in der ungesättigten als auch in der gesättigten Bodenzone nachgewiesen. Eine durchgeführte Bodenluftsanierung wurde 2010 eingestellt. Die Sanierung des Grundwassers erfolgt durch eine kombinierte Grundwassersanierungsanlage (Strippung und Aktivkohle). Der Sanierungsplan für die Bodensanierung ist verbindlich erklärt. Bei den angefragten Leistungen handelt es sich i.W. um:
Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung und Planungsleistungen zur Bodensanierung.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Los 1: Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung: Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 5 – 9 des § 43 HOAI), örtliche Bauüberwachung, umwelt- und geotechnische Fachbauüberwachung, SiGeKo
Los 2: Ingenieur- und gutachterliche Leistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung
Bezeichnung des Loses: Planungs-/ Ingenieurleistungen für die Bodensanierung, örtliche Bauüberwachung, Fachbauüberwachungen, SiGeKo
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1:
Ausgeschrieben werden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung mittels Großbohrungen für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Ausgeschrieben werden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung mittels Großbohrungen für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Es handelt sich i. W. bei Los 1 um folgende Leistungen:
— Grundleistungen und besondere Leistungen für die Leistungsphasen 5 – 9 des § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke),
— Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung zu den Grundleistungen aus Leistungsphase 8 (gem. Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4)),
— Umwelttechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung,
— geotechnische Fachbauüberwachung als spezieller Teil der örtlichen Bauüberwachung,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Ingenieur- und gutachterliche Leistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2:
Ausgeschrieben werden Ingenieur- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der hydraulischen Grundwassersanierung (Strippung und Aktivkohle) für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Ausgeschrieben werden Ingenieur- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der hydraulischen Grundwassersanierung (Strippung und Aktivkohle) für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Es handelt sich i. W. bei Los 2 um folgende Leistungen:
— --> Betreuung und ggfs. Optimierung der Grundwassersanierungsanlage. Dies umfasst folgende Leistungen:
— Überwachung, Begleitung und Kontrolle des Anlagenbetriebes inkl. Termin- und Kostenkontrolle,
— Planung und Begleitung des Grundwassermonitorings inkl. Abstimmungen mit der Betreiberfirma und dem chemisch-analytischen Labor, laufende Kontrolle und Auswertung eingehender Messwerte des Betriebs und der Analysen u. a. in Bezug auf die Schadstoffentwicklung und den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb, Aktualisierungen der Gefährdungsbewertungen einschließlich Umsetzung in der Anlagenoptimierung, Dokumentation,
— Planung und Begleitung des Grundwassermonitorings inkl. Abstimmungen mit der Betreiberfirma und dem chemisch-analytischen Labor, laufende Kontrolle und Auswertung eingehender Messwerte des Betriebs und der Analysen u. a. in Bezug auf die Schadstoffentwicklung und den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb, Aktualisierungen der Gefährdungsbewertungen einschließlich Umsetzung in der Anlagenoptimierung, Dokumentation,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination inkl. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Minimierung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken während des Betriebes,
— Erstellung von Jahresberichten zur Dokumentation des Sanierungsbetriebes,
— -> Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen Dritter (Betrieb und Wartung der Grundwassersanierung / Chemische Analytik).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bahnhofstraße 69
Haiger
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist – für beide Lose – der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV zu führen.
Es ist – für beide Lose – der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV zu führen.
Es ist – nur für Los 1 – der Nachweis der für die Arbeitsschutzkoordination bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen vorgesehenen Person gemäß DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128 Anhang 6A) vorzulegen. Die jeweiligen Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber für jedes Los entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber- / Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular je Los auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Es ist – nur für Los 1 – der Nachweis der für die Arbeitsschutzkoordination bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen vorgesehenen Person gemäß DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128 Anhang 6A) vorzulegen. Die jeweiligen Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber für jedes Los entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber- / Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular je Los auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio EUR für Personenschäden sowie 2,5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio EUR für Personenschäden sowie 2,5 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB.
Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2015, 2016, 2017) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2015, 2016, 2017) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für jedes Los für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss – für jedes Los – bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber / Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den jeweiligen Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für jedes Los für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss – für jedes Los – bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber / Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den jeweiligen Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für
Los 1:
a) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung und Überwachung von Bodensanierungen mittels Bodenaushub durch Großbohrungen
b) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung von Maßnahmen zur Sanierung von LHKW-Verunreinigungen in der gesättigten Bodenzone
c) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Arbeitsschutzkoordination bei Sanierungsmaßnahmen in LHKW-kontaminierten Bereichen
d) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung von Bodensanierungen mittels Bodenaushub durch Großbohrungen
e) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Überwachung von Baumaßnahmen im Zuge von Bodensanierungen
Los 2:
f) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu Planung und Optimierung von hydraulischen Sicherungsmaßnahmen zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser
g) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) von Maßnahmen zur Durchführung von Grundwassermonitoring in Kluftgrundwasserleitern
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis g) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Für Los 1:
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 (oder eigenes, nicht akkreditiert) und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 (oder eigenes, nicht akkreditiert) und akkreditiert nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen.
Für Los 2:
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 (oder eigenes, nicht akkreditiert).
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bewerbungsunterlagen nennen jeweils die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber / Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular für jedes Los auszufüllen.
Die Bewerbungsunterlagen nennen jeweils die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber / Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular für jedes Los auszufüllen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wertung der aus den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien:
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 50
— Mindest-Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50.
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 – 450:
— Referenzen des Bewerbers in den letzten drei Jahren, Wichtung 40, Bewertungszahl 0 – 200,
— Referenzen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in den letzten drei Jahren, Wichtung 30, Bewertungszahl 0 – 150,
— Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement: QM-System akkreditiert nach ISO 9001 (oder eigenes QM-System), Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen., Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement: QM-System akkreditiert nach ISO 9001 (oder eigenes QM-System), Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 für den Bereich Probenahme von Boden, Bodenluft und Grundwasser. Einer Akkreditierung nach DIN ISO IEC 17025 gleichwertig ist eine Anerkennung nach den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen zur Anerkennung von Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG bzw. eine öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen nach § 36 GewO, sofern diese einen entsprechenden Bestellungstenor besitzen., Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50,
— Selbstauskunft zum Datenmanagement, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
— Referenzen des Bewerbers in den letzten drei Jahren, Wichtung 35, Bewertungszahl 0 – 175,
— Referenzen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in den letzten drei Jahren, Wichtung 35, Bewertungszahl 0 – 175,
— Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement: QM-System akkreditiert nach ISO 9001 (oder eigenes QM-System)., Wichtung 10, Bewertungszahl 0 – 50,
— Selbstauskunft zum Datenmanagement, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 054-119599 (2018-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gelände wurde seit 1903 eine Textilreinigung betrieben. Seit April 2000 ist die Reinigung geschlossen. Bis ca. 1 950 wurde als Reinigungsmittel Benzin eingesetzt. Später kam Tetrachlorethen (PER) zum Einsatz.
Das Gelände befindet sich in der Innenstadt von Haiger. Ca. 200 m nordwestlich vom Gelände verläuft der Aubach.
Durch verschiedene Untersuchungen wurden z. T. massive Belastungen an LHKW (insb. PER und Vinylchlorid) in der Bodenluft, im Grundwasser und sowohl in der ungesättigten als auch in der gesättigten Bodenzone nachgewiesen. Eine durchgeführte Bodenluftsanierung wurde 2010 eingestellt. Die Sanierung des Grundwassers erfolgt durch eine kombinierte Grundwassersanierungsanlage (Strippung und Aktivkohle). Der Sanierungsplan für die Bodensanierung ist verbindlich erklärt. Bei den beauftragten Leistungen handelt es sich i. W. um Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung und Planungsleistungen zur Bodensanierung.
Auf dem Gelände wurde seit 1903 eine Textilreinigung betrieben. Seit April 2000 ist die Reinigung geschlossen. Bis ca. 1 950 wurde als Reinigungsmittel Benzin eingesetzt. Später kam Tetrachlorethen (PER) zum Einsatz.
Das Gelände befindet sich in der Innenstadt von Haiger. Ca. 200 m nordwestlich vom Gelände verläuft der Aubach.
Durch verschiedene Untersuchungen wurden z. T. massive Belastungen an LHKW (insb. PER und Vinylchlorid) in der Bodenluft, im Grundwasser und sowohl in der ungesättigten als auch in der gesättigten Bodenzone nachgewiesen. Eine durchgeführte Bodenluftsanierung wurde 2010 eingestellt. Die Sanierung des Grundwassers erfolgt durch eine kombinierte Grundwassersanierungsanlage (Strippung und Aktivkohle). Der Sanierungsplan für die Bodensanierung ist verbindlich erklärt. Bei den beauftragten Leistungen handelt es sich i. W. um Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung und Planungsleistungen zur Bodensanierung.
Gesamtwert des Auftrags: 223328.84 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG
Kontakt
Internetadresse: http://www.him-asg.de🌏
Auf dem Gelände wurde seit 1903 eine Textilreinigung betrieben. Seit April 2000 ist die Reinigung geschlossen. Bis ca. 1 950 wurde als Reinigungsmittel Benzin eingesetzt. Später kam Tetrachlorethen (PER) zum Einsatz.
Durch verschiedene Untersuchungen wurden z. T. massive Belastungen an LHKW (insb. PER und Vinylchlorid) in der Bodenluft, im Grundwasser und sowohl in der ungesättigten als auch in der gesättigten Bodenzone nachgewiesen. Eine durchgeführte Bodenluftsanierung wurde 2010 eingestellt. Die Sanierung des Grundwassers erfolgt durch eine kombinierte Grundwassersanierungsanlage (Strippung und Aktivkohle). Der Sanierungsplan für die Bodensanierung ist verbindlich erklärt. Bei den beauftragten Leistungen handelt es sich i. W. um Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung und Planungsleistungen zur Bodensanierung.
Durch verschiedene Untersuchungen wurden z. T. massive Belastungen an LHKW (insb. PER und Vinylchlorid) in der Bodenluft, im Grundwasser und sowohl in der ungesättigten als auch in der gesättigten Bodenzone nachgewiesen. Eine durchgeführte Bodenluftsanierung wurde 2010 eingestellt. Die Sanierung des Grundwassers erfolgt durch eine kombinierte Grundwassersanierungsanlage (Strippung und Aktivkohle). Der Sanierungsplan für die Bodensanierung ist verbindlich erklärt. Bei den beauftragten Leistungen handelt es sich i. W. um Ingenieur- und Gutachterleistungen für die Fortführung der hydraulischen Sicherung und Planungsleistungen zur Bodensanierung.
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung mittels Großbohrungen für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung mittels Großbohrungen für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Es handelte sich i. W. bei Los 1 um folgende Leistungen:
— Grundleistungen und besondere Leistungen für die Leistungsphasen 5-9 des § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke),
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Ausgeschrieben wurden Ingenieur- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der hydraulischen Grundwassersanierung (Strippung und Aktivkohle) für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Ausgeschrieben wurden Ingenieur- und gutachterliche Leistungen für den weiterführenden Betrieb und die bedarfsweise Optimierung der hydraulischen Grundwassersanierung (Strippung und Aktivkohle) für den Zeitraum 8.2018 bis Ende 7.2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Es handelte sich i. W. bei Los 2 um folgende Leistungen:
— --> Betreuung und ggfs. Optimierung der Grundwassersanierungsanlage. Dies umfasst Folgende Leistungen:
— -> Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Leistungen Dritter (Betrieb und Wartung der Grundwassersanierung / Chemische Analytik)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhofstraße 69, Haiger
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): im Verhandlungsgespräch: Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zur Planung und Überwachung von Bodensanierungen mittels Bodenaushub durch Großbohrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): im Verhandlungsgespräch: Vorstellung interessanter Ideen bei der Umsetzung von Bodensanierungen mittels Bodenaushub durch Großbohrungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): im Verhandlungsgespräch: Personaleinsatzplan des Projektteams und des im Teilnahmeantrag genannten Perosnals
im Verhandlungsgespräch: Terminmanagement (Sicherstellung von Ausführungszeiträumen)
im Verhandlungsgespräch: Sicherstellung der Steuerungsfähigkeit von Personal und Maßnahmen vor Ort
im Verhandlungsgespräch: Gewährleistung des Datenmanagements via Grundwassermanager der HIM-ASG
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): im Verhandlungsgespräch: Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zu Planung und Optimierung von hydraulischen Sicherungsmaßnahmen zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser
im Verhandlungsgespräch: Vorstellung interessanter Ideen bei der Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser
im Verhandlungsgespräch: Personaleinsatzplan des Projektteams und des im Teilnahmeantrag genannten Personals
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-31 📅
Name: ahu AG
Postanschrift: Kirberichshofer Weg 6
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland 🇩🇪 Städteregion Aachen
🏙️
Internetadresse: www.ahu.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 131213.84 EUR 💰
92 115 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.him-asg.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB). GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist.
Quelle: OJS 2018/S 204-465763 (2018-10-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 131213.84 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung mittels Großbohrungen für den Zeitraum 08/2018 bis Ende 07/2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Ausgeschrieben wurden Planungs- und Ingenieurleistungen für die Bodensanierung mittels Großbohrungen für den Zeitraum 08/2018 bis Ende 07/2022, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde weiterhin ein Sanierungserfordernis besteht. Somit besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der Gesamtsumme.
Dauer: 36 Monate
Auftragsvergabe
Name: ahu GmbH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151).
Quelle: OJS 2019/S 231-567566 (2019-11-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 131213.84 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH Bereich Altlastensanierung HIM-ASG
Kontakt
E-Mail: michael.sieber@him.de📧
Telefon: +49 62588951027📞