Beschreibung der Beschaffung
Projektvorhaben
Die Beschaffungsstelle des IT-DLZ plant im Rahmen eines Vergabeverfahrens die landesweite Beschaffung von Software-Produkten der Firma Microsoft durchzuführen. Insbesondere ist beabsichtigt, ein Enterprise Agreement zur Standardisierung der Client-Software abzuschließen. Hierzu wird in der 1. Phase ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Ziel dieses Wettbewerbes ist der Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages über Microsoft-Produkte über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren mit einer optionalen Verlängerungsmöglichkeit um zweimal ein weiteres Jahr.
Die Laufzeit des Handelspartnerrahmenvertrages beginnt ab Zuschlagserteilung.
Es sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege (SA) des Lizenzgebers Microsoft (einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen) beschafft werden. Insbesondere werden.
Folgende Themen adressiert:
— Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers,
— Software-Pflege (Software Assurance),
— Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers,
— Lizenz-Beratung und Lizenz-Dokumentation unabhängig vom Lizenzgeber,
— Auftragnehmerseitige Führung des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages,
— Unterstützung beim Abschluss eines Enterprise Agreements.
Leistungsumfang
Gegenstand der Ausschreibung Handelspartnerrahmenvertrag wird nicht die Nutzung eines speziellen Lizenzvertragsmodells sein, sondern der Erwerb der Nutzungsrechte an der Software – gleich über welche vertragliche Konstruktion das IT-DLZ alle geforderten Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber erhält. Der spätere Auftragnehmer (Handelspartner) hat im Rahmen seines Teilnahmeantrags den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass das IT-DLZ diese Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber tatsächlich uneingeschränkt erhält. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber nicht selbst, sondern ein Händler (indirektes Vertriebsmodell) diese Nutzungsrechte (Lizenzen) anbietet.
Für den Händler ist kein spezielles Vertragsverhältnis zum Lizenzgeber gefordert. Es wird jedoch geprüft, ob der Bieter die geforderte Leistung auch erbringen kann (Eignung) und in seinem Teilnahmeantrag auch tatsächlich erbringt (Leistung). In beiden Fällen schuldet der Bewerber bzw. später der Bieter die erforderlichen zweifelsfreien Nachweise, die das IT-DLZ hinsichtlich des Erwerbs der geforderten Leistungen von allen Risiken – insbesondere von Seiten des Lizenzgebers – freistellen.
Alle geforderten Nutzungsrechte müssen im Rahmen der angebotenen Lizenzmodelle vollumfänglich erfüllt werden. Allerdings ist es erwünscht, zusätzlich differenzierte Lizenzmodelle anzubieten, die unter Umständen nicht alle geforderten Nutzungsrechte enthalten, dafür aber einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Welche Nutzungsrechte gegebenenfalls darunter fallen, wird im Rahmen der Vergabeunterlage (Leistungsbeschreibung) beschrieben.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen:
— die vertragliche Lieferung der Software-Produkte (Lizenzen, auf Datenträger verkörperte Software) nach Abstimmung mit dem Auftraggeber von
— einfachen Nutzungsrechten sowie
— erweiterten Nutzungsrechten,
— Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbs, die vertragliche Erfüllung von Software-Verträgen,
— Bereitstellung von Aktualisierungen und Fehlerbereinigungen (Patches),
— Update bzw. Upgrade auf neuere Versionen bzw. leistungsstärkere Versionen,
— Technische Unterstützung,
— Bereitstellung etwaiger Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers im Rahmen der Lizenz-Pflege,
— Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere,
— Zulieferung aller Aktivierungs-Informationen (Lizenzschlüssel) in elektroni-scher und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten),
— Dokumentation der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und elektronischer Form,
— Beratung über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzei.