Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GEWOFAG Wohnen GmbH
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ring 111
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bereich Einkauf, Sachgebiet Vergabe
E-Mail: ausschreibung@gewofag.de📧
Fax: +43 894123-340 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.gewofag.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.dtvp.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Wohnungsbaugesellschaft der Landeshauptstadt München
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hanns-Seidel-Platz WA 1 + WA 2, Spezialtiefbau, Erdarbeiten
353 / 2018
Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau einer Wohnanlage mit ca. 130 Wohneinheiten mit Kindertageszentrum und einer Tiefgarage mit ca. 90 Stellplätzen”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 803382.05 💰
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hanns-Seidel-Platz WA 1 + WA 2 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellen einer Baugrube, bestehend aus Baufeldfreimachung, Erd- und Spezialtiefbauarbeiten für den Neubau einer Wohnanlage.
1 100 m Trägerbohlwand
740 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellen einer Baugrube, bestehend aus Baufeldfreimachung, Erd- und Spezialtiefbauarbeiten für den Neubau einer Wohnanlage.
1 100 m Trägerbohlwand
740 m Verpressanker
12 000 t Entsorgung belastetes Erdreich
21 000 m Erdaushub
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Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 23.7.2018 und 31.8.2018 ist. Die Leistungen sind innerhalb von 300...”
Zusätzliche Informationen
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 23.7.2018 und 31.8.2018 ist. Die Leistungen sind innerhalb von 300 Kalendertagen zu erbringen.
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung i. H. v. 5 % / Mängelansprüche i. H. v. 3 %
Zahlung nach Baufortschritt
Rechtsform Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertretern
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 085-190996
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 353 / 2018
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bauauftrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Die Umweltmeister GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lochhausener Straße 203
Postort: München
Postleitzahl: 81249
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 803 382 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FYZNV
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§156 GWB), Regierung von Oberbayern, Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 145-331012 (2018-07-30)