Hardwarekomponenten

Gemeinsamer Bundesausschuss

Lieferung von Hardwarekomponenten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-16.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-16 Auftragsbekanntmachung
2018-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-13)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinsamer Bundesausschuss
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@g-ba.de 📧
Region: Berlin 🏙️
URL: http://www.g-ba.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hardwarekomponenten 07/2018
Produkte/Dienstleistungen: Hardware für Zentralrechner 📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Hardwarekomponenten
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 146 737 💰

1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hardware für Zentralrechner 📦
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Vertrag beinhaltet die Lieferung der im Rahmen des Erstbezugs des neuen Dienstgebäudes des Auftraggebers notwendigen Servertechnik und IT-Infrastruktur....”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 094-212915

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CMS IT-Consulting GmbH
Postort: Grasbrunn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 146 737 💰

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPY31X
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartelamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 219-501473 (2018-11-13)