Aufgrund von organisatorischen Anpassungen der innerbetrieblichen Abläufe ist es erforderlich, auf dem „Campus“ der GIZ im Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5, der Hauptstraße 119 und Hauptstraße 129 in 65760 Eschborn Umzüge einzelner Büros sowie ganzer Abteilungen innerhalb und zwischen den Häusern in der Liegenschaft durchzuführen. Des Weiteren sind Transportarbeiten zwischen den einzelnen Gebäuden sowie innerhalb der einzelnen Gebäude erforderlich.Gegenstand des Auftrages sind die entsprechenden Transport- und Umzugsleistungen für Büroeinrichtungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für den Personalumzug
Referenznummer: VN 81221142
Kurze Beschreibung:
Aufgrund von organisatorischen Anpassungen der innerbetrieblichen Abläufe ist es erforderlich, auf dem „Campus“ der GIZ im Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5, der Hauptstraße 119 und Hauptstraße 129 in 65760 Eschborn Umzüge einzelner Büros sowie ganzer Abteilungen innerhalb und zwischen den Häusern in der Liegenschaft durchzuführen. Des Weiteren sind Transportarbeiten zwischen den einzelnen Gebäuden sowie innerhalb der einzelnen Gebäude erforderlich.Gegenstand des Auftrages sind die entsprechenden Transport- und Umzugsleistungen für Büroeinrichtungen.
Aufgrund von organisatorischen Anpassungen der innerbetrieblichen Abläufe ist es erforderlich, auf dem „Campus“ der GIZ im Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5, der Hauptstraße 119 und Hauptstraße 129 in 65760 Eschborn Umzüge einzelner Büros sowie ganzer Abteilungen innerhalb und zwischen den Häusern in der Liegenschaft durchzuführen. Des Weiteren sind Transportarbeiten zwischen den einzelnen Gebäuden sowie innerhalb der einzelnen Gebäude erforderlich.Gegenstand des Auftrages sind die entsprechenden Transport- und Umzugsleistungen für Büroeinrichtungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für den Personalumzug📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.giz.de🌏
E-Mail: calle.plantiko@giz.de📧
Telefon: +49 6196-792245📞
Fax: +49 6196-79802245 📠
URL der Dokumente: http://www.giz.de/ausschreibungen-dienstleistungen🌏
Soweit die AG innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Gebäude auf dem Campus oder in dessen unmittelbarer räumlichen Nähe erwirbt oder anmietet, können die Umzugsleistungen in diesen Gebäuden in das Vertragsverhältnis einbezogen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Eine effektive Unterstützung setzt voraus, dass für die geforderte Dienstleistung „Stammpersonal“ eingesetzt wird, das sich nach kurzer Einarbeitungszeit in den Häusern auskennt und selbständig arbeiten kann. Als „Stammpersonal“ ist ein Pool aus mind. 4 eingearbeiteten Mitarbeitern vorzusehen, die sich gegenseitig vertreten und nach Bedarf mit weiteren Hilfskräften ergänzt werden können.
Eine effektive Unterstützung setzt voraus, dass für die geforderte Dienstleistung „Stammpersonal“ eingesetzt wird, das sich nach kurzer Einarbeitungszeit in den Häusern auskennt und selbständig arbeiten kann. Als „Stammpersonal“ ist ein Pool aus mind. 4 eingearbeiteten Mitarbeitern vorzusehen, die sich gegenseitig vertreten und nach Bedarf mit weiteren Hilfskräften ergänzt werden können.
Die zu erbringenden Tätigkeiten gliedern sich in drei Hauptbereiche:
1.1 Laufende Arbeiten:
Neben den normalen Umzugstätigkeiten sind laufende Arbeiten zu erledigen, wie bspw.:
— Möbeltransporte innerhalb der Häuser; sofern Möbel nicht mehr benötigt werden, sind diese im Keller einzulagern, benötigte Möbelteile sind aus dem Lager abzuholen und in das anfordernde Büro zu bringen,
— Mitwirkung bei Aufräumungsarbeiten,
— Entrümplungsaktionen von Kellern oder Lagerräumen,
— Räumarbeiten vor oder nach größeren Veranstaltungen,
— Räumarbeiten im Rahmen von Renovierungsmaßnahmen,
— Transport eines Klaviers oder Safes innerhalb der Häuser,
— Beladung von Containern mit Altmöbeln zur Entsorgung,
— Tägliche Vorbereitung der Besprechungsräume und des Auditoriums, wie Umbau der Bestuhlung, Moderationsmaterial bringen/abholen etc.
Diese Leistungen sind in der Regel vollständig über das Stammpersonal abzubilden;
1.2 Umzug von einzelnen Büroeinheiten:
Sofern Organisationseinheiten sich verkleinern oder vergrößern, sind die Möbel einzelner Büros umzuziehen. Diese Tätigkeiten sind durch das Stammpersonal vor Ort auszuführen. Die reguläre Büroeinheit besteht aus:
— 1 Schreibtisch mit 1 Rollcontainer und 1 Bürostuhl,
— 1 Akten-/Kleiderschrank,
— 1 Sideboard,
— 1 Besuchertisch mit 2 Stühlen,
— 1 PC mit Bildschirm (inkl. abklemmen, vom Netzwerk trennen, transportieren und am neuen Standort komplett betriebsbereit verkabeln),
— 3-5 Umzugskisten für Kleinteile, Pflanzen,
— 12-15 Umzugskisten für Akten; alternativ 1-2 Aktenwagen.
Die Vorlaufzeit für den Abruf dieser Leistungen beträgt in der Regel zwei Werktage;
1.3 Umzug von mehreren Büroeinheiten einer Gruppe oder Abteilung:
Bei gruppenweisen Umzügen von Büroeinheiten, die nicht vom Stammpersonal (alleine) abgebildet werden können (ab 10 Büroeinheiten), erfolgt die Abrechnung über die im Preisblatt angegebenen Positionen 4 ff. Sofern mehr als 15 Einheiten umgezogen werden und die Personenaufzüge hierfür zusätzlich als Lastenaufzug benutzt werden, sind diese zum Schutz vor Beschädigungen auszukleiden.
Bei gruppenweisen Umzügen von Büroeinheiten, die nicht vom Stammpersonal (alleine) abgebildet werden können (ab 10 Büroeinheiten), erfolgt die Abrechnung über die im Preisblatt angegebenen Positionen 4 ff. Sofern mehr als 15 Einheiten umgezogen werden und die Personenaufzüge hierfür zusätzlich als Lastenaufzug benutzt werden, sind diese zum Schutz vor Beschädigungen auszukleiden.
Die reguläre Büroeinheit besteht aus:
— 1 Aktenkleiderschrank,
— 12-15 Umzugskisten für Akten, Alternativ 1-2 Aktenwagen.
Die Vorlaufzeit für den Abruf dieser Leistungen beträgt in der Regel mind. fünf Werktage.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr, soweit die AG ihn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorhergehenden Vertragsperiode schriftlich kündigt.
Zusätzliche Informationen:
Soweit die AG innerhalb der Vertragslaufzeit weitere Gebäude auf dem Campus oder in dessen unmittelbarer räumlichen Nähe erwirbt oder anmietet, können die Umzugsleistungen in diesen Gebäuden in das Vertragsverhältnis einbezogen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschborn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Nachweis der Erfüllung eines Qualitätsmanagements (ISO EN 9001 oder vergleichbar),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1) Unternehmensumsatz der letzten 3 Jahre
Mindeststandards: Zu 1): Mind. 1 200 000 EUR im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Benennung von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen;
2) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter zum 31.12.2017.
Mindeststandards: Zu 2): Mind. 12 festangestellte MA zum 31.12.2017
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme von Bietern an der Angebotsöffnung ist unzulässig.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 80
(1) Bei der Angebotseinreichung sind zwingend die vom AG vorgegebenen Unterlagen zu verwenden. Formlose Angebote oder Anträge könnnen nicht berücksichtigt werden. Das Angebot inkl. aller Anlagen ist in drei Ausfertigungen (davon mind. eine im Original) einzureichen;
(1) Bei der Angebotseinreichung sind zwingend die vom AG vorgegebenen Unterlagen zu verwenden. Formlose Angebote oder Anträge könnnen nicht berücksichtigt werden. Das Angebot inkl. aller Anlagen ist in drei Ausfertigungen (davon mind. eine im Original) einzureichen;
(2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist ausgeschlossen;
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 006-009251 (2018-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Eine effektive Unterstützung setzt voraus, dass für die geforderte Dienstleistung „Stammpersonal“ eingesetzt wird, das sich nach kurzer Einarbeitungszeit in den Häusern auskennt und selbständig arbeiten kann. Als „Stammpersonal" ist ein Pool aus mind. 4 eingearbeiteten Mitarbeitern vorzusehen, die sich gegenseitig vertreten und nach Bedarf mit weiteren Hilfskräften ergänzt werden können.
Eine effektive Unterstützung setzt voraus, dass für die geforderte Dienstleistung „Stammpersonal“ eingesetzt wird, das sich nach kurzer Einarbeitungszeit in den Häusern auskennt und selbständig arbeiten kann. Als „Stammpersonal" ist ein Pool aus mind. 4 eingearbeiteten Mitarbeitern vorzusehen, die sich gegenseitig vertreten und nach Bedarf mit weiteren Hilfskräften ergänzt werden können.
1.1 laufende Arbeiten
— Möbeltransporte innerhalb der Häuser; sofern Möbel nicht mehr benötigt werden, sind diese im Keller einzulagern, benötigte Möbelteile sind aus dem Lager abzuholen und in das anfordernde Büro zu bringen.
— Mitwirkung bei Aufräumungsarbeiten.
— Entrümplungsaktionen von Kellern oder Lagerräumen.
— Räumarbeiten vor oder nach größeren Veranstaltungen.
— Räumarbeiten im Rahmen von Renovierungsmaßnahmen.
— Transport eines Klaviers oder Safes innerhalb der Häuser.
— Beladung von Containern mit Altmöbeln zur Entsorgung.
— tägliche Vorbereitung der Besprechungsräume und des Auditoriums, wie Umbau der Bestuhlung, Moderationsmaterial bringen/abholen etc.
Diese Leistungen sind in der Regel vollständig über das Stammpersonal abzubilden.
1.2 Umzug von einzelnen Büroeinheiten
— 1 Schreibtisch mit 1 Rollcontainer und 1 Bürostuhl.
— 1 Akten-/Kleiderschrank.
— 1 Sideboard.
— 1 Besuchertisch mit 2 Stühlen.
— 1 PC mit Bildschirm (inkl. abklemmen, vom Netzwerk trennen, transportieren und am neuen Standort komplett betriebsbereit verkabeln).
— 3 – 5 Umzugskisten für Kleinteile, Pflanzen.
— 12 –15 Umzugskisten für Akten; alternativ 1-2 Aktenwagen.
Die Vorlaufzeit für den Abruf dieser Leistungen beträgt in der Regel 2 Werktage.
1.3 Umzug von mehreren Büroeinheiten einer Gruppe oder Abteilung
Die reguläre Büroeinheit besteht aus.
— 1 Aktenkleiderschrank.
— 12 –15 Umzugskisten für Akten, Alternativ 1-2 Aktenwagen.
Die Vorlaufzeit für den Abruf dieser Leistungen beträgt in der Regel mind. 5 Werktage.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-03 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.