Die Stadt Böhlen plant den Ersatzneubau einer Zweifeldsporthalle für die Sporthalle „Am Freibad“ unter der Anschrift Lessingstraße 1 in 04564 Böhlen. Diese neue Zweifeldsporthalle soll als Schwerpunkt für den Vereinssport und zur Absicherung des Schulsports für die Oberschule Böhlen und für die Grundschule Böhlen dienen.
Im Vorfeld wurde bereits durch das Leipziger Architektenbüro Ausprung, Borchowitz und Partner eine Planung erstellt und zwar die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung) gemäß §§ 33, 34ff. HOAI – Objektplanung- erstellt.
Weitere Angaben können der Internetseite unter: http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-17.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Neubau Zweifeldsporthalle in Böhlen / Haustechnikplanung
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 5
Postort: Böhlen
Postleitzahl: 04564
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Frau Aust
Telefon: +49 3420660920📞
E-Mail: k.aust@stadt-boehlen.de📧
Fax: +49 3420660990 📠
Region: Leipzig🏙️
URL: http://www.stadt-boehlen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Haustechnikplanung zum Neubau Zweifeldsporthalle in Böhlen
VgV_Sporthalle_05-2018”
Produkte/Dienstleistungen: Heizungsplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Böhlen plant den Ersatzneubau einer Zweifeldsporthalle für die Sporthalle „Am Freibad“ unter der Anschrift Lessingstraße 1 in 04564 Böhlen. Diese...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Böhlen plant den Ersatzneubau einer Zweifeldsporthalle für die Sporthalle „Am Freibad“ unter der Anschrift Lessingstraße 1 in 04564 Böhlen. Diese neue Zweifeldsporthalle soll als Schwerpunkt für den Vereinssport und zur Absicherung des Schulsports für die Oberschule Böhlen und für die Grundschule Böhlen dienen.
Im Vorfeld wurde bereits durch das Leipziger Architektenbüro Ausprung, Borchowitz und Partner eine Planung erstellt und zwar die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung) gemäß §§ 33, 34ff. HOAI – Objektplanung- erstellt.
Weitere Angaben können der Internetseite unter: http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html entnommen werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizungsplanung📦
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Böhlen
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen gemäß §§ 55, 56 ff HOAI Technische Ausrüstung- Heizung/Sanitärtechnik u. a. für die Leistungsphasen 4-9...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen gemäß §§ 55, 56 ff HOAI Technische Ausrüstung- Heizung/Sanitärtechnik u. a. für die Leistungsphasen 4-9 vergeben werden.
Die Anpassung der vorhandenen Planung im Zuge der erfolgten Tektur wird als zusätzliche Leistung zu vergeben sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): umfassende Darstellung eines Referenzobjektes für eine Kommune
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung und Herangehensweise an die Kostenplanung und die Kostensicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung und Herangehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung /Terminplanung/Terminsicherung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz/Folgekosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Vorstellung des Projektteam/Verfügbarkeit der Projektbeteiligten /Präsentation des Projektteams”
Kostenkriterium (Name): Honorar mit Kosten Umplanung; Nebenkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind, sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und die bereits vorliegenden...”
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind, sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und die bereits vorliegenden Planungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) stehen unter http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html zur Verfügung. Die Anfragen und die Antworten von Bietern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 076-169460
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Haustechnikplanung zum Neubau Zweifeldsporthalle in Böhlen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind, sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und die bereits vorliegenden...”
Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind, sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und die bereits vorliegenden Planungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) stehen unter http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html zur Verfügung. Die Anfragen und die Antworten von Bietern werden ebenfalls eingestellt werden, wobei diese anonymisiert sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419970📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419971049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419970📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419971049 📠
URL: www.ldl.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 158-362912 (2018-08-16)