HB_198_18_OV - CPV 45223220-4, Rohbauarbeiten

Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin

Gegenstand ist der Umbau und die Sanierung der Elbe-Schule mit Standort Elbestraße 11 in 12045 Berlin-Neukölln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-17 Auftragsbekanntmachung
2019-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist der Umbau und die Sanierung der Elbe-Schule mit Standort Elbestraße 11 in 12045 Berlin-Neukölln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 83
Postleitzahl: 12040
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-neukoelln.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de 📧
Telefon: +49 30902393707 📞
Fax: +49 30902393000 📠
URL der Dokumente: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/198728 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-20 📅
Datum des Beginns: 2019-02-18 📅
Datum des Endes: 2019-06-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 203-461178
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbständige Einsicht verfolgen müssen. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Abs. 3 VOB/A endet am 16.11.2018 / 11.30 Uhr. Alle Angebote sind zusätzlich elektronisch als GAEB.d84, GAEB.p84 oder GAEB.x84 auf CD-ROM abzugeben. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt (nur bei Leistungen gem. VOL ab 25 000 EUR brutto bzw. Bauleistungen VOB ab 200 000 EUR brutto). Die Angebote sind Papierform einzureichen. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Baumaßnahme (Umbau und Sanierung) handelt es sich um die Elbe-Schule in der Elbestraße 11, 12045 Berlin-Neukölln.
Art und Umfang der wesentlichen Leistungen:
Boden Baugrube lösen laden fördern lagern mit Gerät – 20 m
Füllstoff einbauen verdichten Boden Einbau-H 2 m – 500 m
Ortbeton Bodenpatte. Stahlbeton WU D 35 cm – 500 m
Ortbeton Außenwand Stahlbeton D 15-25 cm – 56 m
Ortbeton Innenwand Stahlbeton D 15-25 cm – 120 m
Ortbeton Deckenplatte Stahlbeton D 20 cm – 780 m
Schalung Außenwand H 3-4 m – 500 m
Schalung Innenwand H 3-4 m – 1 200 m
Schalung Deckenplatte H 3 m bis 4 m – 480 m
Schalung Deckenplatte geneigt SB2 H 3 m bis 4 m – 450 m
Mauerwerk Innenwand KS D 17,5 cm – 60 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Elbe-Schule,
Elbestraße 11, 12045 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen oder vorläufig durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Das Formblatt V 124.H F „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Es ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar. Die Einheitliche Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 7 / 16 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.2.2: Sofern diese Versicherungen nichtoder in der geforderten Höhe bei Angebotsabgabe nicht vorliegen sollten, verpflichtet sich der Bieter im Falle einer Zuschlagerteilung diese unverzüglich abzuschließen und dem Auftraggeber vor Leistungsbeginn schriftlichnachzuweisen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens 2, maximal 5 prüfbare Referenzen einzureichen. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen.
Referenzen:
Folgende Referenzen werden gefordert:
— Anerkenntnis nur bei Vorliegen der schriftlichen Bestätigung der/des Bauherrin/Bauherrn mit Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten,
— Bauvorhaben in den letzten 5 Jahren; mindestens 2 Referenzen, maximal 5, fertig gestellte Referenzprojekte für Rohbauarbeiten mit je folgenden Umfang: 300 000 EUR Bauvolumen
Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführte Leistungen ist der eigene Leistungsanteil auszuweisen.
Alle Referenzen müssen Leistungen betreffen, die in der EU erbracht werden/wurden. Die Leistungen müssen vom Bieter (Auftragnehmer) oder einem angegebenen Nachunternehmen erbracht werden/worden sein. Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Referenzen zu prüfen. Die dann von den Referenzgebern erteilten Auskünfte bezüglich der Zufriedenheit (1. Qualität der erbrachten Leistung, 2. Zusammenarbeit, Termintreue und Zuverlässigkeit und 3. Zahlungsminderungen) und des Leistungsumfangs sind maßgeblich. Wird eine Referenz mit „nicht zufriedenstellend“ beurteilt oder ist eine Referenz nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, ist der Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen.
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Eine Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zugelassen bei gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. Es ist ein Konsortialführer der Bietergemeinschaft festzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens 3 000 000 EUR für Personen, Sach- und Vermögensschäden, 1 000 000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden, 1 000 000 EUR für Allmählichkeitsschäden, 1 000.000 € für Umwelthaftpflicht einschl. Risiken nach dem Wasserhaushaltsgesetz und 250 000 EUR für Schlüsselschäden. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,00 v.H. der Abrechnungssumme. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): es wird ein vierjähriger Rückgabezeitpunkt festgelegt, für elektrisch betriebene Teile 2 Jahre. Urkalkulation ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:45
Ort des Eröffnungstermins: Gemäß § 14 EU VOB/A Öffnung der Angebote, Öffnungstermin findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/198728 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbständige Einsicht verfolgen müssen.
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Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Abs. 3 VOB/A endet am 16.11.2018 / 11.30 Uhr.
Alle Angebote sind zusätzlich elektronisch als GAEB.d84, GAEB.p84 oder GAEB.x84 auf CD-ROM abzugeben. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt (nur bei Leistungen gem. VOL ab 25 000 EUR brutto bzw. Bauleistungen VOB ab 200 000 EUR brutto).
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Die Angebote sind Papierform einzureichen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von Berlin das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftund-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
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Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138498 📞
Quelle: OJS 2018/S 203-461178 (2018-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 486537.52 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 045-102081
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 203-461178
ABl. S-Ausgabe: 45

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei der Baumaßnahme (Umbau und Sanierung) handelt es sich um die Elbe-Schule in der Elbestraße 11,12045 Berlin-Neukölln.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Elbe-Schule
Elbestraße 11
12045 Berlin

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-08 📅
Name: YAPI Bauausführungen GmbH
Postanschrift: Grenzallee 9-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12057
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 486537.52 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2019/S 045-102081 (2019-02-28)