Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) plant die Herrichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylanten in der Liegenschaft Zum Heckeshorn 27-33 in 14109 Berlin.
Im Zuge dieser Ausschreibung werden Sanitärtechnische, Heizungstechnische und Lüftungstechnische Arbeiten in den Gebäuden der Schwesternheime 27 und 31 durchgeführt. Die Maßnahme sieht die komplette Sanierung der haustechnischen Gewerke (Sanitär, Heizung, Lüftung) vor. Das Untergeschoss beider Häuser mit Sand aufgefüllt, sodass ein Kriechkeller mit einem Arbeitsraum von 1,4-1,6 m vorhanden ist. Die Installation erfolgt als Aufputzinstallation.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-05.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installateurarbeiten
Referenznummer: N15039-3046700-002-490-01
Kurze Beschreibung:
“Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) plant die Herrichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylanten in der Liegenschaft Zum Heckeshorn 27-33...”
Kurze Beschreibung
Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) plant die Herrichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylanten in der Liegenschaft Zum Heckeshorn 27-33 in 14109 Berlin.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installateurarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-09 📅
Datum des Beginns: 2018-06-04 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 048-104656
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
“Zu Pkt I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen,...”
Zu Pkt I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 048-104656 (2018-03-05)