Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Schulverwaltungsamt 40/22
Postanschrift: Auf'm Hennekamp 45
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hr. Schmidt
Telefon: +49 211-89-27579📞
E-Mail: sven.schmidt@duesseldorf.de📧
Fax: +49 211-89-37579 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.duesseldorf.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Heizungstechnik Graf-Recke-Straße
DUS-1-2018-0257
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Zentralheizungen📦
Kurze Beschreibung: Heizungstechnik Graf-Recke-Straße
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 331 794 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Erweiterungsneubau Schule Graf-Recke-Str. 153/Installation Wärmeversorgungsanlagen Heizungstechnik Klassentrakt: – 2 010 m Kupferrohr DN12 – DN80; – 143 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Erweiterungsneubau Schule Graf-Recke-Str. 153/Installation Wärmeversorgungsanlagen Heizungstechnik Klassentrakt: – 2 010 m Kupferrohr DN12 – DN80; – 143 St. Heizkörper; – 1 St. Luft/Wasser-Gas-Wärmepumpe: Leistung 82 kW; – 1 St. Frischwasserstation; – 2 St. Pufferspeicher; – 1 St. Gas-Brennwertgerät: Leistung 120kW. Heizungstechnik Sporthalle: – 294 m Kupferrohre DN12 – DN40; – 8 St. Heizkörper; – 7 St. Deckenstrahlplatten 15 m lang.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
— Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gilt eine Sicherheit von 3 v. H. der Auftragssumme, für...”
Zusätzliche Informationen
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
— Für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gilt eine Sicherheit von 3 v. H. der Auftragssumme, für Mängelansprüche 3 v. H. der Abrechnungssumme, als vereinbart.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 124-281263
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Heizungstechnik Graf-Recke-Straße
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rehms GmbH
Postanschrift: Siemenstraße 16
Postort: Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 28619420📞
E-Mail: kalkulation@rehms-gmbh.de📧
Fax: +49 2861942119 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 331 794 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 205-467316 (2018-10-23)