Helgoländer Häfen 2. BA – Binnenhafen: Ertüchtigung Südostufer

Gemeinde Helgoland, vertreten durch die HGH Hafenprojektgesellschaft Helgoland mbH

Nach dem Erwerb der Kajenbauwerke im Binnenhafen im Jahr 2010 verfolgt die Gemeinde Helgoland das Ziel, die als nicht standsicher eingestufte Kajenanlage am Südostufer zu sanieren.
Die ausgeschriebenen baulichen Maßnahmen sollen nach Abschluss der momentan in Ausführung befindlichen vorlaufenden Kampfmittelräumung und Herstellung einer einheitlichen Hafensohltiefe voraussichtlich im Mai 2019 vergeben werden und ab Juni 2019 bis April 2021 ausgeführt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Häfen
Referenznummer: VV-012_2018
Kurze Beschreibung:
Nach dem Erwerb der Kajenbauwerke im Binnenhafen im Jahr 2010 verfolgt die Gemeinde Helgoland das Ziel, die als nicht standsicher eingestufte Kajenanlage am Südostufer zu sanieren. Die ausgeschriebenen baulichen Maßnahmen sollen nach Abschluss der momentan in Ausführung befindlichen vorlaufenden Kampfmittelräumung und Herstellung einer einheitlichen Hafensohltiefe voraussichtlich im Mai 2019 vergeben werden und ab Juni 2019 bis April 2021 ausgeführt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Häfen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Oberbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Helgoland, vertreten durch die HGH Hafenprojektgesellschaft Helgoland mbH
Postanschrift: Lung Wai 28
Postleitzahl: 27498
Postort: Helgoland
Kontakt
Internetadresse: http://www.offshorehafen-helgoland.de 🌏
E-Mail: kwagner-cardenal@goerg.de 📧
Telefon: +49 40500360480 📞
Fax: +49 40500360444 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGYU2D/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGYU2D 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-19 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 244-559486
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 229-524673
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
1) Zu Ziffer II.2.10: Nebenangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten enthält das später ausgegebene Formblatt 226; 2) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach dem Erwerb der Kajenbauwerke im Binnenhafen im Jahr 2010 verfolgt die Gemeinde Helgoland das Ziel, die als nicht standsicher eingestufte Kajenanlage am Südostufer zu sanieren.
Die ausgeschriebenen baulichen Maßnahmen sollen nach Abschluss der momentan in Ausführung befindlichen vorlaufenden Kampfmittelräumung und Herstellung einer einheitlichen Hafensohltiefe voraussichtlich im Mai 2019 vergeben werden und ab Juni 2019 bis April 2021 ausgeführt werden.
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Im Rahmen der Ertüchtigung des Südostufers soll auf ca. 123 m Länge und im Abstand von ca. 1 m vor den Resten der bestehenden Uferwand eine neue Rohrspundwand eingebracht werden, die mit 45 Grad geneigten Mikropfählen rückverankert wird. Die Füllbohlen dienen neben dem Lastabtrag auf die Tragrohre auch als landseitige Schalung für den Füllbetoneinbau sowie als Sickerschürze gegen Umströmung des Wandfußes. Wasserseitig erhält die neue Uferwand eine Vorsatzschale aus wellenförmig profilierten Stahlbetonfertigteilen. Der neue Wandkopf wird als Stahlbetonholm in fugenloser Bauweise ausgeführt. Als Kajenausrüstung sind u.a. Kantenpoller, Nischenpoller, Steigeleitern und hölzerne Schwimmfender vorgesehen. An den Übergängen zu bestehenden Uferwänden sind spezielle Anschlusskonstruktionen an den Bestand geplant.
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Die Aufstellung der Genehmigungsstatik (auf Basis der vorliegenden Entwurfsstatik) und die Erstellung der Ausführungsplanung, inkl. Durchlaufen der baustatischen Prüfung, ist Bestandsteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Zur dauerhaften Sicherung der angesetzten Berechnungssohle wird vor der Wand auf ca. 7,5 m Breite eine Sohlsicherung aus teilverklammerten Wasserbausteinen hergestellt.
Der Raum zwischen der bestehenden und der neuen Ufereinfassung wird durch Einbau von Bodenmaterial verfüllt.
Im Zuge der Verfüllung werden folgende Leitungssysteme neu hergestellt und an den Bestand angeschlossen:
— Niederschlagswasserleitungen mit Direkteinleitungen in den Binnenhafen,
— Kabelleerrohre,
— Trinkwasserleitungen,
— Löschwasserleitungen,
— Signalkabel für Seeschifffahrtszeichen.
Die ursprüngliche Straße „Am Binnenhafen“ und die neu entstehende Verkehrsfläche entlang der Kaje werden auf ca. 140 m Länge und ca. 14,8 m Breite auf Grundlage einer Freiraumplanung neu gestaltet. Straßenkörper und Kajenfläche werden durch geschwungene Granitsitzbänke und kleine Grünflächen optisch und räumlich voneinander getrennt. Befestigte Flächen werden in Pflasterbauweise auf Frostschutzschicht und Tragschicht hergestellt und mit Punkteinläufen entwässert. Die Leistungen umfassen auch die Errichtung der Beleuchtungsanlage (ohne elektrotechnischen Anschluss) sowie die Ausrüstung mit Sitzflächen und Papierkörben.
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Überschlägliche Angabe der Hauptmassen:
— 550 m verrohrte Großbohrung DN 1200/DN 1400,
— 600 t Stahlrohre, Stahlprofile, Stahlbleche,
— 51 St Bauwerkspfähle (Mikropfähle),
— 30 t Ankerstahl für Mikropfähle,
— 1 400 m
— 250 m
— 100 t Betonstahl (für Ortbeton und Fertigteile),
— 7 000 m
— 3 000 t Wasserbausteine,
— 1 800 m
Zusätzliche Informationen:
1) Zu Ziffer II.2.10: Nebenangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten enthält das später ausgegebene Formblatt 226;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Helgoland, Binnenhafen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
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Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
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PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
PL2. Erklärung zur bestehenden Haftpflichtversicherung und deren Mindestdeckungssumme
Im Fall von Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren auf Formblatt 124 oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren (Eigenerklärung gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
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TL2. Referenzen mit Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Eigenerklärung gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen). Vergleichbar sind Referenzen mit Erfahrungen im Kajenbau unter Hochseebedingungen. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten zu geforderten Sicherheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG-SH) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden;
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2) Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.;
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3) Auf die Bestimmungen des TTG-SH bei der evtl. Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen;
4) In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung ist die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit), die ausschließlich anhand der vorzulegenden spezifischen Referenzen (TL 2: Erfahrungen im Kajenbau unter Hochseebedingungen) bewertet werden wird.
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Die Bewertung der Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen. Dabei werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde hervorragend geeignet,
— 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde gut geeignet,
— 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde hinreichend geeignet,
— 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde ausreichend geeignet,
— 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Erfahrung/Fachkunde lediglich hinsichtlich einzelner Aspekte geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung des Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.
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Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGYU2D/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
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2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 7.1.2019 über die Kommunikationsfunktion der eVergabe-Plattform (vgl. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung) gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
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3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten;
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4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
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5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
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7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben;
8) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 18.1.2019 die Vergabeunterlagen mit einer – vorsorglichen (siehe hier unten Ziff. 9) – Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind vorsorglich für den Zeitraum vom 1.4.2019 bis zum 12.4.2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden;
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9) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO);
10) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGYU2D

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 244-559486 (2018-12-14)