Herstellung (Layout, Druck, Falzung, Verpackung und Auslieferung) der Stimmzettel für den Wahlkreis (Regierungsbezirk) Schwaben für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Herstellung der Stimmzettel für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018 im Wahlkreis Schwaben”
Produkte/Dienstleistungen: Wahlformulare📦
Produkte/Dienstleistungen: TA31
📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung (Layout, Druck, Falzung, Verpackung und Auslieferung) der Stimmzettel für den Wahlkreis (Regierungsbezirk) Schwaben für die Landtags- und...”
Kurze Beschreibung
Herstellung (Layout, Druck, Falzung, Verpackung und Auslieferung) der Stimmzettel für den Wahlkreis (Regierungsbezirk) Schwaben für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 142126.75 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung📦
Ort der Leistung: Schwaben🏙️
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Augsburg und Regierungsbezirk Schwaben
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung (Layout, Druck, Falzung, Verpackung und Auslieferung) von insgesamt 5,6 Mio. Stimmzetteln, zuzüglich 82 500 Sonderdrucke für eine repräsentative...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung (Layout, Druck, Falzung, Verpackung und Auslieferung) von insgesamt 5,6 Mio. Stimmzetteln, zuzüglich 82 500 Sonderdrucke für eine repräsentative Wahlstatistik
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 089-199492
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Herstellung der Stimmzettel für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018 im Wahlkreis Schwaben”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Druckerei Franz Schoder GmbH & Co KG, Gutenbergstr. 12, 86368 Gersthofen
Postanschrift: Gutenbergstr. 12, 86368 Gersthofen
Postort: Gersthofen
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 08214988356📞
Fax: +49 08214988330 📠
Region: Augsburg, Landkreis🏙️
URL: https://adv-schoder.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 142126.75 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Süd
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: http://regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 des GWB bestimmt folgendes:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 des GWB bestimmt folgendes:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Schwaben, Sachgebiet Handel und Gewerbe, Energie
Postanschrift: Fronhof 10
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 821327-2242📞
E-Mail: vob-stelle@reg-schw.bayern.de📧
Fax: +49 821327-12242 📠
URL: http://regierung.schwaben.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 137-312653 (2018-07-18)