Herstellung der Stimmzettel für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018 im Wahlkreis Schwaben

Regierung von Schwaben

Herstellung (Layout, Druck, Falzung, Verpackung und Auslieferung) der Stimmzettel für den Wahlkreis (Regierungsbezirk) Schwaben für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-08 Auftragsbekanntmachung
2018-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wahlformulare
Kurze Beschreibung:
Herstellung (Layout, Druck, Falzung, Verpackung und Auslieferung) der Stimmzettel für den Wahlkreis (Regierungsbezirk) Schwaben für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wahlformulare 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Schwaben 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Schwaben
Postanschrift: Fronhof 10
Postleitzahl: 86152
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regierung.schwaben.bayern.de 🌏
E-Mail: guenter.frana@reg-schw.bayern.de 📧
Telefon: +49 821/327-2195 / +49 821/327-3535 📞
Fax: +49 821 / 327-12195 📠
URL der Dokumente: http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Bekanntmachungen/Wahlen_2018_Ausschreibung_Stimmzettel.php 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-09 📅
Datum des Beginns: 2018-07-17 📅
Datum des Endes: 2018-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 089-199492
ABl. S-Ausgabe: 89

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung (Layout, Druck, Falzung, Verpackung und Auslieferung) von insgesamt ca. 5,6 Mio. Stimmzetteln, zuzüglich ca. 86 000 Sonderdrucken für eine repräsentative Wahlstatistik.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: TA31
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Augsburg und Regierungsbezirk Schwaben

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Erfüllung der Bedingungen nach § 44 VgV gem. downloadbaren Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe downloadbare Leistungsbeschreibung und Auftragsunterlagen unter Ziff. I.3), insbesondere: 52 druckverschiedene Ausführungen der 4 Haupt-Stimmzettel (A und B weiß, C und D blau) und 156 druckverschiedene repräsentative Stimmzettel A. Endgültige Stimmzettelformate und Druckdaten sind erst kurz vor Drucklegung bekannt. Enger Zeitrahmen von der Drucklegung bis zur Auslieferung, bedingt durch das wahlrechtliche Zulassungsverfahren der Parteien. Kurierdienst für eine rasche sofortige Kontrolle der Stimmzettel vor Drucklegung erforderlich. Differenzierte Falzung, differenzierte Verpackung in Teilmengen. Auslieferung an mehrere Lieferadressen im Regierungsbezirk Schwaben, Freistaat Bayern. Eine Vergabe des Drucks, der Falzung und der Verpackung an Subunternehmer ist nicht erwünscht (§ 4 Nr. 4 VOL/B), Ausnahme bezüglich der Auslieferung (Transportunternehmen). Der Ansprechpartner der Druckerei muss deutschsprachig sein.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Augsburg

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Regierung von Schwaben
Adresse des Käuferprofils: http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Bekanntmachungen/Wahlen_2018_Ausschreibung_Stimmzettel.php 🌏
Dokumente URL: http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Bekanntmachungen/Wahlen_2018_Ausschreibung_Stimmzettel.php 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Süd
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Internetadresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 des GWB bestimmt folgendes:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Schwaben, Sachgebiet Handel und Gewerbe, Energie
Postanschrift: Fronhof 10
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Telefon: +49 821327-2242 📞
E-Mail: vob-stelle@reg-schw.bayern.de 📧
Fax: +49 821327-12242 📠
Internetadresse: http://regierung.schwaben.bayern.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 089-199492 (2018-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung (Layout, Druck, Falzung, Verpackung und Auslieferung) der Stimmzettel für den Wahlkreis (Regierungsbezirk) Schwaben für die Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018
Gesamtwert des Auftrags: 142126.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 137-312653
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 089-199492
ABl. S-Ausgabe: 137

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung (Layout, Druck, Falzung, Verpackung und Auslieferung) von insgesamt 5,6 Mio. Stimmzetteln, zuzüglich 82 500 Sonderdrucke für eine repräsentative Wahlstatistik

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-17 📅
Name: Druckerei Franz Schoder GmbH & Co KG, Gutenbergstr. 12, 86368 Gersthofen
Postanschrift: Gutenbergstr. 12, 86368 Gersthofen
Postort: Gersthofen
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 08214988356 📞
Land: Augsburg, Landkreis 🏙️
Internetadresse: https://adv-schoder.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 142126.75 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.regierung.schwaben.bayern.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2018/S 137-312653 (2018-07-18)