Herstellung und Lieferung von Reflexvisieren (RV) mit Vergrößerungsvorsatz für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr. 1. Beschaffungsgegenstände — Reflexvisier mit einem dafür dazugehörigen Vergrößerungsvorsatz oder Reflexvisier mit Vergrößerungsvorsatz als Kombinationsgerät, — Montagematerial für o.g. Produkte an STANAG 4694 Schienen, a) Eigenschaften Reflexvisier (RV) mit Vergrößerungsvorsatz (VV): —— RV mit VV dürfen nicht den ITAR oder EAR – Regularien unterliegen, —— Einsatz in Gebieten mit den Klimakategorien A1-3, B1-3, C0-3 und M1-3 gemäß STANAG 4370 ohne Einschränkung der Funktionalität (ausgenommen elektrische Komponenten), —— Justierbarkeit des Reflexvisiers mit Vergrößerungsvorsatz durch den Bediener in Seite und Höhe, —— wartungsfrei, —— Allwetterfähigkeit, —— Lebensdauer von mind. 15 000 Schuss. b) Eigenschaften Reflexvisier: —— 1-fache Vergrößerung 2 MOA Rotpunkt, —— Montage auf STANAG 4694 Schiene muss sichergestellt sein. c) Eigenschaften Vergrößerungsvorsatz: —— mindestens 3-fache Vergrößerung, —— Nutzung in Verbindung mit RV in einer Visierlinie, —— Montage auf STANAG 4694 Schiene muss sichergestellt sein, —— Schutz vor Laserstrahlung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-15.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gewehre
Menge oder Umfang:
1. Während des Vergabeverfahrens:— 7 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz als unentgeltliche Muster für die Produktvorstellung und Vergleichserprobung.2. Nach Vertragsschluss:— ca. 16 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz als Nachweismuster. Die integrierte Nachweisführung besteht aus der Qualifikation und der Einsatzprüfung sowie Realisierung der Systemverträglichkeit Waffe/Optiken.3. Nach erfolgreicher Qualifikation und abgeschlossener Einsatzprüfung:— Mindestabnahme von ca. 2 800 EA Reflexvisieren mit Vergrößerungsvorsatz als erstes Serienlos (unverbindliche Prognose),— Geplante Gesamtabnahme der Serie: ca. 7 500 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz (unverbindliche Prognose).
1. Während des Vergabeverfahrens:— 7 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz als unentgeltliche Muster für die Produktvorstellung und Vergleichserprobung.2. Nach Vertragsschluss:— ca. 16 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz als Nachweismuster. Die integrierte Nachweisführung besteht aus der Qualifikation und der Einsatzprüfung sowie Realisierung der Systemverträglichkeit Waffe/Optiken.3. Nach erfolgreicher Qualifikation und abgeschlossener Einsatzprüfung:— Mindestabnahme von ca. 2 800 EA Reflexvisieren mit Vergrößerungsvorsatz als erstes Serienlos (unverbindliche Prognose),— Geplante Gesamtabnahme der Serie: ca. 7 500 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz (unverbindliche Prognose).
Gesamtwert des Auftrags: 0,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gewehre📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de🌏
E-Mail: baainbwk2.4@bundeswehr.org📧
Fax: +49 261400-14222 📠
— Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in einfacher Ausführung in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Umschlag ausschließlich an die an die unter Anhang A III) aufgeführte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Nennung des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
— nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren, Bearbeitungsnummer Q/K2DF/IA010/GA276 „Hauptkampfvisier mit Reflexvisier“.
Schlusstermin: 16.4.2018, 14 Uhr -.
— Per Fax oder.
Elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
— Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
— Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags mit den geforderten Dokumenten und Prüfung derselben durch die ausschreibende Stelle werden die Angebotsaufforderungen verschickt,
— Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.4.2018 eingegangen sind. Mündliche/fernmündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet,
— Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend,
— Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten,
— Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlung bleiben vorbehalten,
— Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen,
— Der Bewerber hat sicherzustellen, dass E-Mails mit einem Datenvolumen von mindestens 50 MB empfangen werden können.
— Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in einfacher Ausführung in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Umschlag ausschließlich an die an die unter Anhang A III) aufgeführte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Nennung des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
— nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren, Bearbeitungsnummer Q/K2DF/IA010/GA276 „Hauptkampfvisier mit Reflexvisier“.
Schlusstermin: 16.4.2018, 14 Uhr -.
— Per Fax oder.
Elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
— Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
— Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags mit den geforderten Dokumenten und Prüfung derselben durch die ausschreibende Stelle werden die Angebotsaufforderungen verschickt,
— Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.4.2018 eingegangen sind. Mündliche/fernmündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet,
— Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend,
— Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten,
— Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlung bleiben vorbehalten,
— Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen,
— Der Bewerber hat sicherzustellen, dass E-Mails mit einem Datenvolumen von mindestens 50 MB empfangen werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von Reflexvisieren (RV) mit Vergrößerungsvorsatz für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr.
1. Beschaffungsgegenstände
— Reflexvisier mit einem dafür dazugehörigen Vergrößerungsvorsatz oder Reflexvisier mit Vergrößerungsvorsatz als Kombinationsgerät,
— Montagematerial für o.g. Produkte an STANAG 4694 Schienen,
a) Eigenschaften Reflexvisier (RV) mit Vergrößerungsvorsatz (VV):
—— RV mit VV dürfen nicht den ITAR oder EAR – Regularien unterliegen,
—— Einsatz in Gebieten mit den Klimakategorien A1-3, B1-3, C0-3 und M1-3 gemäß STANAG 4370 ohne Einschränkung der Funktionalität (ausgenommen elektrische Komponenten),
—— Justierbarkeit des Reflexvisiers mit Vergrößerungsvorsatz durch den Bediener in Seite und Höhe,
—— wartungsfrei,
—— Allwetterfähigkeit,
—— Lebensdauer von mind. 15 000 Schuss.
b) Eigenschaften Reflexvisier:
—— 1-fache Vergrößerung 2 MOA Rotpunkt,
—— Montage auf STANAG 4694 Schiene muss sichergestellt sein.
c) Eigenschaften Vergrößerungsvorsatz:
—— mindestens 3-fache Vergrößerung,
—— Nutzung in Verbindung mit RV in einer Visierlinie,
—— Montage auf STANAG 4694 Schiene muss sichergestellt sein,
—— Schutz vor Laserstrahlung.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
1. Während des Vergabeverfahrens:
— 7 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz als unentgeltliche Muster für die Produktvorstellung und Vergleichserprobung.
2. Nach Vertragsschluss:
— ca. 16 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz als Nachweismuster. Die integrierte Nachweisführung besteht aus der Qualifikation und der Einsatzprüfung sowie Realisierung der Systemverträglichkeit Waffe/Optiken.
3. Nach erfolgreicher Qualifikation und abgeschlossener Einsatzprüfung:
— Mindestabnahme von ca. 2 800 EA Reflexvisieren mit Vergrößerungsvorsatz als erstes Serienlos (unverbindliche Prognose),
— Geplante Gesamtabnahme der Serie: ca. 7 500 EA Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz (unverbindliche Prognose).
Referenznummer: Q/K2DF/IA010/GA276
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Materiallager Neckarzimmern.
Luttenbachstraße 16-18.
74865 Neckarzimmern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer,
— Angaben Eigentümerstruktur,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung,
— Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw –.
— Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber…
… bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert,
… vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung vollständig und lückenlos über seine geplante Lieferkette und alle für den Auftraggeber relevanten Nachunternehmer informiert,
— Nachweis der Befähigung nach AQAP 2110,
— Unterlagen in einer anderen als der deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
— Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen,
— Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III. 2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III. 2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft,
— Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht,
— Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen,
— Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/ Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten sechs Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4.) dieser Bekanntmachung,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/ Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten sechs Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4.) dieser Bekanntmachung,
— Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz (industrieübliche Betriebshaftpflicht) besteht, deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadendfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation von Schadensereignissen jedoch 7 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz (industrieübliche Betriebshaftpflicht) besteht, deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadendfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation von Schadensereignissen jedoch 7 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet,
— Der Auftraggeber behält sich vor, einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bieter einzuholen,
— Sofern eine Bietergemeinschaft erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigten Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Sofern eine Bietergemeinschaft erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigten Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt,
— Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bieter als auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen,
— Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen,
— Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III. 2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft,
— Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III. 2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft,
— Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht,
— Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Zum Nachweis der Erfahrung mit in Ziffer II.1.5) vergleichbaren Leistungen sind mindestens 10 Referenzaufträge aus den letzten 5 Geschäftsjahren aufzuführen. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber die Leistung muss mindestens zu 50 % des Auftragsvolumens erbracht sein. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Zieloptiken.
Zum Nachweis der Erfahrung mit in Ziffer II.1.5) vergleichbaren Leistungen sind mindestens 10 Referenzaufträge aus den letzten 5 Geschäftsjahren aufzuführen. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber die Leistung muss mindestens zu 50 % des Auftragsvolumens erbracht sein. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Zieloptiken.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
— Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), der Leistungsort, der Leistungszeitraum, des eingesetzten Personals (Anzahl und Qualifikation), des Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnung ausreichend),
— Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), der Leistungsort, der Leistungszeitraum, des eingesetzten Personals (Anzahl und Qualifikation), des Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnung ausreichend),
— Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt/- auftrag und dessen Einbindung in das Gesamtprojekt und ihrer Vergleichbarkeit mit der in Ziffer II 1.5) genannten Tätigkeit,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer,
— Zudem legt der Bieter zum Nachweis seiner Erfahrung Muster, Bescheinigungen oder Fotografien der im Produktportfolio befindlichen Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz vor, deren Echtheit nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachzuweisen ist.
— Der Bieter benennt Zulieferer, auf die das Unternehmen zurückgreifen kann, um den Auftrag auszuführen. Zur Angabe der Zulieferer gehört die Angabe des geografischen Standortes, falls diese Zulieferer außerhalb der EU ansässig sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Mit Vertragsschluss wird die Übergabe einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines deutschen Versicherungsunternehmens gefordert,
— Der Bewerber verpflichtet sich spätestens mit Vertragsschluss eine Industriehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Eigenerklärung des Bieters,
— dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht,
— dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinien AQAP 2110 eingehalten und angewandt werden,
— dass der Bewerber den Auftraggeber im Auftragsfall über jede geplante Änderung in seiner Lieferkette sowie bei seinen Nachunternehmern im Voraus informiert und diese mit dem Auftraggeber abstimmt,
— dass der Bieter für die nächsten 20 Jahre die Ersatzteilversorgung sicherstellt und - für den Fall, dass er nicht mehr in der Lage ist, diese sicherzustellen - alle Mittel zur Verfügung stellt, die für die Herstellung von Bauteilen, Bausätzen, Nachbauten und ggf. speziellen Testgeräten einschließlich der Maschinen, Hard- und Software, technischer Zeichnungen (wie Konstruktions-/ Baupläne), Dokumentation, Lizenzen und Bedienungsanleitungen auch durch Dritte erforderlich ist,
— dass der Bieter für die nächsten 20 Jahre die Ersatzteilversorgung sicherstellt und - für den Fall, dass er nicht mehr in der Lage ist, diese sicherzustellen - alle Mittel zur Verfügung stellt, die für die Herstellung von Bauteilen, Bausätzen, Nachbauten und ggf. speziellen Testgeräten einschließlich der Maschinen, Hard- und Software, technischer Zeichnungen (wie Konstruktions-/ Baupläne), Dokumentation, Lizenzen und Bedienungsanleitungen auch durch Dritte erforderlich ist,
— Die Leistungsgegenstände dürfen nicht den ITAR und EAR Regularien unterfallen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 8
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der tatsächliche Abruf der Reflexvisiere mit Vergrößerungsvorsatz erfolgt voraussichtlich im III. Quartal 2020 nach Abschluss der erfolgreichen Einsatzprüfung der neunen Sturmgewehre in Verbindung mit dem Reflexvisier mit Vergrößerungsvorsatz
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw K2.4
Herrn Gerhard
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Kontaktperson: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) – E1.3 – Angebotssammelstelle
URL der Teilnahme: http://baainbw.de🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Referenz Zusätzliche Informationen
— Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in einfacher Ausführung in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Umschlag ausschließlich an die an die unter Anhang A III) aufgeführte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Nennung des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
— Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in einfacher Ausführung in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Umschlag ausschließlich an die an die unter Anhang A III) aufgeführte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Nennung des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
— nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren, Bearbeitungsnummer Q/K2DF/IA010/GA276 „Hauptkampfvisier mit Reflexvisier“.
Schlusstermin: 16.4.2018, 14 Uhr -.
— Per Fax oder.
Elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
— Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
— Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
— Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags mit den geforderten Dokumenten und Prüfung derselben durch die ausschreibende Stelle werden die Angebotsaufforderungen verschickt,
— Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags mit den geforderten Dokumenten und Prüfung derselben durch die ausschreibende Stelle werden die Angebotsaufforderungen verschickt,
— Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.4.2018 eingegangen sind. Mündliche/fernmündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet,
— Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 9.4.2018 eingegangen sind. Mündliche/fernmündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet,
— Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend,
— Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten,
— Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten,
— Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlung bleiben vorbehalten,
— Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlung bleiben vorbehalten,
— Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen,
— Der Bewerber hat sicherzustellen, dass E-Mails mit einem Datenvolumen von mindestens 50 MB empfangen werden können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
a. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
b. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
a. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
c. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit.
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 054-120544 (2018-03-15)