Hilfsmittel gegen Dekubitus PG 11 (Antidekubitussitzkissen)

KKH Kaufmännische Krankenkasse

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus – Antidekubitussitzkissen der Produktgruppe 11 – in die Häuslichkeit der Versicherten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-29 Auftragsbekanntmachung
2018-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die aufzahlungsfreie Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus – Antidekubitussitzkissen der Produktgruppe 11 – in die Häuslichkeit der Versicherten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️
Niedersachsen 🏙️
Berlin 🏙️
Sachsen 🏙️
Düsseldorf 🏙️
Köln 🏙️
Rheinland-Pfalz 🏙️
Hessen 🏙️
Karlsruhe 🏙️
Stuttgart 🏙️
Bayern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
Fax: +49 511/28022779 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E17556144 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-31 📅
Datum des Beginns: 2018-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 064-141907
ABl. S-Ausgabe: 64

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein – Hamburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus – Antidekubitussitzkissen der Produktgruppe 11 – im Kaufverfahren (Pauschale Neukauf) und in Form von Vergütungspauschalen.
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Kinder- und Jugendlichen-Versorgungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, außer ein Kind oder Jugendlicher kann/muss mit einem der vertragsgegenständlichen Hilfsmittel versorgt werden.
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und nur die Folgeversorgungen, die unmittelbar lückenlos an die Erstversorgungen, die im Rahmen dieses Vertrages erfolgen, anschließen. Diese Folgeversorgungen gelten, solange die Versorgungsnotwendigkeit des Versicherten besteht.
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Folgende Hilfsmittel sollen in Form des Kaufverfahrens (Pauschale Neukauf) abgegeben werden:
— 11.39.01.1 Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche,
— 11.39.01.3 Schaumsitzkissen mit austauschbaren Elementen,
— 11.39.02.1 Hybridsysteme, kombinierte Gel- und Schaumsitzkissen.
Folgende Hilfsmittel sollen in Form von Vergütungspauschalen abgegeben werden:
– 11.39.03.1 Luftgefüllte Sitzkissen, multizelluläres modulares System,
– 11.39.03.4 Luftgefüllte Positionierungskissen.
Von den Pauschalen (Pauschale Neukauf und Vergütungspauschale) umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Die KKH verfährt nach dem Grundsatz „Vorrang Wiedereinsatz von Hilfsmitteln vor Neubeschaffung“. Die Neubeschaffung bezieht sich dabei auf die Hilfsmittel, die im Rahmen dieses Vertrages von der KKH gekauft werden (Pauschale Neukauf). Explizit heißt das, dass die Versorgung der Versicherten vorrangig durch Hilfsmittel der KKH aus deren Bestandspool im sog. Wiedereinsatzverfahren erfolgt. Das Wiedereinsatzverfahren wird durch die KKH selbst, ggf. im Zusammenwirken mit Dritten, durchgeführt und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und des Vertrages. Bei Hilfsmitteln, die im Rahmen der Vergütungspauschale geregelt sind, wird kein Wiedereinsatz geprüft.
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Die in Form der Vergütungspauschalen abgegebenen Hilfsmittel verbleiben im Eigentum des Auftragsnehmers. Die Hilfsmittel, die im Rahmen des Kaufverfahrens beschafft werden, gehen in das Eigentum der KKH oder des Versicherten über.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Bezeichnung des Loses: Niedersachsen – Bremen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Vertrag umfasst ausschließlich Neuversorgungen und nur die Folgeversorgungen, die unmittelbar lückenlos an die Erstversorgungen, die im Rahmen dieses Vertrages erfolgen, anschließen. Diese Folgeversorgungen gelten, solange die Versorgungsnotwendigkeit des Versicherten besteht.Folgende Hilfsmittel sollen in Form des Kaufverfahrens (Pauschale Neukauf) abgegeben werden:
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— 11.39.03.1 Luftgefüllte Sitzkissen, multizelluläres modulares System,
— 11.39.03.4 Luftgefüllte Positionierungskissen
Bezeichnung des Loses: Berlin – Brandenburg – Mecklenburg-Vorpommern
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
—Schaumsitzkissen mit austauschbaren Elementen,
— 11.39.03.4 Luftgefüllte Positionierungskissen.
Bezeichnung des Loses: Sachsen - Sachsen-Anhalt - Thüringen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— 11.39.01.1 Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche ,— 11.39.01.3 Schaumsitzkissen mit austauschbaren Elementen
— 11.39.02.1 Hybridsysteme, kombinierte Gel- und Schaumsitzkissen,
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen I
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen II
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Rheinland-Pfalz - Saarland
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Hessen
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg I
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg II
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: — 11.39.03.1 Luftgefüllte Sitzkissen, multizelluläres modulares Syste,
Bezeichnung des Loses: Bayern
Losnummer: 11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wohnsitz der Versicherten: Schleswig-Holstein, Hamburg
Wohnsitz der Versicherten: Niedersachsen, Bremen.
Wohnsitz der Versicherten: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern.
Wohnsitz der Versicherten: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Düsseldorf und Münster.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Köln, Arnsberg und Detmold.
Wohnsitz der Versicherten: Rheinland-Pfalz, Saarland.
Wohnsitz der Versicherten: Hessen.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Karlsruhe, Freiburg und Tübingen.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirk Stuttgart.
Wohnsitz der Versicherten: Bayern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unterzeichnete Eigenerklärungen gem. Anlage 06: „Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4, § 124 Abs. 1 GWB, § 19 MiLoG“
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Eignung zur Versorgung mit folgenden Hilfsmitteln:
Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.1);
Schaumsitzkissen mit austauschbaren Elementen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.01.3);
Hybridsysteme, kombinierte Gel- und Schaumsitzkissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.02.1);
Luftgefüllte Sitzkissen, multizelluläres modulares System (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.1);
Luftgefüllte Positionierungskissen (Hilfsmittelpositionsnummer 11.39.03.4).
Gemäß der Anlage 07: „Eigenerklärung über die Eignung zur Versorgung“ nebst Präqualifizierungsnachweis Unterzeichnete Eigenerklärung gem;
Anlage 08: „Eigenerklärung über die personellen und fachlichen (Mindest-) Anforderungen PG 11“ Unterzeichnete Eigenerklärung gem;
Anlage 09: „Eigenerklärung Aufbereitung Hilfsmittel gegen Dekubitus PG 11“.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E17556144 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. …
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat …
§160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...“
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 064-141907 (2018-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 114-259215
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 064-141907
ABl. S-Ausgabe: 114

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
• 11.39.01.1 Schaumsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche • 11.39.01.3 Schaumsitzkissen mit austauschbaren Elementen • 11.39.02.1 Hybridsysteme, kombinierte Gel- und Schaumsitzkissen Folgende Hilfsmittel sollen in Form von Vergütungspauschalen abgegeben werden:
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• 11.39.03.1 Luftgefüllte Sitzkissen, multizelluläres modulares System • 11.39.03.4 Luftgefüllte Positionierungskissen Von den Pauschalen (Pauschale Neukauf und Vergütungspauschale) umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
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Bezeichnung des Loses: Niedersachsen - Bremen
Berlin - Brandenburg - Mecklenburg-Vorpommern
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wohnsitz der Versicherten: Schleswig-Holstein, Hamburg.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterien gem. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Gewichtung des Preises: 50 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-12 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. … § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
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1. Gegen § 134 verstoßen hat … §160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…“
Quelle: OJS 2018/S 114-259215 (2018-06-15)