Nicht-exklusive Hilfsmittelverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktgruppe (PG) 15 im häuslichen Bereich einschließlich evtl. notwendigem Zubehör und allen damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen.
Alle intereesierten Leistungserbringer haben die Möglichkeit, den Verträgen nach § 127 Abs. 2a SGB V beizutreten.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars zur Bekanntmachung Offener Verfahren. Es handelt sich vorliegend jedoch nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um ein vergaberechtsfreies Zulassungsmodell nach § 127 Abs. 2 und 2a SGB V. Die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hilfsmittelvertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich”
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Hilfsmittel📦
Kurze Beschreibung:
“Nicht-exklusive Hilfsmittelverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktgruppe (PG)...”
Kurze Beschreibung
Nicht-exklusive Hilfsmittelverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktgruppe (PG) 15 im häuslichen Bereich einschließlich evtl. notwendigem Zubehör und allen damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen.
Alle intereesierten Leistungserbringer haben die Möglichkeit, den Verträgen nach § 127 Abs. 2a SGB V beizutreten.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars zur Bekanntmachung Offener Verfahren. Es handelt sich vorliegend jedoch nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um ein vergaberechtsfreies Zulassungsmodell nach § 127 Abs. 2 und 2a SGB V. Die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die DAK-Gesundheit möchte mit Wirkung ab 1.10.2018 weitere Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung ihrer Versicherten mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die DAK-Gesundheit möchte mit Wirkung ab 1.10.2018 weitere Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung ihrer Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktgruppe (PG) 15 im häuslichen Bereich einschließlich evtl. notwendigem Zubehör und allen damit zusammenhängenden Dienst-und Serviceleistungen abschließen.
Die Vergütung wird über monatliche Pauschalen erfolgen, mit denen alle notwendigen Versorgungsleistungen abgegolten sind. Basis für die Versorgung ist der von der DAK-G vorbereitete Rahmenvertrag mit den Anlagen Anlage B „elektronischer Kostenvoranschlag“ und Anlage C „Datenschutz“. Die vorgenannten Vertragsunterlagen stehen interessierte Leistungserbringer im Vertragsmanager der DAK-G zur Verfügung, (s. Angaben unter Abschnitt I.3).
Mit den neuen Verträgen füllt die DAK-G das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil-und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) mit Leben. Für die betroffenen Kund(inn)en soll damit eine spürbare Qualitätssteigerung in Form erweiterter Service-, Dienst- und Versorgungsleistungen einhergehen.
Alle intereesierten Leistungserbringer haben die Möglichkeit, den Verträgen nach § 127 Abs. 2a SGB V schnell und unbürokratisch über das Internet beizutreten. Über das Online-System der DAK-G (s. Angaben unter Abschnitt I.3) können die interessierten Leistungserbringer unter Angabe ihres IK die bestehenden Verträge einsehen und dort den Beitrittsantrag elektronisch stellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die vorstehende Angaben der Vertragslaufzeit erfolgte nur aus technischen Gründen. Der Vertrag tritt mit Annahme der Beitrittserklärung in Kraft und kann...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die vorstehende Angaben der Vertragslaufzeit erfolgte nur aus technischen Gründen. Der Vertrag tritt mit Annahme der Beitrittserklärung in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die Angabe in Abschnitt II.2.5) erfolgten nur aus technischen Gründen. Es findet keine Angebotswertung an Hand von Zuschlagskriterien statt.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-01
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Die DAK-G geht davon aus, dass Verfahren nach § 127 Abs. 2 SGB V auf Grund einer fehlenden exklusiven Auswahlentscheidung und mithin der...”
Die DAK-G geht davon aus, dass Verfahren nach § 127 Abs. 2 SGB V auf Grund einer fehlenden exklusiven Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Leistungserbringer nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die nachfolgend in Abschnitt VI.4) für Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren angegebene Stelle erfolgte nur aus technischen Gründen. Es liegt vorliegend jedoch kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 103 GWB vor.
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungmodells gerecht zu werden, wird jedem zuverlässigem Leistungserbringer während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen unter dem unter I.3. genannten Link zur Verfügung. Die Angabe der Verfahrensfristen in Abschnitt IV.2) erfolgte nur aus technischen Gründen. Der Beitritt ist entgegen der Angaben zu jeder Zeit möglich.
Fragen können interessierte Leistungserbringer an
hilfsmittelmanagement@dak.de
oder an
DAK-Gesundheit
Fachbereich Hilfsmittel und Sonstige Leistungen (0032 10)
Nagelsweg 27 – 31
20097 Hamburg
Richten
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 181-409486 (2018-09-18)